{"id":15012,"date":"2020-08-26T09:00:51","date_gmt":"2020-08-26T07:00:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/?p=15012"},"modified":"2021-04-14T12:42:41","modified_gmt":"2021-04-14T10:42:41","slug":"gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-1-staatsexamen-bayern-vom-maerz-2020-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-1-staatsexamen-bayern-vom-maerz-2020-3\/","title":{"rendered":"Ged\u00e4chtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen &#8211; Bayern vom M\u00e4rz 2020"},"content":{"rendered":"[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Ged\u00e4chtnisprotokoll einer <strong>echten Klausur vom M\u00e4rz 2020 im ersten Staatsexamen in Bayern.<\/strong>\u00a0Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0<a href=\"http:\/\/www.juridicus.de\/pruefungsprotokolle\">Juridicus.de<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Schilderung des Falles und die L\u00f6sung beruhen ausschlie\u00dflich auf der Wahrnehmung des Pr\u00fcflings.<\/p>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2>Pr\u00fcfungsfach:\u00a0 \u00d6ffentliches Recht<\/h2>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Ged\u00e4chnisprotokoll:<\/h2>\n<div>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der Gro\u00dfen Kreisstadt Traunstein begab sich die R auf Wohnungssuche und wird nach zweimonatiger Suche endlich f\u00fcndig. V wohnt in einer kleinen Siedlung in einem Einfamilienhaus. Im Garten steht ein alleinstehendes ger\u00e4umiges und f\u00fcr Wohnzwecke umgebautes Gartenhaus. Dieses Gartenhaus vermietet V an R.<br \/>\nWenige Wochen nachdem R eingezogen ist, erscheinen am zwei Baukontrolleure der Gro\u00dfen Kreisstadt. Sie erkl\u00e4ren der R, die ihnen auf Nachfrage best\u00e4tigt, dass sie in dem Gartenhaus zur Miete wohne, die Stadtverwaltung sei durch Nachbarbeschwerden auf das Grundst\u00fcck aufmerksam geworden, da eine lautstarke Geburtstagsfeier im Haus des V stattgefunden h\u00e4tte. Dabei sein dann aufgefallen, dass ein Anfang 2010 in Kraft getretener qualifizierter Bebauungsplan f\u00fcr dieses Gebiet zwar \u00fcberbaubare Grundst\u00fccksfl\u00e4chen vorsehe, das Gartenhaus sich aber au\u00dferhalb dieser \u00fcberbaubaren Fl\u00e4che befinde. Eine Baugenehmigung gab es nicht, schon gar nicht f\u00fcr eine Wohnnutzung. Der Erlass einer bauaufsichtlichen Ma\u00dfnahme wurde R allerdings nicht angek\u00fcndigt.<br \/>\nAm 03.03.2020 erh\u00e4lt R einen Bescheid, welcher bereits am 02.03.2020 bei der Post aufgegeben wurde. Der Bescheid ist auf den 02.03.2020 datiert. Mit diesem wird R aufgefordert bis sp\u00e4testens zum 02.06.2020 16:00 Uhr, hilfsweise f\u00fcr den Fall, dass die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs wiederhergestellt werden sollte, drei Monate nach Bestandskraft des Bescheides, aus dem Gartenhaus auszuziehen und so die illegale Wohnnutzung zu beenden. Diese Anordnung ist f\u00fcr sofort vollziehbar erkl\u00e4rt worden. In der Begr\u00fcndung wird angef\u00fchrt, dass sich das Gartenhaus insbesondere au\u00dferhalb der durch den Bebauungsplan festgesetzten \u00fcberbaubaren Grundst\u00fccksfl\u00e4chen befinde. Au\u00dferdem existiere keine Baugenehmigung f\u00fcr das Gartenhaus. Weil R das Gartenhaus rechtswidrig nutze, erh\u00e4lt sie den Bescheid. Die gesetzte Frist sei im Hinblick auf das \u00f6ffentliche Interesse an einer baldigen Beseitigung des Rechtsversto\u00dfes angemessen. Eine sofortige Beseitigung des Gartenhauses m\u00fcsse nicht erfolgen, da die rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr eine Beseitigungsanordnung noch gepr\u00fcft werden m\u00fcsste. Dennoch soll schnellstm\u00f6glich der rechtswidrig anhaltende Zustand verhindert werden. Zur Begr\u00fcndung f\u00fcr die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit wird angef\u00fchrt, dass der offensichtlich baurechtswidrige Zustand unverz\u00fcglich unterbunden werden m\u00fcsse, damit Nachahmungen ausgeschlossen werden. Au\u00dfenstehende k\u00f6nnten aufgrund der leichten Einsehbarkeit die Nutzung des Gartenhauses als Wohnraum durch R bemerken und nachahmen wollen. Dem Bescheid ist eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechtsbehelfsbelehrung beigef\u00fcgt.<br \/>\nR, die v\u00f6llig \u00fcberrascht ist, stellt noch am selben Tag den V zur Rede. Dieser erkl\u00e4rt, es gebe zwar tats\u00e4chlich keine Baugenehmigung, aber es stehe seit 60 Jahren auf dem Grundst\u00fcck. Zudem habe sein \u00e4ltester Sohn von 2003 bis 2008 in dem Gartenhaus gelebt, ohne dass irgendwer sich beschwert hat. Seit 2008 war das Gartenhaus leer. Urspr\u00fcnglich wollte V dieses abrei\u00dfen. Daher und wegen des vielen B\u00fcrokrams sei er nicht bereit eine Baugenehmigung zu beantragen. Er wolle mit alledem nichts zu tun haben. Wenn R aber eine Baugenehmigung in ihrem Namen beantragen wolle, dann habe er nichts dagegen. Als Juristin kenne sie sich ja sowieso besser aus.<br \/>\nR, die wenig Zeit und vor allem kein Geld f\u00fcr einen Umzug hat, beschlie\u00dft sich gegen die Anordnung gerichtlich zu wehren. Mit Schreiben vom 04.03.2020 erhebt sie gegen den Bescheid der Gro\u00dfen Kreisstadt Traunstein vom 02.03.2020 formgerecht eine Hauptsacheklage und stellt einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Die Klage geht dem Verwaltungsgericht M\u00fcnchen am 05.03.2020 zu.<br \/>\nIn dem Schreiben weist R zudem noch darauf hin, dass sie sich zur Nutzungsuntersagung gar nicht h\u00e4tte \u00e4u\u00dfern k\u00f6nnen und sie bis zum 02.06.2020 keine Ersatzwohnung finden k\u00f6nne. Eine solche Ber\u00fccksichtigung der Beh\u00f6rde sei gerade ausgeblieben. Auch habe sie nichts von einer fehlenden Baugenehmigung gewusst. Man h\u00e4tte sie auffordern k\u00f6nnen, einen Bauantrag zu stellen. Dass V einen solchen nicht stellen wolle, stehe dem nicht entgegen. Zudem stehe das Gartenhaus schon seit langer Zeit auf dem Grundst\u00fcck, dass es nun nicht mehr darauf ank\u00e4me, ob es den einschl\u00e4gigen Vorschriften gem\u00e4\u00df errichtet wurde.<br \/>\nZu pr\u00fcfen war, ob der Antrag der R auf einstweiligen Rechtsschutz vom 04.03.2020 Aussicht auf Erfolg hat.<\/p>\n<\/div>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;full_width_background&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;]<div  class=\"divider-border\"><\/div>[\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Ged\u00e4chtnisprotokoll einer echten Klausur vom M\u00e4rz 2020 im ersten Staatsexamen in Bayern.\u00a0Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0Juridicus.de. 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