{"id":16283,"date":"2022-02-03T12:00:50","date_gmt":"2022-02-03T11:00:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/?p=16283"},"modified":"2022-01-27T10:30:15","modified_gmt":"2022-01-27T09:30:15","slug":"protokoll-der-muendlichen-pruefung-zum-2-staatsexamen-bayern-vom-dezember-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/protokoll-der-muendlichen-pruefung-zum-2-staatsexamen-bayern-vom-dezember-2021\/","title":{"rendered":"Protokoll der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung zum 2. Staatsexamen &#8211; Bayern vom Dezember 2021"},"content":{"rendered":"[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2>Pr\u00fcfungsthemen: \u00d6ffentliches Recht<\/h2>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Zur Sache:<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Pr\u00fcfungsstoff:\u00a0<\/strong>aktuelle F\u00e4lle<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Pr\u00fcfungsthemen: <\/strong>Entscheidung des BVerwG; Eilrechtsschutz<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Paragraphen:<\/strong> <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwGO\/80.html\">\u00a780 VwGO<\/a><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BauGB\/35.html\">, <\/a><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwGO\/123.html\">\u00a7123 VwGO<\/a><u><\/u><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"line-height: 1.5;\">Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch:\u00a0<\/span><\/strong> Frage-Antwort, h\u00e4lt Reihenfolge ein,\u00a0Intensivbefragung Einzelner<\/p>\n[\/vc_column_text][vc_column_text]\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch:<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Pr\u00fcferin stieg in die Pr\u00fcfung mit der Frage ein, was gestern gewesen sei. Sie wollte auf die Entscheidung des BVerfG \u00fcber die Bundesnotbremse hinaus. Das Gericht entschied, dass die Ma\u00dfnahmen zul\u00e4ssig gewesen sind. Es wurde kurz auf den Inhalt der Entscheidung eingegangen. Anschlie\u00dfend erkl\u00e4rte die Pr\u00fcferin, die Entscheidung sei ja nicht \u00fcberraschend gewesen. Sie wollte auf das im Juni statt gefundener Treffe zwischen Vertretern der Bundesregierung und den Verfassungsrichtern H. und B. hinaus. Dabei wurde ein Vortrag von Richterin Baer zu Entwicklungen der Rechtslage in Corona-Zeiten gehalten. Au\u00dferdem habe H. ein Interview gegeben, in dem er die aktuelle Gesetzespolitik als gut lobte. Er beschloss au\u00dferdem, eine m\u00fcndliche Verhandlung sein nicht erforderlich. Als Folge darauf wurde ein Befangenheitsantrag gestellt. Die Pr\u00fcferin wollte h\u00f6ren, wo die Grundlage daf\u00fcr zu finden ist. Der Pr\u00fcfling nannte <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/97.html\" target=\"_blank\" title=\"Art. 97 GG\">Art. 97 GG<\/a> (den wollte sie allerdings nicht h\u00f6ren) und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BVerfGG\/19.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 19 BVerfGG\">\u00a7 19 BVerfGG<\/a>. Es musste beantwortet werden, was der Begriff \u201eBefangenheit\u201c hei\u00dft. Der Pr\u00fcfling antwortete mit \u201eBesorgnis der fehlenden Unparteilichkeit\u201c. Erforderlich ist der Anschein bzw. Verdacht, dass der Richter nicht neutral ist. Die Pr\u00fcferin wollte den Begriff \u201eb\u00f6ser Schein\u201c h\u00f6ren. Dies sei ein durch das BVerfG entwickelter Begriff. Anschlie\u00dfend wollte sie eine Abw\u00e4gung, ob eine Befangenheit vorlag oder nicht. Der Pr\u00fcfling bejahte dies, da mit einer Partei einseitig im Vorfeld Gespr\u00e4che \u00fcber das Thema des Verfahrens stattfanden. Die n\u00e4chste Kandidatin sollte dazu ebenfalls Stellung nehmen. Sie kannte die Begr\u00fcndung des BVerfG mit der der Antrag abgelehnt worden. Zwischen BVerfG und Regierung sind Gespr\u00e4che als notwendiger Gedankenaustausch zul\u00e4ssig und notwendig, um sie vermeiden, dass die Regierung eine Vielzahl verfassungswidriger Gesetze erl\u00e4sst, die nach dem Erlass direkt durch das BVerfG aufgehoben werden m\u00fcssten. Die Pr\u00fcferin fuhr mit einem Fall fort. Familie F wohnt in der Gemeinde G direkt neben einem Sportplatz. Der Sportplatz steht im Eigentum der Gemeinde G und wird normalerweise nur werktags f\u00fcr Fu\u00dfballtrainings genutzt. Aufgrund der aktuellen Corona bedingten Schlie\u00dfungen treffen sich viele Jugendliche abends zum Feiern auf den Stra\u00dfen. Um dies zu unterbinden, beschlie\u00dft der Gemeinderat, dass der Sportplatz freitags und samstags von 22:00 bis 0:00 Uhr f\u00fcr sogenannte \u201eMitternachts-Kicks\u201c ge\u00f6ffnet wird. Daf\u00fcr wird ein Trainer engagiert und das Flutlicht in diesen Zeiten eingeschaltet. Der Familienvater der Familie F (A) f\u00fchlt sich aufgrund des L\u00e4rms und Flutlichts im Schlaf beeintr\u00e4chtigt. Und m\u00f6chte dagegen vorgehen. Zuerst wurde das kl\u00e4gerische Begehren n\u00e4her betrachtet. Der Familienvater m\u00f6chte, dass die \u201eMitternachts-Kicks\u201c nicht mehr stattfinden. M\u00f6glich ist eine Klage. Allerdings scheint im vorliegenden Fall einstweiliger Rechtsschutz den Interessen des A am besten gerecht zu werden. Es wurde \u00a7 80 von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwGO\/123.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 123 VwGO [Einstweilige Anordnung]\">\u00a7 123 VwGO<\/a> abgegrenzt. Daf\u00fcr muss ermittelt werden, welche Klage in der Hauptsache statthaft w\u00e4re. Sofern der Beschluss \u00fcber die Mitternachts-Kicks ein Verwaltungsakt ist, w\u00e4re eine Anfechtungsklage statthaft. Die Eigenschaften eines Verwaltungsakts nach Art. 35 BayVwVfG wurden kurz durchgepr\u00fcft und dabei kam die Kandidatin zu dem Ergebnis, dass es sich um einen Realakt handelt. Daher w\u00e4re in der Hauptsache die allgemeine Leistungsklage statthaft. Somit ist <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwGO\/123.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 123 VwGO [Einstweilige Anordnung]\">\u00a7 123 VwGO<\/a> anzuwenden. Besonderheiten bei <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwGO\/123.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 123 VwGO [Einstweilige Anordnung]\">\u00a7 123 VwGO<\/a> sind in der Zul\u00e4ssigkeit die Behauptung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund. Es wurde erkl\u00e4rt, um was es sich dabei handelt. In der Begr\u00fcndetheit war die Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund zu pr\u00fcfen. Es wurde dar\u00fcber gesprochen, dass es sich um einen \u00f6ffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch handelt, der sich wohl aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/1004.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch\">\u00a7 1004 BGB<\/a> ableiten l\u00e4sst, und die richtige Anspruchsgrundlage gesucht. Nach l\u00e4ngerer Diskussion wurde schlie\u00dflich 22 Abs. 1 BImSchG gefunden. Die Pr\u00fcferin fragte, ob das Gericht eine ermessen hat. Dies wurde sowohl hinsichtlich des \u201eob\u2019s\u201c als auch hinsichtlich des \u201ewie\u201c bejaht. Die Pr\u00fcferin diktierte einen neuen Fall und gab das Wort an die dritte Kandidatin ab. Auf dem\u00a0Hof des Bauern A steht eine alte, 15 m hohe Eiche. Diese droht nach einem Sturm auf das Nachbarhaus zu fallen. A m\u00f6chte den Baum trotzdem nicht f\u00e4llen. Nachbar B wendet sich daher an den B\u00fcrgermeister, mit dem er befreundet ist. B\u00fcrgermeister B der kleinen Gemeinde hat A schon seit l\u00e4ngerem auf dem Kieker. Er setzt sich daher zu Hause an den Schreibtisch und setzt handschriftlich folgendes Schreiben auf: 1. A wird verpflichtet den Baum zu f\u00e4llen 2. Der sofort Vollzug wird angeordnet. 3. F\u00fcr den Fall der nicht Befolgung der Anordnung wird angeordnet, dass der Baum durch Gemeindemitarbeiter gef\u00e4llt wird, wobei dabei Kosten von ca. \u2026 Euro entstehen. Um Geld f\u00fcr die Gemeinde zu sparen wirft B den Brief selbst in den Briefkasten des A. A wendet sich an seinen Rechtsanwalt und fragt, was er tun kann. Es wurden die einzelnen Tenorpunkte separat betrachtet. Der Punkt 1. (F\u00e4llungsanordnung) ist ein Verwaltungsakt. M\u00f6glich w\u00e4re daher eine Anfechtungsklage. Punkt 2. (Anordnung der sofortigen Vollziehung) ist kein Verwaltungsakt, daher nicht separat anfechtbar. Es ist ein Fall des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwGO\/80.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 80 VwGO [Aufschiebende Wirkung, vorl&auml;ufiger Rechtsschutz]\">\u00a7 80 II S. 1 Nr. 4 VwGO<\/a>. Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung ist ein Antrag nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwGO\/80.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 80 VwGO [Aufschiebende Wirkung, vorl&auml;ufiger Rechtsschutz]\">\u00a7 80 V VwGO<\/a> (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung). Es wurde kurz das System des 80 II und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwGO\/80.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 80 VwGO [Aufschiebende Wirkung, vorl&auml;ufiger Rechtsschutz]\">80<\/a> V VwGO besprochen. Bei Punkt 3. handelt es sich um die Androhung eines Zwangsmittels. Es wurde kurz abgegrenzt, ob es sich um ein Zwangsgeld oder eine Ersatzvornahme handelt. Es handelt sich um eine Ersatzvornahme nach \u00a7 29 VwZVG (ein kleiner Exkurs warum nicht BayVwZVG gesagt werden muss; da das Bundesgesetzt ZVG hei\u00dft). Es wird also Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach 80 V VwZVG gestellt. Bez\u00fcglich Punkt 1. Ergibt sich das Fehlen der aufschiebenden Wirkung aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwGO\/80.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 80 VwGO [Aufschiebende Wirkung, vorl&auml;ufiger Rechtsschutz]\">\u00a7 80 II S. 1 Nr. 4 VwGO<\/a>, bei Punkt 3. Ergibt sich dies aus Art. 21a VwZVG. Im Anschluss wurde an die letzte Kandidatin abgegeben und die Antragsbefugnis gepr\u00fcft. Eine Verletzung subjektiver Rechte kann sich aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/12.html\" target=\"_blank\" title=\"Art. 12 GG\">Art. 12 I GG<\/a> ergeben, da A Eigent\u00fcmer des Baumes ist. Jedenfalls aber aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/2.html\" target=\"_blank\" title=\"Art. 2 GG\">Art. 2 I GG<\/a>, da A Adressat des Schreibens ist. Daher ist nach der Adressatentheorie eine Antragsbefugnis anzunehmen. Eine\u00a0Antragsfrist besteht nicht. Auch muss die Anfechtungsklage vorher nicht erhoben sein (vgl. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwGO\/80.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 80 VwGO [Aufschiebende Wirkung, vorl&auml;ufiger Rechtsschutz]\">\u00a7 80 V S.\u00a02 VwGO<\/a>). Antragsbefugnis wurde angesprochen, das wurde von der Pr\u00fcferin aber sofort abgebrochen. Dazu wollte sie nichts h\u00f6ren. Im Rahmen der Begr\u00fcndetheit wurde die\u00a0Passivlegitimation gepr\u00fcft (vgl. 78 I Nr. VwGO). Wobei die Gemeinde als richtiger Antragsgegner festgestellt wurde. Schlie\u00dflich sollte der restliche Aufbau der Begr\u00fcndetheitspr\u00fcfung dargestellt werden: Formelle Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Sofortvollziehungsanordnung Materielle Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Grundverwaltungsakts Bei der formellen Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Sofortvollziehungsanordnung wurde dargestellt, dass eine Abgrenzung zwischen dem Interesse an der Anordnung der sofortigen Vollziehung und dem Interesse des Betroffenen an dem Verbleib des urspr\u00fcnglichen Zustands. Auf weitere Probleme wie m\u00f6gliche Befangenheit des B\u00fcrgermeisters wollte die Pr\u00fcferin nicht h\u00f6ren. Sie wollte h\u00f6ren, dass eine schriftliche Begr\u00fcndung notwendig ist (vgl. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VwGO\/80.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 80 VwGO [Aufschiebende Wirkung, vorl&auml;ufiger Rechtsschutz]\">\u00a7 80 III S. 1 VwGO<\/a>) und diese vorliegend fehlt. Es wurde noch kurz darauf eingegangen, dass der B\u00fcrgermeister nach Art. 37 III GO zust\u00e4ndig ist, da der Baum akut droht umzufallen, also Dringlichkeit vorliegt. Abschlie\u00dfend wurde noch kurz erw\u00e4hnt, dass das pers\u00f6nliche Einwerfen des Briefes kein Problem f\u00fcr die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit ist, sondern nur f\u00fcr die Androhung des Zwangsmittels ein Problem darstellt. Damit war die Pr\u00fcfung beendet. Viel Erfolg bei eurer m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung. Ihr schafft das. Bald habt ihr es hinter euch.<\/p>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der\u00a0<strong>M\u00fcndlichen Pr\u00fcfung in Bayern im Dezember 2021<\/strong>. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0<a href=\"http:\/\/www.juridicus.de\/pruefungsprotokolle\">Juridicus.de<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weggelassen wurden die Angaben zum Pr\u00fcferverhalten. Die Schilderung des Falles und die L\u00f6sung beruhen ausschlie\u00dflich auf der Wahrnehmung des Pr\u00fcflings.<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Pr\u00fcfungsthemen: \u00d6ffentliches Recht [\/vc_column_text][vc_column_text] Zur Sache: Pr\u00fcfungsstoff:\u00a0aktuelle F\u00e4lle Pr\u00fcfungsthemen: Entscheidung des BVerwG; Eilrechtsschutz Paragraphen: \u00a780 VwGO, \u00a7123 VwGO Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch:\u00a0 Frage-Antwort, h\u00e4lt Reihenfolge ein,\u00a0Intensivbefragung Einzelner [\/vc_column_text][vc_column_text] [\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch: Die Pr\u00fcferin stieg in die Pr\u00fcfung mit der Frage ein, was gestern&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1755,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2025,1711,2010,55],"tags":[],"class_list":["post-16283","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-2-staatsexamen","category-offentliches-recht-rechtsgebiet","category-protokolle","category-magazin"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16283","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1755"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=16283"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16283\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":16284,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16283\/revisions\/16284"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16283"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=16283"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=16283"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}