{"id":16275,"date":"2022-01-29T09:00:51","date_gmt":"2022-01-29T08:00:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/?p=16275"},"modified":"2022-01-24T10:07:41","modified_gmt":"2022-01-24T09:07:41","slug":"gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-2-staatsexamen-saarland-vom-august-2021-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-2-staatsexamen-saarland-vom-august-2021-2\/","title":{"rendered":"Ged\u00e4chtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen &#8211; Saarland vom August 2021"},"content":{"rendered":"[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2>Pr\u00fcfungsfach: \u00a0Strafrecht<\/h2>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2>Ged\u00e4chtnisprotokoll:<\/h2>\n<div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p>Bei der Klausur handelte es sich zum ersten mal seit langem im Saarland wieder um eine Revisionsklausur aus Rechtsanwaltsklausur (Achtung: Die AG-Leiter hatten diese als Klausurtyp im Saarland zuvor ausgeschlossen) Folgender Sachverhalt wurde durch den Mandanten geschildert: Dieser wurde durch das LG erstinstanzlich wegen versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung und Totschlag verurteilt. Der Mandant kommt nach fristgerecht eingelegter aber noch nicht begr\u00fcndeter Revision in die Kanzlei. Die Frist f\u00fcr die Revisionsbegr\u00fcndung ist abgelaufen, aber der Rechtsanwalt (nach meiner Fristenberechnung) einen Tag vor Ablauf der Frist verstorben. Auff\u00e4llig am Aktenauszug war an dieser Stelle, dass die Protokollzustellung erst nach Zustellung des Urteils an den Mandanten (A) und seinen Verteidiger erfolgt ist. Die Zustellung an den Verteidiger und A ist jedoch am selben Tag erfolgt (also kein 37 II, 145 Problem). Wie dargelegt waren hier also die Fristen ausf\u00fchrlich zu berechnen und darzulegen, dass durch den Tod des Verteidigers keine Verfristung eingetreten ist. Im Rahmen des Sitzungsprotokolls waren folgende Probleme auff\u00e4llig: Die Verurteilung bez\u00fcglich des Totschlags war auf die Vernehmung einer Verh\u00f6rperson vom H\u00f6rensagen gest\u00fctzt. Die Zeugin selbst hat von \u00a7 52 Gebrauch gemacht. (Sie war zuvor ordnungsgem\u00e4\u00df belehrt worden.) Sie berief sich auf ein Verl\u00f6bnis. Daher wurde im ersten Termin der Hauptverhandlung ihre Vernehmung nicht durchgef\u00fchrt. Dann hat das Gericht sich jedoch noch einmal beraten. Sie wurde erneut geladen und unter Hinweis, dass man ihr das Verl\u00f6bnis nicht glaube, neu vernommen. Die Zeugin schwieg bei der Vernehmung jedoch dennoch. Eine R\u00fcge durch den Verteidiger ist nicht erfolgt, wie auch sonst an keiner Stelle des Protokolls. Zudem fiel auf, dass es zu einer Unterbrechung der Hauptverhandlung gekommen war, die mehr als 21 Tage ohne ersichtlichen Grund dauerte. Dennoch wurde einfach ein Fortsetzungstermin durchgef\u00fchrt. Zudem: der eigentlich nach Gesch\u00e4ftsverteilung zust\u00e4ndige Richter hatte vor dem ersten Termin einen Herzinfarkt. Eine Vertretungsregel gab es nicht. Daher hat einfach eine andere Richterin einer anderen Kammer \u00fcbernommen. Die Verurteilung war auf die Vernehmung der Polizisten gest\u00fctzt (zum Sachverhalt siehe unten). Diese wurden einmal als Zeuge direkt und einmal als Zeuge vom H\u00f6rensagen vernommen. Der Mandant wurde zudem nach den einzelnen Vernehmungen nicht geh\u00f6rt im Protokoll. Aber hatte das letzte Wort. Aus dem Urteil war folgendes ersichtlich: Im Urteil selbst war zur Tatzeit 1,5 Promille festgestellt, aber keine Auswirkungen dazu enthalten. Der festgestellte Sachverhalt war sehr knapp. Dieser schilderte, dass A am Tattag Besuch des Opfers bei sich daheim hatte und sodann mehr als 20 mal auf dieses einstach, bis dieses verstarb. Gr\u00fcnde daf\u00fcr wieso A dies tat, enthielt das Urteil nicht. Sodann war festgestellt, dass es am Tattag einen Notruf gab. Der Anrufer rief dabei an, ohne zu sagen, wer er ist. Schilderte jedoch, dass es zu einem T\u00f6tungsdelikt gekommen sei und wo. Daraufhin sei die Polizei zum vermeintlichen Tatort gefahren. Als die Polizisten in die Wohnung des A wollten, versperrte A diese jedoch. A rief daraufhin selbst beim Notruf an und teilte mit, dass er eine geladene Waffe habe und den ersten der eindringe abknallen werde. Die Polizisten nahmen dies jedoch nicht ernst und wollten sich Zugang zur Wohnung verschaffen. A schoss daraufhin 3 mal auf die T\u00fcr. Er traf einen Polizisten am Arm &#8211; Die Verletzung war jedoch nicht lebensgef\u00e4hrlich. Hinter der T\u00fcr waren zur Zeit der Schussabgabe jedoch 3 Polizisten. A belie\u00df es auch nicht bei einem Schuss. Er wollte weitere abgeben. Dies gelang ihm lediglich wegen einer Fehlfunktion seiner Waffe nicht. Deswegen entsicherte er sie erneut und machte sich an dieser zu schaffen. Diese Zeit nutzten die Polizisten jedoch um einzudringen. Sie nahmen A schlie\u00dflich fest. Laut Bearbeitervermerk war eine anwaltliche Pr\u00fcfung des weiteren Vorgehens zu erstellen. Eine Pr\u00fcfung der Rechtsfolgen und Beweisw\u00fcrdigung im Urteil war dabei jedoch ausgeschlossen. Zudem war von der Zust\u00e4ndigkeit des Gerichts auszugehen. Eine Sachverhaltsdarstellung war laut Bearbeitervermerk erlassen, aber die zu stellenden Antr\u00e4ge an das Gericht waren zu formulieren.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Ged\u00e4chtnisprotokoll einer <strong>echten Klausur vom August 2021 im zweiten Staatsexamen im Saarland.<\/strong>\u00a0Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0<a href=\"http:\/\/www.juridicus.de\/pruefungsprotokolle\">Juridicus.de<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Schilderung des Falles und die L\u00f6sung beruhen ausschlie\u00dflich auf der Wahrnehmung des Pr\u00fcflings.<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;full_width_background&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;]<div  class=\"divider-border\"><\/div>[\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Pr\u00fcfungsfach: \u00a0Strafrecht [\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Ged\u00e4chtnisprotokoll: Bei der Klausur handelte es sich zum ersten mal seit langem im Saarland wieder um eine Revisionsklausur aus Rechtsanwaltsklausur (Achtung: Die AG-Leiter hatten diese als Klausurtyp im Saarland zuvor ausgeschlossen) Folgender Sachverhalt wurde durch den Mandanten geschildert: Dieser wurde durch das LG erstinstanzlich wegen versuchtem&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1755,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2223,2221,55,1715],"tags":[],"class_list":["post-16275","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-2-staatsexamen-klausurprotokoll","category-klausurprotokoll","category-magazin","category-strafrecht-rechtsgebiet"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16275","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1755"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=16275"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16275\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":16276,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16275\/revisions\/16276"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16275"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=16275"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=16275"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}