Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Mai 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2019 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Die Klausur basierte auf dem Urteil des BVerwG vom 25.10.2017 (BverwG 6 C 44.16), das sich auch in der RÜ 2018, S. 119 ff. nachlesen lässt.
Es ging – kurz gesagt – darum, dass der nordrhein-westfälische Innenminister aufgrund mehrerer in der Vergangenheit liegender Unfälle durch eine Verordnung ein Aufstiegsverbot sogenannter Fluglaternen in NRW erlassen hat. Unter näher in der Verordnung geregelten Voraussetzungen können die Ortspolizeibehörden Ausnahmen dieses Aufstiegsverbots zulassen.
K, der Kläger, ist Liebhaber solcher Fluglaternen und hat bereits mehrfach Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich des Steigenlassens der Fluglaternen bei der Stadt beantragt, die mit Hinweis auf die Brandgefahr der Fluglaternen abgelehnt worden waren. K hält die Fluglaternenverordnung für unwirksam, weil die Fluglaternen als Luftfahrzeuge dem Luftverkehrsrecht des Bundes unterlägen. Zum anderen seien Fluglaternen nicht typischerweise gefährlich.
K erhebt Klage vor dem VG gegen die Stadt, mit der er festgestellt wissen will, dass er seine Fluglaternen aufsteigen lassen kann, ohne im Besitz einer Ausnahmegenehmigung zu sein. Die Stadt hält die Klage bereits für unzulässig, da die Klage gegen das Land hätte gerichtet werden müssen. Auch sei die Feststellungsklage hinsichtlich eines möglichen Normenkontrollantrags subsidiär.
Der Bearbeitervermerk wies darauf hin, dass bei der Bearbeitung davon auszugehen sei, dass §109a JustG NRW bislang nicht in Kraft getreten sei.