Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Saarland vom November 2019

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im November 2019. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Versicherungsrecht

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: VAG, AGB, Telematiktarife

Paragraphen: §28 VVG, §31 VVG, §23 VAG, §305 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

Die Prüferin fragte zunächst, was man unter AGB versteht und wie diese in den Vertrag einbezogen werden (§ 305 II BGB) und welche Unwirksamkeitsgründe es gibt (§§ 307 – 309 BGB).
Dann fragte Sie, ob es eine Vorabkontrolle bei AVB gibt. Wir antworteten, dass die Pflicht seit 1994 abgeschafft ist, aber für manche Versicherungen müssen die AVB noch eingereicht werden (Pflichtversicherung, substitutive Krankenversicherung). Sie wollte wissen, warum gerade bei den Versicherungen eine Kontrolle durchzuführen ist.
Es ging weiterhin darum, was passiert, wenn der BGH eine Klausel für unwirksam erklärt – bezogen auf die Klausel, auf den Vertrag und andere Versicherungsverträge, die dieselben Bedingungen verwenden -. Dann war die Frage, was passiert, wenn der VR trotz der erklärten Unwirksamkeit von AVB diese weiter verwendet. Wir nannten Vertragsverletzung, Verstoß gegen Treu und Glauben und sittenwidriges Verhalten, aber die Prüferin wollte wohl etwas anderes hören, es wurde aber nicht aufgeklärt was.
Dann ging es zur Überraschung von allen ein paar Minuten, um einige Normen im Aufsichtsrecht, wie z.B. das neu eingeführte Produktfreigabeverfahren und verschiedene aufsichtsrechtliche Maßnahmen im VAG.
Dann wurde ein Fall ausgeteilt, der um den Telematiktarif ging und vier Fragen beinhaltete. Man musste wissen, was es überhaupt mit den Telematiktarif auf sich hat (dies war vorher auch schon mal Thema einer Prüfung, deswegen würde ich euch raten, sich die Problematik mal anzuschauen).
Der Fall war vereinfacht: Der VN schließt einen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag mit VR und eine Zusatzvereinbarung über einen Telematikvertrag. Jetzt baut er leicht fahrlässig einen Unfall. Der VR möchte die Daten übermittelt bekommen, um den Unfallhergang herzuleiten.
1. Kann der VR diese Übermittlung verlangen?
2. VN macht sein Handy während einer Fahrt aus und fährt während dieser Fahrt wegen eines dringenden Termins zu schnell. Darf er das?
3. Könnte man als vertragliche Obliegenheit vereinbaren, dass der VN sein Handy immer anhaben muss?

Die vierte Frage fällt mir leider nicht mehr ein. Wir hatten genug Zeit, um den Fall zu lesen.
Es wurde gefragt, was man unter einem Telematiktarif versteht und dann haben wir die Fragen zusammen erörtert. Hier ging es um reines Argumentieren. Es ist der Prüferin sehr wichtig, dass man zu allem etwas sagt und eigene Überlegungen einbringt, auch wenn diese nicht richtig sind.
Unsere Überlegungen waren u.a., dass die Vereinbarung nicht sittenwidrig ist und man die Obliegenheit an § 28 VVG messen lassen müsste. Dass es problematisch sein könnte, dass der VR solche Informationen erhält (Datenschutz, eventuell Pflicht, die Polizei zu verständigen, das Ausschalten als Gefahrerhöhung (abzulehnen wegen Dauerhaftigkeit). Jeder wurde immer wieder gefragt, was er von den Ideen der anderen halte. Es war hier nur wichtig Ideen einzubringen.
Weiterhin musste der Begriff der Gefahrerhöhung definiert werden und es wurde gefragt, warum es die Pflichten aus § 6 IV VVG gibt (Überlegene Stellung VR + Dauerschuldverhältnis).
Weiterhin ging es noch um folgende Themen während der Prüfung, bei denen ich aber nicht mehr sagen kann in welchem Zusammenhang:
Kann die Unabhängigkeit des Treuhänders i.R.d. § 203 VVG gerichtlich überprüft werden? Was gab es dazu für Rechtsprechung?
Was gibt es für Anpassungsrechte? (vertraglich, gesetzlich)
Gibt es Spezialregeln zur Gefahrerhöhung? (§ 181, 158, 194 VVG)
Warum gibt es den § 5 KfzPflVV? (Mindeststandard, Verkehrsopferschutz, Vereinheitlichung, wirtschaftliche Bedeutung)
Theorien zur Leistung des VR (Geldleistungstheorie, Gefahrtragungstheorie)
Welche Auskünfte müssen bei § 31 VVG erteilt werden?
Viel Glück!! 🙂