{"id":13530,"date":"2019-02-07T12:00:24","date_gmt":"2019-02-07T11:00:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/?p=13530"},"modified":"2021-04-19T09:57:36","modified_gmt":"2021-04-19T07:57:36","slug":"protokoll-der-muendlichen-pruefung-zum-2-staatsexamen-nrw-vom-januar-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/protokoll-der-muendlichen-pruefung-zum-2-staatsexamen-nrw-vom-januar-2019\/","title":{"rendered":"Protokoll der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung zum 2. Staatsexamen &#8211; NRW vom Januar 2019"},"content":{"rendered":"[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten\u00a0Staatsexamen der\u00a0<strong>M\u00fcndlichen Pr\u00fcfung in NRW im Januar 2019<\/strong>. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0<a href=\"http:\/\/www.juridicus.de\/pruefungsprotokolle\">Juridicus.de<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weggelassen wurden die Angaben zum Pr\u00fcferverhalten. Die Schilderung des Falles und die L\u00f6sung beruhen ausschlie\u00dflich auf der Wahrnehmung des Pr\u00fcflings.<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2>Pr\u00fcfungsthemen: \u00d6ffentliches Recht<\/h2>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2>Vorpunkte der Kandidaten<\/h2>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<table width=\"265\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"189\">Kandidat<\/td>\n<td width=\"76\">1<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"189\">Vorpunkte<\/td>\n<td width=\"76\">8,4<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"189\">Aktenvortrag<\/td>\n<td width=\"76\">6<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"189\">Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch<\/td>\n<td width=\"76\">9<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"189\">Endnote<\/td>\n<td width=\"76\">8,3<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"189\">Endnote (1. Examen)<\/td>\n<td width=\"76\">9,9<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Zur Sache:<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Pr\u00fcfungsthemen:\u00a0<\/strong>Vollstreckung wegen Geldforderungen nach VwVG (Pf\u00e4ndung\u00a0Konto und KfZ), Fristen, Wasserhaushaltsgesetz, Geb\u00fchren\/Leistungsbescheid, au\u00dferordentliche Zust\u00e4ndigkeit der Ordnungsbeh\u00f6rde<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Paragraphen:<\/strong>\u00a0<u><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwVG\/6.html\">\u00a76 VwVG<\/a><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwVG\/54.html\">, <\/a><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwVG\/7.html\">\u00a77 VwVG<\/a><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwVG\/54.html\">, <\/a><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/178.html\">\u00a7178 ZPO<\/a><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwVG\/54.html\">, <\/a><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/193.html\">\u00a7193 BGB<\/a><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwVG\/54.html\">, <\/a><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/WHG\/114.html\">\u00a7114 WHG<\/a><\/u><u><\/u><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"line-height: 1.5;\">Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch:<\/span><\/strong><span style=\"line-height: 1.5;\"> Frage-Antwort, h\u00e4lt Reihenfolge ein, hart am Fall,\u00a0Intensivbefragung Einzelner\u00a0<\/span><\/p>\n[\/vc_column_text][vc_column_text]\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch:<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Pr\u00fcfer \u00fcbergab zu Anfang des Gespr\u00e4chs jedem Pr\u00fcfling einen 3-seitigen Sachverhalt (1 Seite davon Skizze) sowie eine Daten\u00fcbersicht, einen Kalender und 3 Seiten abgedruckte Vorschriften. Es sollte sich herausstellen, dass es sich dabei um die f\u00fcr die wesentlichen (allerdings nicht abschlie\u00dfend) f\u00fcr die Pr\u00fcfung relevanten Normen handelte. Der zweiseitige Flie\u00dftext des Sachverhaltes war relativ eng gedruckt und etwas verwirrend in Fettdruck, Normaldruck und Kursivdruck unterteilt. Zu Anfang stellte der Pr\u00fcfer in Aussicht, dass die kursiv gedruckten Teile nur relevant w\u00fcrden, wenn wir mit der Pr\u00fcfung am Ende noch Zeit h\u00e4tten. Hatten wir nat\u00fcrlich nicht. Zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt der Pr\u00fcfung teilte er noch einmal zwei mit Normen ausgedruckte Seiten aus (Ausz\u00fcge aus dem Wasserhaushaltsgesetz).<br \/>\nDer Pr\u00fcfer erz\u00e4hlte sodann den folgenden Sachverhalt in K\u00fcrze nach.<br \/>\n(entspricht in etwa dem ausgeteilten Sachverhalt &#8211; f\u00fcr diejenigen, die es interessiert; die kursiven Teile haben wir im Laufe der Pr\u00fcfung gar nicht angesprochen, dazu kann ich deshalb auch nicht mehr sagen):<br \/>\nDer Mandant M war fr\u00fcher Inhaber einer Firma, die einen Steinbruch betrieben hatte. Am Samstag,\u00a010.11.2018, bemerkte ein F\u00f6rster \u00d6lflecken und Verf\u00e4rbungen auf der Wasseroberfl\u00e4che eines im\u00a0Eigentum des Mandanten stehenden Teichgrundst\u00fcckes auf dem Gebiet des ehemaligen Steinbruchs\u00a0\u201eNiederkuhle\u201c im Gemeindegebiet, der kreisangeh\u00f6rigen Stadt Troisdorf (Rhein-Sieg-Kreis) im\u00a0Regierungsbezirk K\u00f6ln und alarmierte das Ordnungsamt der Stadt Troisdorf. Nach Erkundung durch\u00a0Mitarbeiter des Ordnungsamts wurden weiteres aufsteigendes \u00d6l im Gew\u00e4sser sowie tot auf der\u00a0Wasseroberfl\u00e4che treibende Fische festgestellt. Sodann wurde zun\u00e4chst die \u00f6rtliche freiwillige Feuerwehr eingeschaltet, die \u00d6lsperren auslegte und daraufhin die Taucher des THW alarmiert, um die Ursache des \u00d6laustritts festzustellen. Diese fand sich in einem mit Dieselkraftstoff betriebenen Hallenheizgebl\u00e4se, das sodann mit einem Kran gehoben und nach Tankleerung entsorgt wurde. Die Wasseroberfl\u00e4che innerhalb der \u00d6lsperre wurde mit \u00d6lvlies ausgelegt und von der unteren Wasserbeh\u00f6rde abgenommen. Der M wurde \u00fcber die Ma\u00dfnahmen informiert.<br \/>\nDie Kosten betrugen 4000 \u20ac ( 3300 \u20ac Personalkosten Feuerwehr, 500 \u20ac Kosten THW-Taucher, 200 \u20ac Geb\u00fchren f\u00fcr die Amtshandlungen des Ordnungsamts) und wurden gegen den Mandanten am 26. November durch einen Leistungs- und Geb\u00fchrenbescheid festgesetzt.<br \/>\nBegr\u00fcndet wurde der Bescheid damit, dass die Ersatzvornahme im Wege des Sofortvollzugs zur Abwehr einer konkreten Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich gewesen sei.<br \/>\nDie Post wurde mit der Zustellung des mit einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Rechtsbehelfsbelehrung versehenden Bescheids mittels Zustellungsurkunde beauftragt. Der Zusteller war den Bescheid an der Meldeadresse des M am 29.11.2018 in den mit dem Namen des Mandanten versehenen Briefkasten ein, nachdem der Zusteller niemanden in der Wohnung antraf. (Der Pr\u00fcfer erz\u00e4hlte, dass dies daraus resultierte, dass der M bereits am 14.11.2018 wieder zu seinen Eltern gezogen sein, die Wohnung allerdings bis zum 31.12.2018 weiter gemietet hatte und deshalb auch der Briefkasten weiterhin mit seine Adresse versehen war. In der Wohnung sei er seitdem nicht mehr gewesen, es gab auch keine Abmeldung oder einen Nachsendeauftrag. Er habe den Schl\u00fcssel am 30 Dezember dem Vermieter ausgeh\u00e4ndigt, der ihm den Leistungs- und Geb\u00fchrenbescheid der Stadt Troisdorf, der im Briefkasten lag, am 31. Dezember vorbeigebracht habe. Erst zu diesem Zeitpunkt habe er von dem Bescheid Kenntnis erhalten. (Diese Informationen fanden sich auf dem ausgeteilten Blatt verwirrenderweise erst ganz am Schluss).<br \/>\nAm 3. Dezember wurde auf der Grundlage des Leistungs- und Geb\u00fchrenfeststellungsbescheides das\u00a0Konto des M nach \u00a7\u00a7 6, 40 VwVG NRW in H\u00f6he des Tagessaldos gepf\u00e4ndet und die Einziehung angeordnet. Das Guthaben vom 2000 \u20ac wurde am gleichen Tag an die Stadtkasse der Stadt Troisdorf \u00fcberwiesen. Dagegen hat der M am 4. Dezember Widerspruch eingelegt.<br \/>\nDer M begr\u00fcndete den Widerspruch damit, dass er nicht f\u00fcr die \u00d6lverschmutzung verantwortlich sei. Das Teichgrundst\u00fcck, das in seinem Eigentum stehe, sei vollst\u00e4ndig vom Grundbesitz der Nachbarin, der Montag GmbH und Co. KG umschlossen (dazu die Skizze). Auf seinem Grundst\u00fcck bef\u00e4nden sich weder Aufbauten noch Maschinen, sodass das geborgene Ger\u00e4t nur vom Nachbargrundst\u00fcck stammen k\u00f6nne, auf dem zahlreiche genutzte Werkhallen unterhalten w\u00fcrden, die an eine Rampe zum Steinbruch angrenzten. Es sei leidglich die GmbH verantwortlich, wenn sie nicht Eigent\u00fcmerin\u00a0des Gebl\u00e4ses sein sollte, dann wegen des Eigentums am Betriebsgel\u00e4nde und wegen der\u00a0Inhaberschaft der tats\u00e4chlichen Gewalt an dem Betriebsgel\u00e4nde\u00a0(Verkehrssicherungspflichtverletzung). Die Stadt habe keine Ermittlungen gegen die GmbH unternommen und ihn nicht angeh\u00f6rt.<br \/>\nDie Stadt Troisdorf hat den Widerspruch des Mandanten mit Bescheid vom 10.12.2018 zur\u00fcckgewiesen. Der Bescheid mit ordnungsgem\u00e4\u00dfer Rechtsmittelbelehrung und vermerktem \u00dcbergabetermin wurde dem M auf seine Vorsprache beim Ordnungsamt am 11. Dezember in den R\u00e4umlichkeiten des Ordnungsamtes gegen Empfangsbekenntnis ausgeh\u00e4ndigt.<br \/>\nBegr\u00fcndet wurde der Widerspruchsbescheid durch die Stadt mit einer ermessensgerechten korrekten St\u00f6rer Auswahl (Inanspruchnahme des M als Zustandsst\u00f6rer), da der Widerspruchsf\u00fchrer nicht beweisen k\u00f6nne, dass das Gebl\u00e4se vom benachbarten Grundst\u00fcck stamme bzw. im Eigentum der GmbH stehe. Die GmbH zu fragen, sei nicht erfolgsversprechend, weil diese die Verantwortung abstreiten k\u00f6nnte.<br \/>\nDer Mandant gibt weiter an, dass er seine bisherige Wohnung wegen Zahlungsschwierigkeiten habe k\u00fcndigen m\u00fcssen und den Leistungs- und Geb\u00fchrenbescheid wegen der oben geschilderten Gr\u00fcnde erst am 31.12.2018 erhalten habe. Daran treffe ihn aber kein Verschulden.<br \/>\nAm 10. Januar 2019 hat die Stadt Troisdorf den Privat-PKW des Mandanten noch nach \u00a7\u00a7 6, 21 VwVG NRW gepf\u00e4ndet und auf den \u00f6rtlichen Betriebshof verbracht, Der Wagen soll dort in einer \u00f6ffentlichen Versteigerung von Pfandsachen am 20. Januar verkauft und der Pfanderl\u00f6s zur Abgeltung der restlichen Forderung aus dem Leistungsbescheid herangezogen werden.<br \/>\nDieser Sachverhalt wurde uns, wie gesagt zu Beginn ausgeteilt und in Grundz\u00fcgen (bis auf die auch hier kursiven Teile) wiedergegeben. Es war allerdings aus meiner Sicht mehr als schwierig, zu erkennen, was wirklich wichtig war, insbesondere, weil auch der vom Pr\u00fcfer nacherz\u00e4hlte Sachverhalt deutlich k\u00fcrzer war als der gedruckte und man dadurch noch mehr M\u00fche hatte, sich in dem ausgedruckten Sachverhalt beim \u00dcberfliegen zu orientieren. Im Nachhinein erscheint der Sachverhalt beim Lesen nachvollziehbar, in der konkreten Situation macht der Pr\u00fcfer es einem durch diese \u00dcberforderung an gleichzeitigen Informationen meines Erachtens unn\u00f6tig schwer. In anderen Pr\u00fcfungen wird das Verfahren f\u00fcr die Pr\u00fcflinge mit kurzen, pr\u00e4gnant nacherz\u00e4hlten Sachverhalten, die der Pr\u00fcfling ggf. notiert, und die bei Bedarf durch den Pr\u00fcfer erweitert werden, wesentlich \u00fcbersichtlicher und damit fairer gestaltet.<br \/>\nZu der Pr\u00fcfung an sich kann ich leider nur in Bruchst\u00fccken berichten, weil sie meines Erachtens, auch durch die Hartn\u00e4ckigkeit, mit der der Pr\u00fcfer selbst bei Pr\u00fcflingen blieb, die erkennbar in diesem Moment keine Antwort liefern konnten, schwer nachvollziehbar und in vielen Dingen auch un\u00fcbersichtlich und verwirrend war.<br \/>\nWegen der drohenden Versteigerung sollte zun\u00e4chst gepr\u00fcft werden, ob die Pf\u00e4ndung des Autos im einstweiligen Rechtsschutz (wir einigten uns auf <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwGO\/80.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 80 VwGO [Aufschiebende Wirkung, vorl&auml;ufiger Rechtsschutz]\">\u00a7 80 V VwGO<\/a>) angegriffen werden k\u00f6nne. Dass es sich dabei um einen VA handelte, gab der Pr\u00fcfer nebenbei vor. Im Ergebnis verneinten wir die u.a. an <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwVG\/6.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 6 VwVG: Zul&auml;ssigkeit des Verwaltungszwanges\">\u00a7 6 VwVG<\/a> (als Vorschrift bei den ausgeteilten Normen abgedruckt) gepr\u00fcften<br \/>\nErfolgsaussichten. Ein Mitpr\u00fcfling sollte insoweit noch den Tenor nennen. Es ging dann noch in der Pf\u00e4ndung des Kontos am 3. Dezember und ob man sich dagegen wehren k\u00f6nne. Der Pr\u00fcfer wollte nach Verneinung dessen noch wissen, ob man noch irgendwie an das Geld kommen k\u00f6nnte, auch hier konnte ich dem Ergebnis jedoch nicht folgen.<br \/>\nZuletzt wurde noch der Leistungs- und Geb\u00fchrenbescheid im Hinblick auf das Fristproblem mit der Ersatzzustellung i.E. nach den Vorschriften der ZPO gepr\u00fcft. Wir kamen in diesem Zusammenhang auf eine Rechtsprechung des BVerfG, die wohl davon ausgeht, dass eine Wohnung grunds\u00e4tzlich bewohnt sein muss. Im Endeffekt ging es darum, dass es wohl m\u00f6glich und zul\u00e4ssig sein m\u00fcsste, zum Beispiel durch die Mutter als Zeugin, zu beweisen, dass der M nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat.<br \/>\nIm Rahmen der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Bescheides sprachen wir noch \u00fcber das Problem, dass die\u00a0Beh\u00f6rde nicht zust\u00e4ndig gewesen sein k\u00f6nnte. Der Pr\u00fcfer teilte uns sodann weitere zwei Seiten Normen aus dem Wasserhaushaltsgesetz, die sich u.a. mit Zust\u00e4ndigkeiten besch\u00e4ftigten und wir letztlich, nach langem und z\u00e4hem Ringen dazu kamen, dass die Ordnungsbeh\u00f6rde nach \u00a7 6 OBG NRW wegen eines Falls von Gefahr in Verzug zust\u00e4ndig gewesen ist.<br \/>\nDamit endete eine unangenehme, z\u00e4he Pr\u00fcfung, die lange Phasen des Schweigens hatte, die der Pr\u00fcfer auch (bewusst) nicht beendete und sehr am jeweiligen Kandidaten klebte. Ob das mit den von bisherigen Pr\u00fcflingen vermerkten 2x 5 Minuten pro Pr\u00fcfling zu tun hatte, vermag ich nicht zu beurteilen.<br \/>\nAus meiner Sicht war die Pr\u00fcfung so gestaltet, dass es den Pr\u00fcflingen kaum m\u00f6glich war, zu zeigen, was sie k\u00f6nnen, sondern dies vielmehr &#8211; durch die Art zu pr\u00fcfen &#8211; den Kandidaten unn\u00f6tig schwer gemacht wurde. Im Nachhinein erscheint der Fall n\u00e4mlich gar nicht so schwierig, w\u00e4hrend er in der Pr\u00fcfung nur schwer zu \u00fcberblicken war.<br \/>\nIch m\u00f6chte Euch mit diesem Protokoll keine Angst machen, sondern Euch nur realistisch darauf vorbereiten, was Euch erwarten kann. Vielleicht war es an diesem Tag aber auch nur Pech. Seid also (ggf.) vorbereitet auf einen sehr unnahbar wirkenden Pr\u00fcfer, den ich nicht ein einziges Mal habe l\u00e4cheln sehen an dem Tag, und der einem oft das Gef\u00fchl gibt, nicht die richtige Antwort gegeben zu haben. Probiert es einfach und lasst Euch von der Menge an ausgeteilten Bl\u00e4ttern nicht zu sehr verwirren. Im Nachhinein denke ich, w\u00e4re es eventuell besser gewesen, den ausgeteilten\u00a0Sachverhalt zu ignorieren und nur die durch den Pr\u00fcfer nacherz\u00e4hlten Informationen aufzunehmen und ggf. zu notieren, um sich \u00fcberhaupt orientieren zu k\u00f6nnen.<br \/>\nAuch diese Pr\u00fcfung geht rum und vielleicht erwischt ihr einen besseren Tag, in jedem Fall ist es bald geschafft und ich w\u00fcnsche Euch ganz viel Erfolg!<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten\u00a0Staatsexamen der\u00a0M\u00fcndlichen Pr\u00fcfung in NRW im Januar 2019. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0Juridicus.de. Weggelassen wurden die Angaben zum Pr\u00fcferverhalten. Die Schilderung des Falles und die L\u00f6sung beruhen ausschlie\u00dflich auf der Wahrnehmung des Pr\u00fcflings. 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