{"id":17694,"date":"2024-09-19T12:00:32","date_gmt":"2024-09-19T10:00:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/?p=17694"},"modified":"2024-09-12T12:14:26","modified_gmt":"2024-09-12T10:14:26","slug":"protokoll-der-muendlichen-pruefung-zum-2-staatsexamen-berlin-vom-august-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/protokoll-der-muendlichen-pruefung-zum-2-staatsexamen-berlin-vom-august-2024\/","title":{"rendered":"Protokoll der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung zum 2. Staatsexamen &#8211; Berlin vom August 2024"},"content":{"rendered":"[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2>Pr\u00fcfungsthemen: Strafrecht<\/h2>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2>Vorpunkte der Kandidaten<\/h2>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<table width=\"265\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"189\">\n<p style=\"text-align: left;\">Kandidat<\/p>\n<\/td>\n<td width=\"76\">\n<p style=\"text-align: center;\">1<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"189\">\n<p style=\"text-align: left;\">Endpunkte<\/p>\n<\/td>\n<td width=\"76\">\n<p style=\"text-align: center;\">10,58<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"189\">\n<p style=\"text-align: left;\">Endnote<\/p>\n<\/td>\n<td width=\"76\">\n<p style=\"text-align: center;\">11,64<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"189\">\n<p style=\"text-align: left;\">Endnote 1. Examen<\/p>\n<\/td>\n<td width=\"76\">\n<p style=\"text-align: center;\">9,34<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Zur Sache:<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Pr\u00fcfungsstoff:\u00a0<\/strong>protokollfest<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Pr\u00fcfungsthemen: <\/strong>Abgrenzung Haftpr\u00fcfung, Haftbeschwerde, Aktuelle \u00c4nderungen der StPO, Strafbefehlsverfahren<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Paragraphen: <\/strong><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/311b.html\">\u00a7223 StGB, \u00a7224 StGB, \u00a7117 StPO<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"line-height: 1.5;\">Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch: <\/span><\/strong><span style=\"line-height: 1.5;\">Frage-Antwort, Fragestellung klar<\/span><\/p>\n[\/vc_column_text][vc_column_text]\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch:<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Pr\u00fcfung selbst gestaltete sich zweiteilig. Der erste Teil bestand aus einer Abfolge schneller, kurzer Wissensfragen, auf die Herr Neff eine m\u00f6glichst schnelle Antwort erwartete. Der zweite Teil bestand aus einem Fallgeschehen, dass wir bewerten sollten. Er h\u00e4lt grunds\u00e4tzlich die Reihenfolge ein, \u00fcberspringt aber auch mal ab und an eine Person. Dies liegt vermutlich daran, dass er erreichen will, dass aus seiner Sicht alle m\u00f6glichst gleiche Anteile an der Pr\u00fcfung haben. Aus der Innenperspektive wirkte das nicht immer konsistent, aber das mag auch der Sicht des Pr\u00fcflings geschuldet sein. Von au\u00dfen hat der Pr\u00fcfer vermutlich einen anderen Blick. Lasst euch in jedem Fall nicht verunsichern, wenn ihr \u00fcbersprungen werdet. Der erste Teil mit den Fragen begann mit dem BGH-Urteil zur Verurteilung einer KZ-Sekret\u00e4rin, da dieses Urteil einen Tag vor der Pr\u00fcfung gef\u00e4llt wurde. Dazu fragte er erst einmal ohne n\u00e4here Details, was denn der BGH gestern entschieden habe. Der erste Pr\u00fcfling schilderte das Sachgeschehen um den Fall und die Verurteilung wegen Beihilfe zu tausendfachem Mord. Zudem wurde gefragt, was an dem Fall besonders sei. Hierauf wurde geantwortet, dass die Taten lange zur\u00fcckliegen und die Frau bereits sehr alt ist und es generell eine sp\u00e4te Aufarbeitung gibt (eventuell wollte er hier auch noch auf die Aburteilung nach Jugendstrafrecht bei einer \u00fcber 90-J\u00e4hrigen hinaus und der fehlenden M\u00f6glichkeit zur Verwirklichung des Erziehungsgedankens, dass wei\u00df ich aber nicht). Der zweite Pr\u00fcfling wurde gefragt, warum denn erst jetzt entsprechende F\u00e4lle verhandelt w\u00fcrden. Darauf wurde kurz auf die fehlende Aufarbeitung der NS-Verbrechen durch die Nachkriegsjustiz und die Debatte um die Verj\u00e4hrung entsprechender Mordtaten inklusive des entsprechenden Justizskandals, bei welchem bei der \u00c4nderung des OWi-Gesetzes im Bundestag gewisserma\u00dfen \u201cnebenher\u201d als Omnibusgesetz entsprechende Mordtaten f\u00fcr verj\u00e4hrt erkl\u00e4rt wurden, verwiesen. Erst 2011 kam es durch eine Rechtsprechungs\u00e4nderung bei der Strafbarkeit der Beihilfe zur Aburteilung entsprechender Taten. Die dritte Kandidatin wurde dann gefragt, welches Gericht bei einem Vorgehen gegen einen Bu\u00dfgeldbescheid im OWi-Verfahren entscheiden w\u00fcrde. Sie verwies auf das Amtsgericht. Sodann fragte er, wer dann die n\u00e4chste Instanz w\u00e4re. Da sie hierauf nicht antworten konnte gab er die Frage frei, doch auch niemand anders wusste die Antwort: Das OLG. Sodann fragte er die dritte Kandidatin, was es mit der Sicherungsverwahrung auf sich habe, da diese gerade vermehrt diskutiert w\u00fcrde. Sie verwies auf die Regelungen zur Besserung und Sicherung, die einen pr\u00e4ventiv Gefahrenabwehrrechtlicheren Charakter h\u00e4tten, im Vergleich zur Strafe. Hier kn\u00fcpfte der Pr\u00fcfer mit der Anschlussfrage an, welche Strafzwecktheorien es denn gebe (negativ\/positiv generalpr\u00e4ventive Wirkung, Spezialpr\u00e4vention, Schuldausgleich, Resozialisierung). Sodann wurde nach aktuellen Reformvorhaben in der StPO gefragt, die gerade diskutiert w\u00fcrden. Zun\u00e4chst verwies die vierte Kandidatin hier auf die \u00c4nderung des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/158.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 158 StGB: Berichtigung einer falschen Angabe\">\u00a7 158 Abs. 1 S. 1 StGB<\/a> mit Blick auf die elektronische Einreichung des Strafantrags ein und die Notwendigkeit, dass Strafverfolgungswille und Identit\u00e4t immer noch klar erkennbar sein m\u00fcssen, was auch die Beif\u00fcgung bspw. der Personalausweisnummer erforderlich mache. Auf die Frage, was nach diskutiert w\u00fcrde, verwies sie auf \u00c4nderungen im StGB bspw. mit Blick auf das Ausmisten des StGB (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/265a.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 265a StGB: Erschleichen von Leistungen\">\u00a7\u00a7 265a StGB<\/a>, etc.) und die Diskussion um die Einf\u00fchrung eines neuen Mordmerkmals (\u201cAusnutzen der k\u00f6rperlichen \u00dcberlegenheit\u201d &#8211;&gt; Femizid). Sodann wurde die dritte Kandidatin gefragt, ob ihr noch etwas einfallen w\u00fcrde, was auch schon seit Jahren diskutiert w\u00fcrde. Sie verwies dann auf die zur\u00fcckliegende \u00c4nderung der Verteidigerbestellung in den <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/140.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 140 StPO: Notwendige Verteidigung\">\u00a7\u00a7 140 ff. StPO<\/a>. Auf die Nachfrage vom Pr\u00fcfer, ob es das, denn vorher nicht gegeben habe antwortete sie, dass es das nat\u00fcrlich vorher gegeben habe, aber mit der \u00c4nderung vor allem eine Ausweitung einherginge. Der zweite Kandidat wurde dann nach \u00c4nderungen befragt. Er verwies auf die Aufzeichnung der Hauptverhandlung (das schien die Antwort gewesen zu sein, die er u. a. in dem Kontext h\u00f6ren wollte). Sodann fragte er, was hier der Debattenstand sei. Der Kandidat verwies darauf, dass das Vorhaben von Herrn Marco Buschmann stark vorangetrieben w\u00fcrde, aber auf Widerstand insbesondere in der Justiz sto\u00dfe. Dies liege insbesondere an der bef\u00fcrchteten Einschr\u00e4nkung von Aussagen, da sich das Aussageverhalten vor Kameras ver\u00e4ndern k\u00f6nnte, gerade auch vor dem Hintergrund einer Erweiterung der \u00d6ffentlichkeit durch die Aufzeichnung. In diesem Kontext werde auch eine Verst\u00e4rkung der Pranger Wirkung f\u00fcr den Angeklagten diskutiert. Sodann wurde der Kandidat gefragt, was man machen w\u00fcrde, wenn ein Mandant anrufe, der gerade von der Polizei festgenommen worden sei. Der Kandidat \u00e4u\u00dferte, dass es vermutlich um eine vorl\u00e4ufige Festnahme und eine drohende U-Haft gehen w\u00fcrde. Insoweit bef\u00e4nde sich der Mandant voraussichtlich in einer Gefangenensammelstelle in Berlin, wobei der Tempelhofer Damm die bekannteste Adresse sei. Insofern m\u00fcsste man zun\u00e4chst ergr\u00fcnden, wo der Mandant sich aufhalte. Dann sollte man sich als Pflichtverteidiger bestellen lassen, um Zugang zum Mandanten zu erhalten. Er fragte dann, ob man nur als Pflichtverteidiger Zugang bekomme. Der Kandidat antwortet, dass dies nat\u00fcrlich auch als Wahlverteidiger m\u00f6glich sei, aber dass eine Entpflichtung bei Pflichtverteidigern schwerer sei. Daraufhin sagte er, dass es auch durchaus im Interesse liegen k\u00f6nnen nicht zu eng an den Mandanten gebunden zu sein, da es auch hier immer wieder Streitereien um eine Entpflichtung g\u00e4be. Er wollte wissen, was eher der Vorteil der Pflichtverteidigerbestellung sei. Der Kandidat gab darauf keine weitere Antwort. Deshalb wurde die Frage an die dritte Kandidatin weitergegeben, die sagte, dass der Pflichtverteidiger auf jeden Fall die Sicherheit habe, bezahlt zu werden (die Antwort wollte er h\u00f6ren). Sodann wurde der erste Kandidat gefragt, was man noch als Anwalt machen k\u00f6nne. Er gab an, dass es f\u00fcr eine Haftpr\u00fcfung oder Haftbeschwerde wohl zu fr\u00fch sei. Insofern sollte man sich erst einmal den Sachverhalt schildern lassen. Sodann fragte der Pr\u00fcfer, wie man am besten an den Sachverhalt komme: Akteneinsicht. Sodann sollte der Unterschied zwischen Haftpr\u00fcfung und Haftbeschwerde erl\u00e4utert wurde. Der erste Kandidat kam hier ins Stocken, sodass der zweite Kandidat aushalf. Er ging darauf ein, dass die Haftpr\u00fcfung (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/117.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 117 StPO: Haftpr&uuml;fung\">\u00a7 117 StPO<\/a>) dann greift, wenn die Haft vollzogen wird und die Haftbeschwerde (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/304.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 304 StPO: Zul&auml;ssigkeit\">\u00a7 304 StPO<\/a>) dann, wenn man sich gegen die letzte gerichtliche Entscheidung \u00fcber die Haft wendet. Zudem bleibe die Haftpr\u00fcfung bei iudex a quo, als dem Ausgangsgericht und es k\u00f6nne eine m\u00fcndliche Verhandlung innerhalb von zwei Wochen erzwungen werden (anders, als bei der Haftbeschwerde), sodass sich die Haftpr\u00fcfung lohne, wenn man den pers\u00f6nlichen Eindruck des Beschuldigten oder neue Beweise vermitteln will. Bei einer Pr\u00fcfung der Rechtsansicht des Ausgangsgericht sei eher die Haftbeschwerde zu w\u00e4hlen, da das Ausgangsgericht nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/306.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 306 StPO: Einlegung; Abhilfeverfahren\">\u00a7 306 Abs. 2 StPO<\/a> zwar eine Abhilfem\u00f6glichkeit habe, aber die Sache bei fehlender Abhilfe an das Beschwerdegericht gehe. Zudem biete die Haftpr\u00fcfung den Vorteil, dass die daraufhin ergehende gerichtliche Entscheidung wieder mit der Beschwerde angegriffen werden k\u00f6nne und diese Entscheidung wieder mit der weiteren Beschwerde, sodass man sich bei der Haftpr\u00fcfung mehrere \u00dcberpr\u00fcfungsm\u00f6glichkeiten vorbehalte. Sodann wollte der Pr\u00fcfer wissen, welche Entscheidungen mit der weiteren Beschwerde nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/310.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 310 StPO: Weitere Beschwerde\">\u00a7 310 StPO<\/a> angegriffen werden k\u00f6nnen. Daraufhin wurde der Wortlaut des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/310.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 310 StPO: Weitere Beschwerde\">\u00a7 310 StPO<\/a> vorgelesen und darauf verwiesen, dass es bei der U-Haft um den Fall der Nr. 1 gehe. Sodann fragte er, wer denn die n\u00e4chste Instanz sei, wenn eine weitere Beschwere abschl\u00e4gig beschieden w\u00fcrde. Der Kandidat dachte daraufhin l\u00e4nger nach und sagt, dass man nat\u00fcrlich immer Verfassungsbeschwerde einlegen k\u00f6nne. Der Pr\u00fcfer sagte, dass man das selten tue, aber man auf dem richtigen Weg sei, da es keine M\u00f6glichkeit g\u00e4be. Insofern eine Fangfrage. Sodann kam es zum Fall. Es ging um den A (Hauseigent\u00fcmer), der B und C darum bittet den D in seiner Wohnung (diese befindet sich im Haus des A) zu \u00fcberfallen. Daraufhin erbitten B und C unter dem Vorwand als Handwerker Arbeiten vornehmen zu m\u00fcssen Zugang zur Wohnung des D, die dieser daraufhin gew\u00e4hrt. Sodann h\u00e4lt der B den D fest und h\u00e4lt ihm einen Dolch an den Hals und sagt ihm, dass er nichts tun solle, da es sonst vorbei sei. Sodann schlug B dem D mehrfach in den Bauch. Zun\u00e4chst sollten die Delikte genannt werden, die in Betracht kommen: Insbes. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/123.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 123 StGB: Hausfriedensbruch\">\u00a7\u00a7 123<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/223.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 223 StGB: K&ouml;rperverletzung\">223<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/224.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 224 StGB: Gef&auml;hrliche K&ouml;rperverletzung\">224<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/239.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 239 StGB: Freiheitsberaubung\">239 StGB<\/a>. Zun\u00e4chst wurde <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/123.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 123 StGB: Hausfriedensbruch\">\u00a7 123 StGB<\/a> gepr\u00fcft. Dabei ging es darum, dass das nat\u00fcrliche Einverst\u00e4ndnis als tatbestandsausschlie\u00dfendes Einverst\u00e4ndnis anders als die Einwilligung auch durch rechtsgutsbezogene T\u00e4uschungen erlangt werden kann. Sodann wurde nach dem Fall gefragt in dem das tatbestandsausschlie\u00dfende Einverst\u00e4ndnis klassischerweise auch diskutiert w\u00fcrde: \u00dcberf\u00e4lle in L\u00e4den, die der \u00d6ffentlichkeit gegen\u00fcber ge\u00f6ffnet sind. Wann wird es dort abgelehnt? Wenn die T\u00e4ter offensichtlich mit feindlicher Absicht (bspw. Mit Sturmhauben o. \u00e4.) den Laden Betreten. Dann wurde gefragt, was grunds\u00e4tzlich noch bei <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/123.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 123 StGB: Hausfriedensbruch\">\u00a7 123 StGB<\/a> erforderlich sein: Der Strafantrag als absolutes Strafantragsdelikt und dass hier auch der D als Hausrechtsinhaber den Strafantrag stellen kann. Dann ging es um den Unterschied zum relativen Strafantragsdelikt. Es sollten Beispiele genannt werden: Etwa <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/230.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 230 StGB: Strafantrag\">\u00a7 230 StGB<\/a> mit Blick auf die K\u00f6rperverletzung. Dann ging es um <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/224.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 224 StGB: Gef&auml;hrliche K&ouml;rperverletzung\">\u00a7 224 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2, Nr. 3 und Nr. 4 StGB<\/a>. Die Nr. 2 Fall 2 wurde mangels \u201cmittels\u201d abgelehnt. Nr. 2 und Nr. 3 liegen vor. Dabei ging es jeweils um die Definitionen. Es wurde auch gefragt, ob mehrere Schl\u00e4ge hier eine K\u00f6rperverletzung sind oder mehrere. Es handelt sich um eine nat\u00fcrliche Handlungseinheit, sodass nur eine Tat vorliegt. Schlie\u00dflich wurde noch gefragt, wozu das Merkmal des hinterlistigen \u00dcberfalls vergleichbar sei: Der Heimt\u00fccke beim Mord. Dann sollte nur noch die Heimt\u00fccke definiert werden. Der Fall sollte dann wohl noch zu einem Raubgeschehen weitergesponnen werden. Dazu kamen wir aber nicht mehr.<\/p>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der <strong>M\u00fcndlichen Pr\u00fcfung in Berlin im August 2024<\/strong>. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0<a href=\"http:\/\/www.juridicus.de\/pruefungsprotokolle\">Juridicus.de<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weggelassen wurden die Angaben zum Pr\u00fcferverhalten. Die Schilderung des Falles und die L\u00f6sung beruhen ausschlie\u00dflich auf der Wahrnehmung des Pr\u00fcflings.<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;full_width_background&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;]<div  class=\"divider\"><\/div>[\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Pr\u00fcfungsthemen: Strafrecht [\/vc_column_text][vc_column_text] Vorpunkte der Kandidaten [\/vc_column_text][vc_column_text] Kandidat 1 Endpunkte 10,58 Endnote 11,64 Endnote 1. 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