{"id":10736,"date":"2018-01-05T12:00:34","date_gmt":"2018-01-05T11:00:34","guid":{"rendered":"http:\/\/examensrelevant.de\/?p=10736"},"modified":"2018-12-12T19:55:23","modified_gmt":"2018-12-12T18:55:23","slug":"repetitorium-zum-gesellschaftsrecht-fall-3-maeusesichere-blumenzwiebeln-aufgabe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/repetitorium-zum-gesellschaftsrecht-fall-3-maeusesichere-blumenzwiebeln-aufgabe\/","title":{"rendered":"Repetitorium zum Gesellschaftsrecht &#8211; Fall 3: M\u00e4usesichere Blumenzwiebeln &#8211; Aufgabe"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">Dieser Fall\u00a0vertieft die Probleme von\u00a0<strong>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/strong>\u00a0, <strong>Vertretungsmacht,\u00a0<\/strong><strong>Regress<\/strong> und <strong>Haftung<\/strong> bei Personengesellschaften. Zudem geht es um die <strong>p<\/strong><strong>ositive und negative Publizit\u00e4t des Handelsregisters.<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">Die L\u00f6sung zu diesem Fall wird am<strong>\u00a008.01.2018<\/strong>\u00a0zur Verf\u00fcgung gestellt!<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #008000;\">Den gr\u00f6\u00dften Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzul\u00f6sen, um dann mit der L\u00f6sung den Lernerfolg zu \u00fcberpr\u00fcfen und L\u00fccken zu schlie\u00dfen.\u00a0<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #000000;\">Der Blumenliebhaber A arbeitet schon seit Jahren an einem Verfahren zur Pr\u00e4parierung von Blumenzwiebeln. Im Detail geht es darum, eine Methode zu entwickeln, mit der verhindert werden kann, dass im Herbst bzw. Winter einges\u00e4te Blumenzwiebeln zum gro\u00dfen Teil von M\u00e4usen aufgefressen werden. A versucht daher, die Blumenzwiebeln entsprechend chemisch zu behandeln, um den Mausfra\u00df zu unterbinden. Nach drei Jahren recht kostspieliger Forschungsarbeit geht dem A das Geld aus. Er w\u00e4hnt sich allerdings (wie schon mehrmals in der letzten Zeit) kurz vor Abschluss einer bahnbrechenden Erfindung und m\u00f6chte das Forschungsprojekt keinesfalls unterbrechen, bis er wieder Geldmittel zur Verf\u00fcgung hat.<br \/>\nEr l\u00e4sst daher die Nachricht verbreiten, er habe seine Arbeit nun endlich erfolgreich zum Abschluss gebracht, die m\u00e4usesichere Blumenzwiebel stehe kurz vor der Markteinf\u00fchrung und er suche nun Partner, um das Gesch\u00e4ft in gro\u00dfem Stil zu betreiben. Wie erwartet, melden sich kurze Zeit sp\u00e4ter die \u00fcber Barmittel verf\u00fcgenden Interessenten B und C. Diesen gaukelt A vor, es sei ihm endlich gelungen, Blumenzwiebeln gegen M\u00e4usefra\u00df sicher zu sch\u00fctzen. Er zeigt ihnen sogar einige der vermeintlich maussicheren Blumenzwiebeln. B und C sind beeindruckt von den wissenschaftlichen Ausf\u00fchrungen des A. Gemeinsam beschlie\u00dfen A, B und C ein Unternehmen zu gr\u00fcnden, um den Handel ins Rollen zu bringen.<br \/>\nSie gr\u00fcnden in Ausf\u00fchrung dieses Plans zum 1.5.2004 die \u201eAnti-Mausfra\u00df OHG\u201c, die den Gesch\u00e4ftsbetrieb sofort aufnimmt und in gro\u00dfem Umfang Werbung macht. Bereits nach dem ersten Monat muss die OHG zwei Mitarbeiter einstellen, um dem Auftragsvolumen gerecht werden zu k\u00f6nnen. An eine Eintragung im Handelsregister hat keiner der Beteiligten gedacht. Allerdings haben die Beteiligten bei Anschaffungen \u00fcber 10.000 \u20ac m\u00fcndlich echte Gesamtvertretung vereinbart. Um den Transport der Blumenzwiebeln durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen, erwirbt A in Eigenregie am 1.7.2004 im Namen der OHG einen gebrauchten LKW zum Preis von 15.000,&#8211; \u20ac von V. 5.000,&#8211; \u20ac werden angezahlt, der Rest ist am 1.10.2004 f\u00e4llig. Da die OHG nicht zahlt, verklagt V den B auf Zahlung. C und B sind mittlerweile dahinter gekommen ist, dass A sie \u00fcber den Stand der Erfindung get\u00e4uscht hat. B ist der Ansicht, er habe aufgrund dessen f\u00fcr keinerlei Forderungen gegen die OHG aufzukommen und teilt dies auch mit.<br \/>\nIm November 2004 ist B mit dem Firmen-LKW f\u00fcr die OHG unterwegs. Beim Aussteigen verletzt er eine Fahrradfahrerin (R) mit der Wagent\u00fcre. Diese st\u00fcrzt und erleidet eine Gehirnersch\u00fctterung. Zudem ist die Kleidung der R zerrissen und das Fahrrad weist erhebliche Besch\u00e4digungen auf.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #000000;\"><strong>Fragen:<br \/>\n<\/strong><strong>1. Kann V von B Zahlung des Restkaufpreises verlangen?<br \/>\n<\/strong><strong>2. Von wem kann die Radfahrerin Ersatz f\u00fcr die ihr entstandenen Sch\u00e4den fordern sowie gegebenenfalls \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Schmerzensgeld?<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"color: #000000;\"><strong>Abwandlung:<br \/>\n<\/strong>Am 10.7.2005 nimmt B im Namen der Gesellschaft bei der Bank ein Darlehen in H\u00f6he von 20.000,&#8211; \u20ac auf und verschwindet mit dem Geld. Es stellt sich dann heraus, dass C sich schon bei Gr\u00fcndung der Gesellschaft in einem die freie Willensbildung ausschlie\u00dfenden Zustand der Geistest\u00e4tigkeit befand.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;\"><strong>Die Bank will wissen, von wem sie am F\u00e4lligkeitstermin R\u00fcckzahlung der Darlehenssumme verlangen kann.<\/strong>\u00a0<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dieser Fall\u00a0vertieft die Probleme von\u00a0Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung\u00a0, Vertretungsmacht,\u00a0Regress und Haftung bei Personengesellschaften. Zudem geht es um die positive und negative Publizit\u00e4t des Handelsregisters. Die L\u00f6sung zu diesem Fall wird am\u00a008.01.2018\u00a0zur Verf\u00fcgung gestellt! Den gr\u00f6\u00dften Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzul\u00f6sen, um dann mit der L\u00f6sung den Lernerfolg zu \u00fcberpr\u00fcfen und L\u00fccken zu schlie\u00dfen.\u00a0 Der Blumenliebhaber A arbeitet schon seit Jahren an einem Verfahren zur Pr\u00e4parierung von Blumenzwiebeln. 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