{"id":15217,"date":"2021-01-27T09:00:32","date_gmt":"2021-01-27T08:00:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/?p=15217"},"modified":"2021-04-14T09:14:33","modified_gmt":"2021-04-14T07:14:33","slug":"gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-1-staatsexamen-rheinland-pfalz-vom-august-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-1-staatsexamen-rheinland-pfalz-vom-august-2020\/","title":{"rendered":"Ged\u00e4chtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen &#8211; Rheinland-Pfalz vom August 2020"},"content":{"rendered":"[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Ged\u00e4chtnisprotokoll einer <strong>echten Klausur vom August 2020 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz.<\/strong>\u00a0Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0<a href=\"http:\/\/www.juridicus.de\/pruefungsprotokolle\">Juridicus.de<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Schilderung des Falles und die L\u00f6sung beruhen ausschlie\u00dflich auf der Wahrnehmung des Pr\u00fcflings.<\/p>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2>Pr\u00fcfungsfach:\u00a0 Strafrecht<\/h2>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Ged\u00e4chnisprotokoll:<\/h2>\n<div>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der Nacht zum 13.2.1999 besuchten der Angeklagte He, der rechtskr\u00e4ftig Verurteilte Ba und der Zeuge Pe die Diskothek \u201cDance-Club\u201d in Guben. Alsbald gerieten sie dort in einen Streit mit mehreren vietnamesischen Besuchern, der in eine t\u00e4tliche Auseinandersetzung vor der Diskothek m\u00fcndete. In deren Verlauf, es war etwa 2.30 Uhr, griff der Zeuge J N, ein kubanischer Staatsangeh\u00f6riger mit dunkler Hautfarbe, zu einem flachen metallischen Gegenstand, der auch eine Machete gewesen sein kann. Als er damit auf die deutschen Jugendlichen zu rannte, fl\u00fcchteten diese. Er lief hinter dem Zeugen Pe her, erreichte diesen und schlug ihm mit dem Gegenstand auf den R\u00fccken. Bei der weiteren Flucht zog sich der Zeuge Pe eine Prellung des Kniegelenks und eine oberfl\u00e4chliche Risswunde zu. Im Laufe der n\u00e4chsten beiden Stunden trafen der Angeklagte He und der rechtskr\u00e4ftig Verurteilte Ba in der N\u00e4he der Diskothek auf die weiteren Angeklagten B , Ha , Ka , R , Sc und T sowie den gesondert Verfolgten Ku und berichteten ihnen, dass sie von Ausl\u00e4ndern bedroht und von Vietnamesen misshandelt worden seien.<br \/>\n\u201cIn erregter Stimmung gegen\u00fcber dem Ausl\u00e4nder \u2018J\u2019, gegen\u00fcber Vietnamesen und gegen\u00fcber Ausl\u00e4ndern im allgemeinen\u201d entschlossen sich die Angeklagten, den Kubaner auf eigene Faust zu suchen und zu ergreifen. Allen war bewusst, dass sie dabei Gewalt anwenden und die Person auch m\u00f6glicherweise verletzen w\u00fcrden; auch die sp\u00e4ter hinzukommenden Angeklagten D und P erkl\u00e4rten sich damit einverstanden.<br \/>\nAlsbald nachdem diese nunmehr aus elf Personen bestehende Gruppe mit den, von den Angeklagten R , T und Ka gef\u00fchrten Fahrzeugen losgefahren waren, sahen die Angeklagten B und He in der N\u00e4he der Diskothek die Zeugin Ga. Da sie annahmen, dass diese \u201cmit Ausl\u00e4ndern Bekanntschaften pflege\u201d, sprangen beide aus den Wagen und liefen auf die Zeugin zu. Sie riefen dabei sinngem\u00e4\u00df: \u201cWir haben dir was mitgebracht \u2013 Hass, Hass, Hass \u2013 Ausl\u00e4nder raus!\u201d und sch\u00fctteten ihr dann Bier \u00fcber den Kopf. Nach R\u00fcckkehr in die Fahrzeuge setzten die Angeklagten die Suche nach dem Kubaner fort. Dabei schrieen die Angeklagten B und He weiterhin ausl\u00e4nderfeindliche Parolen; die Stimmung wurde durch das lautstarke Abspielen von Musikkassetten mit fremdenfeindlichen Texten weiter gesch\u00fcrt.<br \/>\nIn dieser Situation \u2013 es war etwa 4.40 Uhr \u2013 bemerkten die Angeklagten drei Ausl\u00e4nder: die Zeugen (und Nebenkl\u00e4ger) Be und Kab, sowie den sp\u00e4ter verstorbenen F G , die nach dem Besuch des \u201cDance-Clubs\u201d auf dem Heimweg waren. Die Fahrer bremsten auf H\u00f6he der Ausl\u00e4nder die Autos scharf ab. Die Angeklagten B und He sowie weitere Angeklagte st\u00fcrmten laut schreiend aus den Fahrzeugen auf die Ausl\u00e4nder zu. Diese ergriffen beim Anblick der zum Teil mit sogenannten Bomberjacken und Springerstiefeln bekleideten Angeklagten angstvoll die Flucht zur\u00fcck in Richtung Diskothek. Mittels der PKW, in die diese Angeklagten wieder eingestiegen waren, setzten sie die Verfolgung fort. Nach ca. 50 bis 100 m \u00fcberholten sie die Fl\u00fcchtlinge und bremsten die Wagen direkt vor ihnen ab, um den Weg zur Diskothek zu verstellen. Die Ausl\u00e4nder sahen, dass wiederum mehrere Angeklagte aus den Fahrzeugen sprangen \u2013 darin verblieben neben den Fahrern nur die Angeklagten Ha und P sowie der rechtskr\u00e4ftig Verurteilte Ba \u2013 und auf sie zuliefen. Aus Angst und in Panik liefen sie nunmehr in unterschiedliche Richtungen davon. Die Verfolger teilten sich entsprechend auf: W\u00e4hrend Kab und F G durch die Angeklagten B und He verfolgt wurden, liefen der rechtskr\u00e4ftig verurteilte Ku sowie die Angeklagten Sc und D hinter Be her; als Ku diesen eingeholt hatte, versetzte er ihm mehrere Tritte, so dass das Opfer w\u00e4hrend des Laufs wiederholt zu Fall kam und schlie\u00dflich gegen ein geparktes Auto st\u00fcrzte, wobei er sich eine blutende Kopfwunde zuzog; ein in Richtung des Opfers geworfener Pflasterstein verfehlte dieses. Erst jetzt erkannte Ku an der Hautfarbe des am Boden Liegenden, dass es nicht der gesuchte Kubaner war. Er und die beiden anderen Angeklagten lie\u00dfen vom Opfer ab und kehrten zu den Fahrzeugen zur\u00fcck. Die Angeklagten B und He hatten hingegen die weitere Verfolgung der beiden anderen Fl\u00fcchtenden nach \u201ceinigen Metern\u201d abgebrochen, weil sie sie aus den Augen verloren hatten oder ihnen deren Vorsprung mittlerweile zu gro\u00df erschien.<br \/>\nIhre Suche nach den beiden weiteren gaben die Angeklagten jedoch nicht auf. Indessen w\u00e4hnten Kab und F G die Verfolger noch hinter sich. Sie liefen zu einem etwa 200 m von dem letzten Haltepunkt der PKW entfernten Mehrfamilienhaus. Da F G die Haust\u00fcr nicht \u00f6ffnen konnte, trat er in Todesangst die untere Glasscheibe der T\u00fcr ein. Dabei oder beim anschlie\u00dfenden Durchsteigen verletzte er sich an den im T\u00fcrrahmen verbliebenen Glasresten; er zog sich eine 8,5 cm tiefe Wunde am rechten Bein und die Verletzung einer Schlagader zu. Binnen kurzer Zeit verblutete das Opfer.<\/p>\n<\/div>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;full_width_background&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;]<div  class=\"divider-border\"><\/div>[\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Ged\u00e4chtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2020 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz.\u00a0Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0Juridicus.de. 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