Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Bayern vom Juni 2019

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern im Juni 2019. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 5,75
Zivilrecht 8
Strafrecht 7
Öffentliches Recht 6
Endpunkte 6.06
Endnote 6.06

Zur Sache:

Prüfungsthemen:allgemeines Verwaltungsrecht

Paragraphen: §40 VwGO, §110 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer liest sehr schnell und wiederholt keinen Satz. Natürlich könnt ihr nachfragen, wenn ihr etwas nicht verstanden habt, wobei nach mehrmaligen Fragen er leicht genervt schien.

Der Fall: Der Freistaat Bayern erließ eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Neubau und Modernisierungen.
Ziffer 1.3: Zuwendung erhalten nur Vorhaben, die noch nicht begonnen haben.
Ziffer 1.4 definierte den Zeitpunkt: „Ein Vorhaben hat begonnen, wenn ein Ausführungsgrund oder Lieferungsvertrag abgeschlossen wurde“.
06.2016: Gemeinde X beantragt eine Zuwendung für eine Modernisierung ihres Freibads. Da das Freibad einen Totalausfall hatte beantrage die Gemeinde einen vorzeitigen Baubeginn.
Die Firma C bereitete der Gemeinde ein Angebot welches der Bürgermeister am 24.07.2016 mündlich annahm.
Mit Bescheid vom 03.09.2016 genehmigte die Baubehörde (Regierung von Oberbayern).
10.2016 : Beginn der Modernisierungsarbeiten
03.2018: Gemeinde erhält Zuwendungsbescheid
Im Januar 2019: Regierung erfährt von dem bereits angenommenen Angebot und hebt nach Anhörung der Gemeinde im Juli 2019 den Zuwendungsbescheid auf; verlangt Rückerstattung und Zinsen. Sie begründeten dies damit, dass im Zeitpunkt der Bewilligung die erforderlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben.
Nun wendet sich der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde an sie als ihren Anwalt, was raten sie ihm?
Feststellung klägerisches Begehren Aufhebung des Widerrufsbescheids
Zulässigkeitsprüfung
Schwerpunkt: Statthafte Klageartà2-Stufen-Theorie / Privatrechtliches Handeln des Staats; thematisiert anhand der Fraport Entscheidung des BVerfG?
Im Anschluss Passivlegitimation und die Begründetheit.
Ermächtigungsgrundlage: §§ 48/49 VwVfG à Prüfung Rechtmäßigkeit des Zuwendungsbescheids
Bedarf Zusage einer Zuwendung einer Ermächtigungsgrundlage? (Schwerpunkt: Differenzierung Gesetz und Richtlinie (= Verwaltungsvorschrift)
Frage: Wann bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage dabei belastenden Eingriffen = Vorbehalt des Gesetzes
Frage: Aus welchem Prinzip ergibt sich der Vorbehalt des Gesetzes?
Rechtsstaatprinzip / Demokratieprinzip (Schlagwort: Wesentlichkeitstheorie) Frage: Wie kann eine Verwaltungsvorschrift Außenwirkung entfalten?
Worin liegt der Unterschied zwischen einem formellen & materiellen Gesetz? Und wie kann ein formelles Gesetz einen Anspruch begründen?
Worin liegt der Unterschied in der Wirkung von der Selbstbindung der Verwaltung und einem Gesetz?