Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Brandenburg vom Oktober 2018

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2018 im ersten Staatsexamen in Brandenburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

F will sich von T trennen. T beleidigt sie: ,,Du dumme Schlampe. Diesen Floh hat dir deine Mutter in den Kopf gesetzt.“ Schnell entschlossen verlässt T das Haus und nimmt sich ein Taxi, um zu dem Haus der Eltern der F zu fahren. Kurz vor seinem Ziel fordert T den Taxifahrer S auf, ihn aus dem Taxi zu lassen. Da T an chronischem Geldmangel leidet, entschließt er sich kurzer Hand nicht zu bezahlen. Er steigt hektisch aus dem Taxi aus und läuft davon. S nimmt die Verfolgung auf. Als S den T mühelos einholte, wirft er den T zu Boden. Er nimmt den Geldbeutel des T an sich und nimmt sich die 100 Euro Fahrtkosten aus dem Geldbeutel. Spontan entdeckt er einen weiteren 100 Euroschein, den er basierend auf einem spontanen Entschluss ebenfalls an sich nimmt.
Angeschlagen, aber immer noch voller Zorn, macht sich T auf zu dem Haus der Eltern der F. Angekommen, tritt er die Haustür aus Glas ein, welcher komplett zersplittert. T findet die Mutter der seiner Freundin vor, die M und zerrt sie an den Harren, während er sie anschreit. In dem gleichen Augenblick entdeckt T die Halskette mit dem ihm bekannten Amulett am Halse der M. Er reißt es ab und wirft es zu Boden. Mit den Worten: ,,Diese Halskette konnte ich nie leiden,“ tritt er auf das Amulett, welches komplett zerstört wird.
In dem Augenblick kommt der Vater der F die Treppen herunter, der V. Er hat gehört, was im Erdgeschoss vorgefallen ist und hat aus Angst seine (legale) Sportpistole aus dem Waffenschrank geholt. Er ruft dem T zu er sollte die M loslassen. T lacht den V höhnisch aus und verspottet ihn, da er eh nicht schießen würde. V verspürte eine große Furcht um das Leben der M, da er die Gewaltbereitschaft des T aus der Vergangenheit kennt.
V feuert einen Schuss ab, der den T in die Brust trifft. Dabei nimmt V in Kauf das T stirbt. V läuft auf den am Boden liegenden T zu und entdeckt, dass dieser den Schuss überlebt hat. Als er den T am Boden liegen sieht, erinnert er sich an all das Leid, das der seiner Tochter F in der Vergangenheit zugefügt hat. Kurzentschlossen schießt er dem T in den Kopf, lässt diesen liegen und legt sich schlafen. Die M stand die ganze Zeit dabei. Als sie den T am Boden sieht, erblickt sie ebenfalls das danebenstehende Telefon, mit welchem es möglich wäre, rechtzeitig Hilfe zu rufen, die den T retten könnten. Sie teilt jedoch die Gefühle ihres Mannes bezüglich des T und ruft keinen Notarzt. T rettet sich selbst und überlebt.
Bearbeitervermerk:
1. § 221 StGB ist nicht zu Prüfen.
2. Wie haben sich T, S, V und M nach dem StGB strafbar gemacht?