{"id":16757,"date":"2022-12-21T09:00:46","date_gmt":"2022-12-21T08:00:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/?p=16757"},"modified":"2022-12-18T12:29:40","modified_gmt":"2022-12-18T11:29:40","slug":"gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-1-staatsexamen-baden-wuerttemberg-vom-september-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-1-staatsexamen-baden-wuerttemberg-vom-september-2022\/","title":{"rendered":"Ged\u00e4chtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen &#8211; Baden-W\u00fcrttemberg vom September 2022"},"content":{"rendered":"[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2>Pr\u00fcfungsfach:\u00a0 Strafrecht<\/h2>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Ged\u00e4chnisprotokoll:<\/h2>\n<div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Strafrechtsklausur war eine klassische Rennfahrerklausur und in 4 unabh\u00e4ngige Tatkomplexe plus einer StPO-Zusatzfrage aufgeteilt. Im ersten Tatkomplex ging es um die F\u00e4lschung von Impfp\u00e4ssen. Die Dame hatte die entsprechenden Impfaufkleber von einer Kollegin erhalten und diese in ihr schon vorhandenes, eigenes Impfbuch, sowie das ihres Freundes geklebt und als Dr. A unterschrieben, obwohl sie keine \u00c4rztin war. Ihr Partner schaute ihr nur dabei zu. Sie hatten vor sich damit ein Impfzertifikat zu erschwindeln und die Impfp\u00e4sse in der Apotheke vorzulegen. Dazu kam es jedoch nie. Im Grunde waren hier also die Urkundendelikte sowie die Strafbarkeit des Partners zu pr\u00fcfen. Im zweiten Tatkomplex ging es im Wesentlichen um die klassischen Schwarzfahrerf\u00e4lle in der Bahn. Die eine Person trug ein Schild mit der Aufschrift \u201eIch fahre Schwarz\u201c und die andere Person reagierte nicht auf die Frage des Schaffners \u201eIst jemand dazu gestiegen?\u201c. Bei der ersten Person war dann problematisch, ob es sich hier noch um ein \u201eErschleichen\u201c handelt und bei der Zweiten stand, dann in meiner L\u00f6sung ein Dreiecksbetrug durch Unterlassen im Raum, sowie das Erschleichen von Leistungen. Beide hatten keinen g\u00fcltigen Fahrschein. Beim Aussteigen entrichteten dann beide ein erh\u00f6htes Entgelt. Ich hatte hier dann noch die Frage nach der Schadenskompensation aufgeworfen. Im dritten Tatkomplex (und hier wird die Erinnerung schon etwas schwammig) ging es im Wesentlichen um Untreue und Hehlerei (zumindest in meiner L\u00f6sung). Es ging um einen Typen, der in einem Service-Center eines Unternehmens (Online-Shops) gearbeitet hatte. Dort war es \u00fcblich, dass die Kunden f\u00fcr ihre R\u00fccksendungen\/Retouren einen Gutschein\/Gutschriften (ich bin mir nicht mehr sicher, wie da der SV genau lautete) ausgestellt bekommen haben. Hierf\u00fcr war der Typ zust\u00e4ndig. Dieser hatte dann mit der Zeit bemerkt, dass die Kunden die Gutscheine\/Gutschriften meistens nicht eingel\u00f6st haben (es ging hier glaube ich auch um relativ niedrige Betr\u00e4ge von so 10\/20 EUR glaube ich). Daher hat er angefangen, die Gutscheine auf seinen Namen auszustellen und damit dann selbst in dem Shop einzukaufen und die Dinge dann zu behalten. Etwas sp\u00e4ter erfuhr dann eine Freundin davon. Diese brachte ihn dann dazu mit dieser Methode Kopfh\u00f6rer zu erwerben, welche die beiden dann an eine andere Freundin verschenken wollten. Im letzten Tatkomplex, und hier wird es wirklich sehr schwammig) ging es dann, laut meiner L\u00f6sung, um die Abgrenzung von Dolus Eventualis zur bewussten Fahrl\u00e4ssigkeit. Es ging hier um einen Typen der klare Erk\u00e4ltungssymptome aufwies. Dieser traf sich mit einer Bekannten, die Leistungssportlerin war und deshalb irgendwie immer ganz streng aufgeschrieben hatte mit wem sie sich wann traf usw. Jedenfalls war der Typ mit den Erk\u00e4ltungssymptomen der einzige, mit dem sie sich getroffen hatte. Letztlich wurde sie dann positiv auf Covid getestet und hatte evtl. auch Langzeitfolgen dadurch (hier bin ich mir nicht mehr sicher). Es war ferner auch (glaube ich) so, dass der Typ schon irgendwie geahnt hatte, dass er sich evtl. mit Covid infiziert hatte, er dem jedoch nicht viel Beachtung geschenkt hat (denn ich glaube Coronaleugner oder so). Jedenfalls habe ich dann problematisiert, ob er entsprechenden KV-Vorsatz hatte. Ich musste hier eben die Analogie zu den HIV-F\u00e4llen von fr\u00fcher denken. Ich hatte aber auch im Hinterkopf, dass evtl. die objektive Zurechnung in diesem Fall problematisch sein k\u00f6nnte. Ich habe diesen Gedanken dann aber, wegen des Hinweises, dass sie sich nur mit ihm getroffen hatte (wegen dieser Liste), wieder verworfen. Im \u00dcbrigen ging es auch darum, ob hier \u00a7 224 oder auch \u00a7 226 einschl\u00e4gig sein k\u00f6nnten. Bei Letzterem bin ich mir aber wie gesagt nicht sicher, ob es hier wirklich um gravierende Langzeitfolgen ging. Ich meine zumindest \u00a7 226 (aus Zeitgr\u00fcnden aber) nicht mehr gepr\u00fcft zu haben. In der StPO-Zusatzfrage ging es dann noch darum, dass ein Polizist\/Staatsanwalt (ich wei\u00df es nicht mehr genau) einen Covid-Test angeordnet hatte, um zu kl\u00e4ren, ob der obige Typ wirklich mit Covid infiziert war. Ich glaube, dass dieser dann sogar positiv war. Die Frage war dann, ob dieser Test als Beweismittel vor Gericht verwertbar ist. Dies habe ich dann, obwohl der Test nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/81a.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 81a StPO: K&ouml;rperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zul&auml;ssigkeit k&ouml;rperlicher Eingriffe\">\u00a7 81a StPO<\/a> rechtm\u00e4\u00dfig war, abgelehnt, weil ich der Auffassung war, dass dieser Test ja nur den Zeitpunkt der Testung abbildet, jedoch nichts dar\u00fcber aussagt, ob er zum Ansteckungszeitpunkt (also dem Tatzeitpunkt) auch wirklich positiv gewesen ist.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Ged\u00e4chtnisprotokoll einer <strong>echten Klausur vom September 2022 im ersten Staatsexamen in Baden-W\u00fcrttemberg.<\/strong>\u00a0Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0<a href=\"http:\/\/www.juridicus.de\/pruefungsprotokolle\">Juridicus.de<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Schilderung des Falles und die L\u00f6sung beruhen ausschlie\u00dflich auf der Wahrnehmung des Pr\u00fcflings.<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;full_width_background&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;]<div  class=\"divider-border\"><\/div>[\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Pr\u00fcfungsfach:\u00a0 Strafrecht [\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Ged\u00e4chnisprotokoll: Die Strafrechtsklausur war eine klassische Rennfahrerklausur und in 4 unabh\u00e4ngige Tatkomplexe plus einer StPO-Zusatzfrage aufgeteilt. 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