{"id":16240,"date":"2022-01-08T09:00:27","date_gmt":"2022-01-08T08:00:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/?p=16240"},"modified":"2022-01-03T09:54:03","modified_gmt":"2022-01-03T08:54:03","slug":"gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-2-staatsexamen-hessen-vom-juli-2021-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-2-staatsexamen-hessen-vom-juli-2021-2\/","title":{"rendered":"Ged\u00e4chtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen &#8211; Hessen vom Juli 2021"},"content":{"rendered":"[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2>Pr\u00fcfungsfach: \u00a0Strafrecht<\/h2>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2>Ged\u00e4chtnisprotokoll:<\/h2>\n<div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p>Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist zu fertigen &#8211; im Fall der Anklageerhebung ist keine Begleitverf\u00fcgung zu fertigen; Auflistung der Beweismittel und wesentliches Ergebnis der Ermittlungen erlassen &#8211; im Fall der Einstellung ist Abschlussverf\u00fcgung zu machen, in der die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Einstellung erl\u00e4utert werden &#8211; bei Teileinstellung ist keine Verf\u00fcgung anzufertigen &#8211; fall man zu Aufhebung des Haftbefehls kommen sollte, soll unterstellt werden, dass diese erfolgt ist &#8211; \u201eMesserstecherei\u201c vor einer Diskothek &#8211; der sp\u00e4ter Beschuldigte steht mit einer Bekannten vor der T\u00fcr; drei M\u00e4nner (A, B und C) kommen nach drau\u00dfen und A gef\u00e4llt die Bekannte &#8211; A baggert die Frau an, der Beschuldigte sagt, er soll aufh\u00f6ren &#8211; daraufhin A, der ziemlich gro\u00df und breit gebaut ist: \u201eDen walze ich um, der steht nicht mehr vor der Disko rum.\u201c &#8211; geht mit geschwollener Brust aber anliegenden Armen auf den Beschuldigten zu, B folgt ihm, um ihn zu unterst\u00fctzen, C will dazwischen gehen &#8211; Beschuldigter (gibt sp\u00e4ter an, er habe sich nur verteidigen wollen weil er gedacht habe, sie wollten ihn verschlagen und h\u00e4tte gedacht, er h\u00e4tte anders keine Chance) schl\u00e4gt mit der Faust in Richtung des Gesichts des A, hat dabei aber Messer in der Hand; trifft A nicht, aber bei der R\u00fcckf\u00fchrung des Arms f\u00fcgt er A Schnittverletzung am Hals zu &#8211; Beschuldigter schl\u00e4gt dann nochmal zu, trifft aber wieder nicht; bei der R\u00fcckf\u00fchrbewegung f\u00fcgt er C Schnittverletzung am R\u00fccken zu &#8211; dann l\u00e4uft Beschuldigter weg &#8211; B schildert das Geschehen sp\u00e4ter auch so; auch die Freundin best\u00e4tigt das und gibt an, die Situation sei schon sehr bedrohlich gewesen &#8211; die Wunde des C muss gen\u00e4ht werden, sodass etwa 15 cm lange Narbe entsteht &#8211; A wurde erheblich verletzt, hat viel Blut verloren, muss lange operiert werden und war zwei Tage lang in Lebensgefahr; tr\u00e4gt jedoch keine Folgesch\u00e4den davon &#8211; C sagt sp\u00e4ter, er selbst habe den A nicht unterst\u00fctzen wollen, sondern wollte die Situation verhindern; er kann aber nicht ausschlie\u00dfen, dass der Beschuldigte dachte, dass er auch gegen ihn vorgehen wollte &#8211; eine Stunde nach dem Vorfall beobachtet Halbbruder des Beschuldigten anderes Geschehen &#8211; der Nachbar des Halbbruders geht \u00fcber die Stra\u00dfe, ohne auf den Verkehr zu achten &#8211; der Beschuldigte f\u00e4hrt gerade mit dem Fahrrad die Stra\u00dfe entlang und muss deshalb stark bremsen &#8211; kurzes Wortgefecht, gegenseitiges Anspucken (Beleidigung war jedoch nicht zu pr\u00fcfen) &#8211; erst dann merkt der Beschuldigte, dass bei dem Bremsvorgang sein Handy zu Boden gefallen und kaputtgegangen ist &#8211; er ruft \u201eJetzt boxe ich dich wie ein Mann!\u201c und schl\u00e4gt dem Nachbarn mehrfach mit Wucht mit der Faust ins Gesicht; dieser geht zu Boden und als er sich nochmal aufrappeln will, beugt sich der Beschuldigte \u00fcber ihn und schl\u00e4gt nochmal so fest zu, dass der Nachbar bewusstlos wird &#8211; als die Polizei eintrifft, schildert der Halbbruder nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer Belehrung (und auch in sp\u00e4terer Vernehmung noch einmal) das ganze Geschehen &#8211; Beschuldigter selbst sagt pl\u00f6tzlich zu Polizist \u201eIch war das.\u201c &#8211; der Nachbar kommt ins Krankenhaus; Sch\u00e4delhirntraume, Hirnblutung und daraus resultierende L\u00e4hmung des Zentralnervensystems, die auf den Schl\u00e4gen resultieren kann, wird festgestellt; Nachbar stirbt an seinen Verletzungen, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben &#8211; Halbbruder des Beschuldigten hat auch ausgesagt, dass Beschuldigter fr\u00fcher lange Kickboxer war und auch an Wettk\u00e4mpfen teilgenommen hat, dann aber wegen Knieverletzung aufh\u00f6ren musste &#8211; Polizei recherchiert und findet auf \u00f6ffentlichen Facebook-Profil des Beschuldigten Bilder und Videos von Kickboxen des Beschuldigten; unter einem Foto steht auch \u201eAchtung Lebensgefahr\u201c &#8211; durch Recherche kann auch fr\u00fcherer Trainer ausfindig gemacht werden, der sagt, dass alle Sch\u00fcler belehrt w\u00fcrden, dass sie ihre F\u00e4higkeiten auf keinen Fall au\u00dferhalb von Training und Wettk\u00e4mpfen anwenden d\u00fcrfen, weil dies erhebliche, oder gar lebensgef\u00e4hrliche Verletzungen bei dem Gegner verursachen k\u00f6nnte &#8211; Beschuldigter selbst sagt in Vernehmung aus, dass er sich bei Disko nur verteidigen wollte; wollte den anderen keine schweren Verletzungen zuf\u00fcgen, wollte nur, dass sie ihn in Ruhe lassen; zu anderem Vorfall will er nichts sagen &#8211; Vernehmung wird ordnungsgem\u00e4\u00df aufgenommen &#8211; Haftbefehl wird erlassen und Pflichtverteidiger (auf den er bei Vernehmung zun\u00e4chst verzichtet hatte) wird bestellt &#8211; Halbbruder beruft sich sp\u00e4ter auf sein Zeugnisverweigerungsrecht; nach qualifizierter Belehrung sagt er, dass seine vorherige Aussage verwertet werden darf, solange er nur selbst nicht mehr aussagen muss &#8211; Verteidiger meldet sich: sagt, im ersten Fall habe sich Beschuldigter nur verteidigen wollen; die zweite Tat k\u00f6nne ihm wohl nicht nachgewiesen werden; au\u00dferdem weist er darauf hin, dass die Nutzung der Facebook-Seite ohne richterlichen Beschluss eine unrechtm\u00e4\u00dfige Beschlagnahme darstellen w\u00fcrde und deshalb auch die Aussage des Trainers nicht verwendet werden k\u00f6nnte; er widerspricht vorsorglich der Verwertung.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Ged\u00e4chtnisprotokoll einer <strong>echten Klausur vom Juli 2021 im zweiten Staatsexamen in Hessen.<\/strong>\u00a0Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0<a href=\"http:\/\/www.juridicus.de\/pruefungsprotokolle\">Juridicus.de<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Schilderung des Falles und die L\u00f6sung beruhen ausschlie\u00dflich auf der Wahrnehmung des Pr\u00fcflings.<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;full_width_background&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; 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