{"id":14545,"date":"2020-03-04T09:00:14","date_gmt":"2020-03-04T08:00:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/?p=14545"},"modified":"2021-04-14T18:13:02","modified_gmt":"2021-04-14T16:13:02","slug":"gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-1-staatsexamen-bayern-vom-september-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-1-staatsexamen-bayern-vom-september-2019\/","title":{"rendered":"Ged\u00e4chtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen &#8211; Bayern vom September 2019"},"content":{"rendered":"[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Ged\u00e4chtnisprotokoll einer <strong>echten Klausur vom SEptember 2019 im ersten Staatsexamen in Bayern.<\/strong> Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0<a href=\"http:\/\/www.juridicus.de\/pruefungsprotokolle\">Juridicus.de<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Schilderung des Falles und die L\u00f6sung beruhen ausschlie\u00dflich auf der Wahrnehmung des Pr\u00fcflings.<\/p>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div><div class=\"img-with-aniamtion-wrap \"><img decoding=\"async\" class=\"img-with-animation \" data-delay=\"0\" height=\"100%\" width=\"100%\" data-animation=\"fade-in\" src=\"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/06\/juridicus-examensrelevant.jpg\" alt=\"\" \/><\/div><div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2>Pr\u00fcfungsfach: \u00a0Zivilrecht<\/h2>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Ged\u00e4chnisprotokoll:<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Teil I:<br \/>\nV ist eingetragener Kaufmann. Er handelt sowohl in seinem Gesch\u00e4ftslokal als auch online \u00fcber seine Website mit gebrauchten Lkw. Die eingetragene Kauffrau K kennt sich, was V bekannt ist, gut mit Kraftfahrzeugen aus und betreibt eine Spedition. Sie hat in der Vergangenheit bereits mehrere Fahrzeuge f\u00fcr ihren Betrieb bei V erworben.<br \/>\nIm Juli 2019 entdeckt sie auf der Website des V ein \u201eVerkaufsangebot Nr. 103-2019\u201c \u00fcber einen gebrauchten Sattelzug zu einem Preis von 95.000,00 Euro. Folgende Informationen enth\u00e4lt das Angebot u.a.: \u201eErstzulassung: 9\/2018, Kilometerstand: 35.000 km\u201c. K vereinbart daraufhin einen Besichtigungstermin mit V, da ein entsprechender Sattelzug mit dem angegeben Alter und Kilometerstand \u00fcblicherweise 100.000,00 Euro kostet. Am 15.07.2019 besichtigt K den Lkw, der ihr wegen seines besonders guten Gesamteindrucks zusagt. V. und K werden sich nach z\u00e4hen Kaufpreisverhandlungen wie folgt einig: V f\u00fcllt -wie auch schon bei fr\u00fcheren Gesch\u00e4ften mit K- zwei identische, mit \u201eKaufvertrag\u201c \u00fcberschriebene Formulare aus und tr\u00e4gt jeweils den Kaufpreis von 90.000,00 Euro sowie in die Zeile mit der \u00dcberschrift Kaufgegenstand \u201egem\u00e4\u00df Verkaufsangebot Nr. 103-2019, siehe Anhang\u201c ein. Das Verkaufsangebot Nr. 103-2019 druckt er zweimal aus und f\u00fcgt es den Formularen jeweils als Anhang bei. Darin ist der Lkw genauso wie auf der Website des V beschrieben. Au\u00dferdem enthalten die Kaufrechtsformulare einen optisch hervorgehobenen Hinweis darauf, dass sich die K\u00e4uferseite mit der Geltung der ebenfalls beigef\u00fcgten \u201eVerkaufsbedingungen\u201c des V einverstanden erkl\u00e4rt. Nach Lekt\u00fcre des Vertrages unterzeichnen beide Parteien und K nimmt eines der Exemplare an sich.<br \/>\nIn den von V standardm\u00e4\u00dfig verwendeten Verkaufsbedingungen ist folgende Klausel enthalten:<br \/>\n\u201eDie Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr dem Verk\u00e4ufer unbekannte oder ihm ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit verborgen gebliebene Sachm\u00e4ngel wird ausgeschlossen.<br \/>\nDie Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit bleibt jedoch unber\u00fchrt.\u201c<br \/>\nK zahlt den Lkw und holt diesem am 16.07.2019 ab. Noch bevor K den Lkw in ihrem Unternehmen zum Einsatz freigibt und in Betrieb nimmt, wird am 17.07.2019 bei einer gr\u00fcndlichen Inspektion festgestellt, dass bei dem Lkw die Anzeige des Kilometerstandes manipuliert worden ist und das Fahrzeug bei \u00dcbergabe an K tats\u00e4chlich mindestens bereits 200.000 km gefahren wurde. Diese Manipulation ist aber bei einer normalen Besichtigung auch f\u00fcr Fachleute nicht erkennbar. Nach dem 17.07.2019 verlangt K von V also telefonisch die teilweise R\u00fcckzahlung des Kaufpreises im Umfang von 45.000,00 Euro. K macht hier zutreffend geltend, dass das Fahrzeug aufgrund des deutlich h\u00f6heren Kilometerstandes nur 50.000,00 Euro wert sei. \u00dcber die Nachricht von der Manipulation ist V best\u00fcrzt und erkl\u00e4rt wahrheitsgem\u00e4\u00df, hiervon nichts gewusst zu haben, und verweist auf die Ausschlussklausel in seinen Verkaufsbedingungen. K hingegen ist der Auffassung, dass diese Bedingungen gar nicht g\u00fcltig vereinbart worden seien und V au\u00dferdem nicht etwas zusagen und zugleich daf\u00fcr die Haftung ausschlie\u00dfen k\u00f6nne.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Teil II:<br \/>\nDa K auch Interesse an weiteren Fahrzeugen aus dem Angebot des V ge\u00e4u\u00dfert hat, m\u00f6chte V die K als Kundin keinesfalls verlieren. Er verf\u00fcgt allerdings nicht \u00fcber ausreichend liquide Mittel, um K die 45.000,00 Euro zur\u00fcckzuzahlen. Dies legt er K gegen\u00fcber auch offen. Diese beharrt jedoch auf ihrer Forderung und verlangt, dass V ihr als Ausgleich eine Sicherheit f\u00fcr ihren Zahlungsanspruch einr\u00e4umt. V zweifelt zwar am Bestehen eines Anspruchs auf teilweise R\u00fcckzahlung des Kaufpreises, erkl\u00e4rt sich aber dennoch damit einverstanden, der K zur Sicherung der geltend gemachten Forderung eine auf diesen Betrag lautende Briefhypothek an seinem Grundst\u00fcck mit der Flurst\u00fcck-Nr. 1333 zu bestellen. Durch ein Versehen des Grundbuchamtes wird am 14.08.2019 die Hypothek zu Gunsten der K im Grundbuch an dem ebenfalls im Eigentum des V stehenden Grundst\u00fcck mit der Flurst\u00fcck-Nr. 1334 eingetragen, wobei auch der von V an K ausgeh\u00e4ndigte Hypothekenbrief eine Hypothek am Grundst\u00fcck Flurst\u00fcck-Nr. 1334 ausweist. Anders als V f\u00e4llt K das Versehen sofort auf, es ist ihr aber gerade recht, weil sie das Grundst\u00fcck Flurst\u00fcck-Nr. 1334 f\u00fcr deutlich wertvoller h\u00e4lt.<br \/>\nWider Erwarten zerschlagen sich in der Folge recht schnell die geplanten weiteren Verk\u00e4ufe durch V an K. Im September 2019 beschlie\u00dft K, die auf dem Grundst\u00fcck mit der Flurst\u00fcck-Nr. 1334 eingetragene Hypothek an ihren Bruder B, einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt, abzutreten, weil sie ihm noch 45.000,00 Euro schuldet. Dabei legt sie dem B gegen\u00fcber das Versehen des Grundbuchamtes offen. K und B einigen sich \u00fcber die \u201eAbtretung der Hypothek\u201c, wobei die Erkl\u00e4rung des K notariell beglaubigt wird un K den Hypothekenbrief an B aush\u00e4ndigt. Eine Eintragung des B als Inhaber der Hypothek im Grundbuch erfolgt jedoch nicht.<br \/>\nNoch im September 2019 tritt B seinerseits die \u201eHypothek\u201c unter \u00dcbergabe des Hypothekenbriefes an die C ab, der er wiederum 45.000,00 Euro schuldet und die nichts von dem Versehen des Grundbuchamtes wei\u00df und von B auch hier\u00fcber nicht aufgekl\u00e4rt wurde. Zudem h\u00e4ndigt B der C eine mit seiner Unterschrift versehene schriftliche Erkl\u00e4rung \u00fcber die \u201eAbtretung der Hypothek\u201c aus.<br \/>\nC tritt im September 2019 an V heran und verlangt Zahlung der 45.000,00 Euro. Falls dieser nicht zahle, werde sie aus der Hypothek vorgehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vermerk f\u00fcr die Bearbeitung:<br \/>\nBeide Teile der Aufgabe sind zu bearbeiten. In einem Gutachten, das -gegebenenfalls hilfsgutachtlich- auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen eingeht, sind in der vorgegebenen Reihenfolge folgende Fragen zu beantworten:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zu Teil I:<br \/>\nKann K von V Zahlung von 45.000, 00 Euro verlangen?<br \/>\nEtwaige Schadensersatzanspr\u00fcche und Anspr\u00fcche auf Herausgabe oder Ersatz von Nutzungen bleiben bei der Bearbeitung au\u00dfer Betracht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zu Teil II:<br \/>\nUnterstellt, K stand im Zeitpunkt der Eintragung der Hypothek ein Zahlungsanspruch auf teilweise R\u00fcckzahlung des Kaufpreises iHv 45.000, 00 Euro gegen V zu:<br \/>\n1. Kann C im September 2019 von V Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundst\u00fcck mit der Flurst\u00fcck-Nr. 1333 oder mit der Flurst\u00fcck-Nr. 1334 verlangen?<br \/>\n2. Kann C im September 2019 von V Zahlung iHv 45.000, 00 Euro verlangen?<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;full_width_background&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;]<div  class=\"divider-border\"><\/div>[\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Ged\u00e4chtnisprotokoll einer echten Klausur vom SEptember 2019 im ersten Staatsexamen in Bayern. 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