Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Brandenburg vom März 2019

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Brandenburg im März 2019. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 43
Aktenvortrag 7
Zivilrecht 7
Strafrecht 9
Öffentliches Recht 9
Endpunkte 32
Endnote 6,77

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Pfändung des Mopses Edda und Versteigerung bei EbayKleinanzeigen durch einen Mitarbeiter der Stadt Ahlen, Gesetzgebungverfahren

Paragraphen: §1 VwVG, §20 GG, §76 GG, §77 GG, §82 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner

Prüfungsgespräch:

Das fasst komplette Prüfungsgespräch handelte von dem Fall der Pfändung des Mopses Edda und ihrer Versteigerung bei Ebay-Kleinanzeigen durch einen Mitarbeiter der Stadt Ahlen.
Diesen Fall hatte der Prüfer nach eigenen Angaben in den Tagen zuvor in der Bildzeitung aufgegriffen, da sie ihm im Allgemeinen dazu dient interessante Fälle für seine Prüfungen zu finden.
Zunächst wollte er hören, welche Art der Verwaltung in dem genannten Fall vorliegt (Eingriffsverwaltung) und was diese beinhaltet (Eingriff in die Grundrechte: vorliegend das Eigentum).
Weiter ging es mit der Frage, nach dem Prinzip, das jeder Eingriffsverwaltung zugrunde liegt.
An dieser Stelle ging es um Ausführungen aus dem Gesetzesvorbehalt.
Im Anschluss wollte er wissen, ob man ein Tier pfänden kann (ja, wg. § 90a BGB) und wie man in eine Geldforderung vollstreckt. Fälschlicherweise suchte wir alle zunächst bei den §§ 6 ff. VwVG. Die richtige Antwort lag jedoch bei § 1 VwVG. Er sagte dann noch, dass wir nicht dafürkönnen. Es sei zwar die häufigste Vollstreckungsart, wird aber leider kaum an den Unis unterrichtet.
Er wollte dann aus unserem juristischen Bauchgefühl wissen, ob es wohl Rechtens ist, eine gepfändete Sache über Ebay-Kleinanzeigen zu versteigern (natürlich nicht). Er wies uns auf die Vorschriften über die öffentliche Versteigerung in der Abgabenordnung hin, ohne jegliche Kenntnis zu verlangen.
Er wollte dann noch hören warum in eine Forderung iHv 48 Euro nicht vollstreckt werden darf, wenn der Hund zunächst eine Woche gelagert werden muss (50 Euro Hundezwingergebühr pro Tag) bevor er ordnungsgemäß verwertet werden darf.
Antwort: Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Zuletzt fragte er uns noch über das Gesetzgebungsverfahren und die Rolle des Bundestags. Hier musste man jedoch nur die Art. 76 ff. GG vorlesen.
Trotz des zunächst etwas merkwürdig anmaßenden Falles, diente er nur als Einstieg, um absolute Grundprinzipien abzufragen.
Super Prüfer. Keine Angst!!!