{"id":15859,"date":"2021-05-19T09:00:00","date_gmt":"2021-05-19T07:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/?p=15859"},"modified":"2021-05-12T07:10:50","modified_gmt":"2021-05-12T05:10:50","slug":"gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-1-staatsexamen-hamburg-vom-dezember-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-1-staatsexamen-hamburg-vom-dezember-2020\/","title":{"rendered":"Ged\u00e4chtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen &#8211; Hamburg vom Dezember 2020"},"content":{"rendered":"[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Ged\u00e4chtnisprotokoll einer <strong>echten Klausur vom Dezember 2020 im ersten\u00a0Staatsexamen in Hamburg.<\/strong>\u00a0Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0<a href=\"http:\/\/www.juridicus.de\/pruefungsprotokolle\">Juridicus.de<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Schilderung des Falles und die L\u00f6sung beruhen ausschlie\u00dflich auf der Wahrnehmung des Pr\u00fcflings.<\/p>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div><div class=\"img-with-aniamtion-wrap \"><img decoding=\"async\" class=\"img-with-animation \" data-delay=\"0\" height=\"100%\" width=\"100%\" data-animation=\"fade-in\" src=\"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/06\/juridicus-examensrelevant.jpg\" alt=\"\" \/><\/div><div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2>Pr\u00fcfungsfach: \u00a0Zivilrecht<\/h2>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Ged\u00e4chnisprotokoll:<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ausgangsfall:<strong><br \/>\n<\/strong>K ist selbst\u00e4ndiger Klempner und m\u00f6chte eines Sommerabends gegen 18:00 Uhr noch ins Freibad der F-GmbH. Er freut sich seinen wohl verdienten Feierabend so ausklingen zu lassen und kauft an der Abendkasse ein Ticket f\u00fcr 5,00\u20ac. Das Freibad schlie\u00dft um 20:00 Uhr. Am Eingang befindet sich gutlesbar ein Schild. Auf diesem steht, dass sich Besucher selbst\u00e4ndig zum Ausgang begeben m\u00fcssen. K schl\u00e4ft, geschafft von seinem arbeitsreichen Tag ein und erwacht in einem leeren Freibad wieder auf. Seine Anziehsachen sowie sein Smartphone sind im Spind eingeschlossen. Der Raum, in dem sich die Spinde befinden, ist ebenfalls verschlossen. Niemand sonst ist in der N\u00e4he.<br \/>\nDie F-GmbH hatte den Bademeister B ausgew\u00e4hlt, weil er in seiner fr\u00fcheren Arbeit stets zuverl\u00e4ssig war. Dieser war von der F-GmbH angewiesen worden jeden Abend einen Rundgang durch das Freibad zu machen. Dies wurde auch regelm\u00e4\u00dfig durch G, dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der F-GmbH \u00fcberpr\u00fcft. An diesem Tag unterlasst der B aber seinen Kontrollgang, da seine Lieblingsfu\u00dfballmanschaft spielt und er das Spiel unbedingt sehen will. Der K liegt jedoch so eindeutig auf der Wiese, dass, wenn B einen fl\u00fcchtigen Blick get\u00e4tigt h\u00e4tte, er ihn auch entdeckt h\u00e4tte.<br \/>\nK ist aufgrund der Situation ziemlich sauer und schl\u00e4gt mit einem Stein mutwillig eine Scheibe des Bademeisterh\u00e4uschens ein. Weil wirklich Niemand in der N\u00e4he ist, den er um Hilfe rufen bzw bitten kann, beschlie\u00dft er den 2,50m hohen Zaun hoch zu klettern und sich so zu befreien. Er geht davon aus, dass er das schaffen kann, da er jung und vor allem sportlich ist. Als er oben auf dem Zaun angekommen ist, verliert er aber das Gleichgewicht und st\u00fcrzt runter. Dabei zieht er sich eine komplizierte Oberschenkelhalsfraktur zu.<br \/>\nDa die F-GmbH ihm die Behandlungskosten i.H.v. 15.000, 00 \u20ac sowie ein angemessenes Schmerzensgeld nicht zahlen will, beauftragt K einen Rechtsanwalt, der sodann Klage beim zust\u00e4ndigen Gericht in Hamburg einlegt. Die F-GmbH, vertreten durch G, erhebt Widerlege und m\u00f6chte hilfsweise mit der Forderung aus der eingeschlagenen Scheibe i.H.v. 500,00 \u20ac aufrechnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Frage: Ist die Klage des K begr\u00fcndet?<strong><br \/>\n<\/strong>Anmerkungen:<br \/>\nDie Zul\u00e4ssigkeit der Klage ist zu unterstellen. Auf Behandlungskosten durch Krankenkasse \u00fcbernommen ist nicht einzugehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Abwandlung 1:<br \/>\nAufgrund seiner langen Verletzung beschlie\u00dft A einen Fernseher zu kaufen, um die Bundesliga vom Bett aus zu verfolgen. Er findet einen super TV online bei V, der 1.000,00 \u20ac kosten soll und damit 200,00 \u20ac g\u00fcnstiger ist als \u00fcblich. Ein Vertrag zwischen den beiden kommt zustande und V liefert den TV an K. K ist jedoch nicht zu Hause, sondern in einer Rehaklinik, aber dessen Frau F. Diese will K einen Gefallen tun und nimmt den Fernseher entgegen. Au\u00dferdem stellt sie den Fernseher auf und schaltet ihn an. Ihr f\u00e4llt auf, dass dieser Farbunterschiede sogenanntes Cloduing aufweist. Daraufhin kontaktiert sie den V und bittet um Nachbesserung. Dieser verweigert die Nachbesserung und sagt, dass M\u00e4ngel dieser Art normal seien &amp; auf physikalische Prozesse zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<br \/>\nDer F reicht es und sie erkl\u00e4rt gegen\u00fcber V eine Minderung und verlangt 300,00 \u20ac von ihm zur\u00fcck. V geht auch diese Forderung nicht ein und zahlt kein Geld aus. Als K kurze Zeit sp\u00e4ter aus der Reha kommt, entdeckt auch er die Farbunterschiede. Welche so erheblich sind, dass er nicht einmal den Ball auf dem Bildschirm beim Fu\u00dfballspielen erkennen kann. Fehler dieser Art sind \u00fcblich, bei ihm aber so strak erheblich, dass von keiner \u00dcblichkeit mehr auszugehen ist. Er kontaktiert den V und verlangt von ihm den Kaufpreis zur\u00fcck.<br \/>\nDieser wendet ein, dass der TV nicht mangelhaft sei und au\u00dferdem w\u00e4re durch F schon eine Minderung erkl\u00e4rt worden, sodass er maximal den von ihr geminderten Preis erstatten w\u00fcrde.<br \/>\nK wendet dahingehend ein, dass F zu keiner Zeit von ihm erm\u00e4chtigt war und der Vertrag zwischen ihm und V zustande gekommen ist.<br \/>\nFrage: Kann K von V den Kaufpreis i.H.v. 1000,00 \u20ac sowie Schadensersatz i.H.v. 200,00 \u20ac aufgrund einer Ersatzanschaffung eines neuen Ger\u00e4ts verlangen?<br \/>\nAnmerkung: auf ein Widerrufsrecht seitens K ist nicht einzugehen.<\/p>\n<p>Abwandlung 2:<br \/>\nK h\u00f6rt von einem Freund, dass eine Beinst\u00fctze bei Verletzungen seiner Art hilfreich sein sollen. Daher bestellt er beim Online-Versandhandel des S, einem Sanit\u00e4tshaus, eine Beinschiene zu einem Preis von 100,00 \u20ac. Der Kauf wird online abgewickelt. K \u00fcberweist sodann den Kaufpreis. K wurde ebenfalls ordnungsgem\u00e4\u00df bzgl. seines Widerrufsrecht belehrt. Als die St\u00fctze bei K ankommt, entfernt er die verschwei\u00dfte Schutzfolie, probiert die Schiene aus und bemerkt, dass dadurch sein Bein noch mehr schmerzt und erkl\u00e4rt noch am selben Tag den R\u00fccktritt. Der S wendet ein, dass aufgrund der fehlenden Folie dies nicht mit mehr ginge und K au\u00dferdem auch kein Verbraucher sei. K wendete ein, dass es auch einen Gebrauchtmarkt f\u00fcr Sanit\u00e4tserzeugnisse sowie einen Markt f\u00fcr Mietartikel gibt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Frage: Kann K von V den Kaufpreis zur\u00fcckverlangen?<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;full_width_background&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;]<div  class=\"divider-border\"><\/div>[\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Ged\u00e4chtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2020 im ersten\u00a0Staatsexamen in Hamburg.\u00a0Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0Juridicus.de. 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