Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Saarland vom August 2018

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2018 im zweiten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Der Mandant (M) schilderte folgendes Anliegen:
Der Kläger (ein Inkassounternehmen) machte ursprünglich gegen ihn einen Anspruch aus einem Vertrag geltend, der dieser mit einer UG abgeschlossen hatte, die sämtliche Ansprüche aus diesem Verhältnis an den Kläger abgetreten hatte.
Zwischen der UG und M wurde für den Zeitraum Januar bis März ein Behandlungsvertrag zur Gewichtsabnahme geschlossen. Dieser beinhaltete monatlich 4 Spritzen mit einer geheimen Substanz, sowie einen individuellen Ernährungsplan, sowie eine vorhergehende Anamnese, Untersuchungen sowie Rezepte etc.. Es wurde einmalig eine Startgebühr von 450 €, sowie monatlich 1500 € vereinbart. Die Zahlung sollte jeweils zum Ende des Monats fällig werden. Weiterhin wurde M mündlich durch die Angestellte der UG darüber informiert, dass es möglich ist, dass künftige Forderungen gegen ihn an den Kläger abgetreten werden, worin M zustimmte. Die UG trat durch einen Schriftsatz noch am gleichen Tag sämtliche zukünftige Forderungen gegen M ab und lies das Schreiben durch die Angestellte in den Briefkasten des Klägers werfen.
Nach Rechnungsstellung Ende Januar beglich der M 1950 € bereits für Januar, sowie die Startgebühr.
Ende Februar übergab M dem Geschäftsführer ein Schreiben, indem er erklärte, sich schnellstmöglich vom Vertrag lösen zu wollen und nicht weiter bereit zu sein, an dem Vertrag festzuhalten. Er nahm keine weiteren Spritzen an. Er hielt es für „Humbug“ und fürchtete eine Gesundheitsschädigung durch die unbekannte Substanz. Durch die Einstiche sind ihm nur kurzzeitige Schmerzen entstanden, jedoch habe er noch immer 8 Einstichpunkte in der Bauchdecke.
Die Spritzen musste er sich selbst verabreichen, er wurde vorher nur durch die Mitarbeiterin der UG darauf hingewiesen die Einstichstellen vorher mit Alkohol abzureiben.
Die UG hat keine Erlaubnis als Heilpraktiker tätig zu werden.
Der Termin zur mündlichen Verhandlung wurde sowohl dem alten Prozessbevollmächtigten des M, sowie diesem Persönlich mitgeteilt. Der alte Anwalt, verstarb auf dem Weg zum Gericht bei einem Verkehrsunfall. Dadurch erging auf Antrag ein Urteil nach Aktenlage. Der Termin dafür wurde nur dem verstorbenen Anwalt mitgeteilt, dessen Anwaltsgehilfin, vergaß jedoch den M zu informieren. Erst heute erhielt er mit dem Urteil und dem Protokoll der Verhandlung Kenntnis der Vorfälle.
Der M meint ihm müsse doch zumindest ein Schmerzensgeld i.H.v. 100 € zustehen.
Im Sachverhalt war auszugsweise das Heilpraktiker Gesetz abgedruckt.
Zunächst sollte ein materiell-rechtliches Gutachten zur Klage/ Urteil gefertigt werden. Ebenso sollten etwaige Ansprüche des Mandanten geprüft werden.
Des Weiteren sollte eine Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln/Rechtsbehelfen gegen das Urteil prozessrechtlich gefertigt werden, sowie die Erfolgsaussichten der Geltendmachung der eigenen Ansprüche.
Zuletzt sollten Zweckmäßigkeitserwägungen dargestellt werden.