Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Sachsen-Anhalt vom November 2021

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Note staatl. Teil 1. Examen

6,78

Gesamtnote 1. Examen

6,25

Gesamtnote 2. Examen

5,68

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrechte bei fehlender Baugenehmigung für das Dach nach einem Hauskauf

Paragraphen: §631 BGB, §637 BGB, §437 BGB, §433 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer hat die Prüfung mit einem kleinen Fall begonnen, den ich so vorher noch nicht in den Protokollen gelesen hatte. Dazu teilte er uns einen Zettel mit einer „Antwort“ des Unternehmers aus und schilderte uns zunächst den Fall. Ein Bauträger errichtet ein Haus für eine Privatperson, in diesem Rahmen müssen selbstverständlich auch Leitungen zur Straße hin verlegt werden. Jedoch beendet der Bauträger seine Arbeit nicht vertragsgemäß und die bereits geöffnete Straße verbleibt in diesem Zustand für zwei Jahre. Als der Besteller sich nach diesen zwei Jahren an den Bauträger wendet und nachfragt, wann denn die Arbeiten fertiggestellt werden, gibt der Bauträger an, dass er diese Arbeiten nicht mehr ausführen wird und die für den Leitungsbau vereinbarten rund 2000 EUR an den Besteller zurücksenden wird. In dieser Konstellation waren wir Anwalt des Bestellers und sollten nun aufzeigen, welche Rechte uns zustehen. Zuerst wurde der Vertragstypus eingeordnet, hier lag unproblematisch ein Werkvertrag nach § 631 BGB vor, da Erfolg geschuldet. Eine weitergehende Abgrenzung war nicht gefordert. Bezüglich der Rechte des Bestellers wollte er konkret auf §§ 631, 634, 637 BGB (Ersatz der erforderlichen Aufwendungen) hinaus. Dann schilderte er denn Fall weiter und fragte, was die Folge sei, wenn die Reparaturen nun (2 Jahre später) plötzlich 8000 EUR mehr kosten würden. Könnte man diese Kosten im Wege der o.g. Normkette ersetzt verlangen, obwohl diese so eklatant gestiegen sind? – Stichwort ortsübliche Kosten/ Kostenvoranschlag. Dann fragte er noch, wie sich der Betrag einer Minderung errechnete. Zum Schluss kam noch der Fall mit der fehlenden Baugenehmigung für ein Dach bei einem neu gekauften Haus, welcher bereits aus den alten Protokollen bekannt sein dürfte. Hier wurde noch kurz dargelegt, dass dieser einen Sachmangel darstellt und dann war die Prüfung auch schon vorbei, da wir nur zu zweit waren. Alles in allem ein ausgesprochen freundlicher Prüfer. Er gibt an den richtigen Stellen Hilfestellungen und Argumentation wird belohnt. Ich konnte mein schriftliches Ergebnis durch die mündliche Prüfung erheblich verbessern. Und glaubt mir, es gibt wirklich keinen Grund, aufgeregt zu sein.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Sachsen-Anhalt im November 2021. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.