Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – NRW vom April 2019

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im April 2019. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 23
Zivilrecht 8
Strafrecht 8
Öffentliches Recht 8
Endpunkte 31
Endnote 5

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Gesetzgebungsverfahren

Paragraphen: §70 GG, §76 GG, §77 GG, §74 GG, §12 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer stellte uns folgenden (zugegebenermaßen sehr kurzen) Sachverhalt vor.
“Sie sind in einem Ministerium der BRD und wollen Versandhandel, die verschreibungspflichtige Arzneimittel verkaufen, verbieten.“
Seine erste Frage war dann, ob wir in einem Bundes- oder Landesministerium sitzen. Wir redeten lange darüber, weil keiner von uns so richtig auf die Antwort kam, die er hören wollte. Irgendwann kamen wir dann auf die Gesetzgebungskompetenzen zu sprechen. Wir suchten in den 71 ff. GG nach der passenden Nummer und fanden sie dann in 74 I Nr. 11 GG. Wir besprachen in dem Rahmen dann auch das Erfordernis aus Art. 72 II GG.
Dann kamen wir darauf wie ein solches Gesetz überhaupt erlassen werden kann. In Art. 76 GG ist geregelt, dass die BReg, die Mitte des Bundestages und der Bundesrat das Recht zur Gesetzgebungsinitiative hat. Sodann klärten wir, wer überhaupt im Bundesrat sitzt. Wir kamen darauf, dass es Vertreter des Landes sind. Diese Brücke führte uns dann zu den Landesministerien. Somit kamen wir auf die Frage zurück in welchem Ministerium wir sitzen.
Wir besprachen auch die Unterschiede zwischen einem Einspruch und einem Zustimmungsgesetz. Dann diskutierten wir auch, welches Gesetz unser vorliegendes wäre und einigten uns auf ein Einspruchsgesetz.
Dann sollte eine Kandidatin versuchen das Gesetz zu formulieren. Sie nutzte umschreibende Begriffe wie „nicht erlaubt“ „unter Umständen nicht erlaubt“, jedoch wollte der Prüfer das Wort „verboten„ hören.
Diesen Aufhänger nutze er, um mit uns zusammen festzustellen, dass alles erlaubt ist, solange es nicht ausdrücklich verboten ist. Wir erörterten dann, dass dieser Grundsatz zumindest seit es das GG gibt gilt. Er fragte dann, wann dieser nicht galt und wir fingen an zu raten. Ich sagte im Nationalsozialismus, eine andere schlug die Weimarer Republik vor. Die Lösung war im Mittelalter im Gewerberecht.
Wir prüften zudem Art. 12 GG.
Alles in allem fand ich die Prüfung angenehme und entspannt.
Viel Erfolg!