Gedächtnisrotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland vom Februar 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2019 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

A und B möchten an Geld gelangen, um zusammen in Urlaub zu fliegen. Deswegen überlegte sich der A, dass man ja auf eine Brücke gehen, und dort die Liebesschlösser mit einem Bolzenschneider abschneiden könnte. Das erlangte Metall könnte man dann gewinnbringend an einen Schrotthändler verkaufen. Paare hatten die Schlösser als Zeichen ihrer Liebe an das Brückengeländer gehängt. Einige hatten den Schlüssel in das darunter befindliche Wasser geworfen. Andere behielten den Schlüssel. Klar war jedoch, dass alle ihre Liebesschlösser daran hängen lassen wollten. Der B ging zu der Brücke und trennte die Schlösser ab. Außerdem trennte er ein Stück von dem Geländer selbst ab und nahm es als Beute mit.
A und B gingen anschließend zu dem Schrottplatz des C. Diesem boten sie das Metall an. C konnte sich schon denken wie A und B an die Schlösser und das Geländerstück gelangt sind, kaufte es Ihnen aber trotzdem ab.
Anschließend erzählte der C den Beiden, dass sich in unmittelbarer Nähe ein Ferienhaus befindet. Dort wäre eine teilweise hochwertige Ausstattung und Wertsachen zu finden. Momentan befänden sich dort keine Gäste, weshalb man auf Niemanden treffen würde.
A und B begaben sich zu dem Ferienhaus, welches nicht verschlossen war. Allerdings trafen sie dort unerwarteter Weise auf die O, welche direkt laut zu Schreien anfing. Der B drückte die O hinter die Schlafzimmertür und sprühte ihr Tränengas in ihr Gesicht. Sodann hörte diese auf zu schreien und ging in das Schlafzimmer zurück.
Als B dem A davon erzählte stimmte dieser dem Vorgang nickend zu.
Der A konnte noch schnell einen Laptop ergattern, woraufhin Beide das Ferienhaus verließen.
Frage: Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht?
Bearbeitervermerk: Delikte aus dem 18. Abschnitt des StGB sind nicht zu prüfen.