Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom April 2019

Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Baden-Württemberg im April 2019. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 4,55
Aktenvortrag 5
Prüfungsgespräch 8
Wahlfach 8
Endnote 5,46
Endnote (1. Examen) 5,76

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Raub und räuberischer Erpressung

Paragraphen:  §249 StGB, §255 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Herr Isak stellte folgenden kurzen Sachverhalt: Eine Frau kommt in die Kanzlei und bittet uns als Anwalt um Hilfe. Ihr Sohn sitze seit kurzer Zeit in Mannheim in Untersuchungshaft. Sie wisse nichts genaues wolle ihm nur unbedingt helfen. Was tun wir zuerst. Hier wollte Herr Isak wissen wie wir Kontakt zu unserem künftigen Mandanten aufnehmen können, um eine Vollmacht von diesem zu erlangen. Im Zuge dessen wurde gefragt, welche Staatsanwaltschaft in diesem Fall zuständig sei und wonach sich diese richte. Dann wurde gefragt, ob wir uns auch als Pflichtverteidiger bestellen lassen könnten und wonach sich dies richtet und wann ein Recht auf einen Pflichtverteidiger besteht. Dann noch kurz die Haftbeschwerde und die Haftprüfung angesprochen, dann ging es auch schon ins materielle Recht. Hier wurde dann von Herr Isak der Fall weiterentwickelt. Kurz noch die Frage wie man Kenntnis von dem SV bekommt? Durch Akteneinsicht. Wo beantragen? bei der StA. In welchem Umfang bei laufenden Ermittlungen soweit nötig.

Dann zum Materiellen:
Der Mandant (M) und sein Kumpel (k) besuchen einen weiteren Kumpel (O), welcher bei unserem Mandanten Schulden aus Drogengeschäften hat. Um das Geld zurück zu bekommen betreten M und K die Wohnung des O und fordern ihn unter Androhung von Gewalt (fuchteln mit einem Messer) auf das Geld heraus zu geben. Als das nicht weiter erfolgsversprechend ist, nehmen sie den Laptop des O als Pfand mit und verlassen die Wohnung.
Strafbarkeit von M?
Hierbei war vor allem auch die Streitigkeit bei der Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung wichtig. Genaue Definitionen von Wegnahme und Drohung usw.
Sodann Einschätzung des Ausgangs eines künftigen Verfahrens.