{"id":18040,"date":"2025-06-05T12:00:36","date_gmt":"2025-06-05T10:00:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/?p=18040"},"modified":"2025-05-27T12:43:05","modified_gmt":"2025-05-27T10:43:05","slug":"protokoll-der-muendlichen-pruefung-zum-2-staatsexamen-nrw-vom-maerz-2025-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/protokoll-der-muendlichen-pruefung-zum-2-staatsexamen-nrw-vom-maerz-2025-2\/","title":{"rendered":"Protokoll der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung zum 2. Staatsexamen &#8211; Sachsen vom Mai 2025"},"content":{"rendered":"[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2>Pr\u00fcfungsthemen: Strafrecht<\/h2>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2>Vorpunkte der Kandidaten<\/h2>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<table width=\"265\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"189\">\n<p style=\"text-align: left;\">Kandidat<\/p>\n<\/td>\n<td width=\"76\">\n<p style=\"text-align: center;\">1<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"189\">\n<p style=\"text-align: left;\">Endpunkte<\/p>\n<\/td>\n<td width=\"76\">\n<p style=\"text-align: center;\">10,0<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"189\">\n<p style=\"text-align: left;\">Endnote<\/p>\n<\/td>\n<td width=\"76\">\n<p style=\"text-align: center;\">12,0<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"189\">\n<p style=\"text-align: left;\">Endnote 1. Examen<\/p>\n<\/td>\n<td width=\"76\">\n<p style=\"text-align: center;\">8,0<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Zur Sache:<\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Pr\u00fcfungsstoff:\u00a0<\/strong>aktuelle F\u00e4lle<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Pr\u00fcfungsthemen: <\/strong>\u00a0Befangene StA &#8211; 28 StGB &#8211; Untersuchungshaft<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Paragraphen: <\/strong>\u00a0<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/311b.html\">\u00a728 StBG, <\/a><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/311b.html\"> \u00a7153 StGB<\/a><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/311b.html\">, \u00a7153 StPO,<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"line-height: 1.5;\">Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch: <\/span><\/strong><span style=\"line-height: 1.5;\">Frage-Antwort-Diskussion, h\u00e4lt Reihenfolge ein, Fragestellung klar,<\/span><\/p>\n[\/vc_column_text][vc_column_text]\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch:<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bereits aus den bisherigen Protokollen lie\u00df sich erahnen, dass der Pr\u00fcfer seine m\u00fcndlichen Pr\u00fcfungen in Strafrecht mit einer Mischung aus Spontaneit\u00e4t, Aktualit\u00e4tsbezug und einem feinen Gesp\u00fcr f\u00fcr dogmatisch interessante Konstellationen f\u00fchrt. Diese Einsch\u00e4tzung hat sich in unserer Pr\u00fcfung vollumf\u00e4nglich best\u00e4tigt. Es zeigte sich, dass er teils auf aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) Bezug nimmt, die er zum Teil selbst in seinen neueren Aufs\u00e4tzen bespricht, und teils spontane Fragen oder Fallgestaltungen einbringt, die eher der juristischen Reflexion und Diskussion dienen als der schematischen Abarbeitung. Aus diesem Grund kann ich f\u00fcr die Vorbereitung besonders empfehlen, sich mit seinen ver\u00f6ffentlichten Beitr\u00e4gen auseinanderzusetzen. Wenn ihr Aufs\u00e4tze von ihm findet \u2013 lest sie gr\u00fcndlich! Sie spiegeln nicht nur seinen Pr\u00fcfungsstil, sondern auch seine Schwerpunkte wider. Dar\u00fcber hinaus ist es aber ebenso wichtig, die n\u00f6tige Ruhe mitzubringen und offen auf die Gespr\u00e4chsdynamik einzugehen. Wer sich in der Pr\u00fcfung entspannt, aufmerksam zuh\u00f6rt und \u00fcberlegt reagiert, hat gute Chancen, einen souver\u00e4nen Eindruck zu hinterlassen. Einstieg: Der Sitzungsvertreter und sein \u201eAuftrag\u201c Die Pr\u00fcfung begann eher locker mit der Frage, was ein Sitzungsvertreter im Strafprozess eigentlich so macht. Diese Frage war weniger auf eine dogmatisch exakte Darstellung gerichtet, sondern diente offenbar eher dem Warmwerden. Ich hatte das Gef\u00fchl, dass der Pr\u00fcfer hier ein wenig die Nervosit\u00e4t nehmen wollte \u2013 mit einer Frage, die jeder intuitiv beantworten kann, auch ohne tiefere Detailkenntnis. Gleichwohl lohnt sich ein kurzer Blick in die <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GVG\/141.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 141 GVG\">\u00a7\u00a7 141 ff. GVG<\/a> und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GVG\/152.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 152 GVG\">\u00a7 152 GVG<\/a> zur Funktion der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren. Opportunit\u00e4tseinstellungen und das Spannungsfeld zur richterlichen Unabh\u00e4ngigkeit Unmittelbar danach wurde es ernster: Der Pr\u00fcfer konfrontierte uns mit einem Fall aus dem Gerichtssaal. Wir sollten uns in die Rolle einer Staatsanw\u00e4ltin versetzen. Ein Richter spricht uns w\u00e4hrend der Verhandlung an und sagt: \u201eStimmen Sie einer Einstellung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/153.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 153 StPO: Absehen von der Verfolgung bei Geringf&uuml;gigkeit\">\u00a7 153 StPO<\/a> zu \u2013 andernfalls l\u00e4uft das hier auf einen Freispruch hinaus.\u201c Unsere Reaktion? Die richtige Antwort bestand darin, auf dem Freispruch zu bestehen, sofern keine Voraussetzungen f\u00fcr eine Einstellung bestehen. Dieser steht dem Angeklagten zu, wenn die Beweise nicht f\u00fcr eine Verurteilung ausreichen. Eine Einstellung darf nicht als \u201eErsatzstrafe\u201c oder als Druckmittel gegen die Staatsanwaltschaft verwendet werden. In der Pr\u00fcfung kam es dem Pr\u00fcfer sichtlich darauf an, dass wir den Grundsatz des fairen Verfahrens im Blick behalten \u2013 ebenso wie die Unabh\u00e4ngigkeit der Richter*innen und die Rolle der Staatsanwaltschaft als \u201eobjektivste Beh\u00f6rde der Welt\u201c. Im Anschluss daran wurde die Unterscheidung zwischen einer Einstellung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/153.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 153 StPO: Absehen von der Verfolgung bei Geringf&uuml;gigkeit\">\u00a7 153 StPO<\/a> und einer solchen nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/153a.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 153a StPO: Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen\">\u00a7 153a StPO<\/a> thematisiert. Wir sollten die jeweiligen Vorz\u00fcge benennen und erkl\u00e4ren, wann welche Variante vorzugsw\u00fcrdig ist. Die wesentlichen Punkte lauteten: Die Einstellung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/153.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 153 StPO: Absehen von der Verfolgung bei Geringf&uuml;gigkeit\">\u00a7 153 StPO<\/a> erfolgt ohne Auflagen und kann daher leichter, aber auch \u201ekostenlos\u201c erlangt werden. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/153a.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 153a StPO: Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen\">\u00a7 153a StPO<\/a> hingegen er\u00f6ffnet die M\u00f6glichkeit, dem Beschuldigten bestimmte Auflagen oder Weisungen zu erteilen (z.\u202fB. Geldzahlung an eine gemeinn\u00fctzige Einrichtung), und f\u00fchrt im Erfolgsfall zum Strafklageverbrauch (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/153a.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 153a StPO: Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen\">\u00a7 153a I S. 5 StPO<\/a>). In der praktischen Pr\u00fcfungssituation kann <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/153a.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 153a StPO: Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen\">\u00a7 153a StPO<\/a> daher ein gutes Mittel sein, um ein Verfahren unter Ber\u00fccksichtigung aller Interessen einvernehmlich zu beenden \u2013 ohne Schuldspruch, aber auch nicht folgenlos. Untersuchungshaft \u2013 ein pr\u00fcfungsrelevantes Minenfeld Es folgte ein intensiver Abschnitt zur Untersuchungshaft \u2013 nicht unbedingt in klarer Struktur, aber mit vielen spannenden Einzelfragen. Der Pr\u00fcfer sprang hier zwischen verschiedenen Aspekten des Themas. Konkrete Fragen waren unter anderem: Wann darf Untersuchungshaft angeordnet werden? Welche Voraussetzungen gelten nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/112.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 112 StPO: Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgr&uuml;nde\">\u00a7 112 StPO<\/a>? Welche Bedeutung kommt dem Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz zu (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/112.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 112 StPO: Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgr&uuml;nde\">\u00a7 112 I 2 StPO<\/a>)? Was passiert, wenn man eine Person zu sp\u00e4t einem Haftrichter vorf\u00fchrt? Besonders pr\u00e4gnant war folgende Frage: \u201eWas machen Sie, wenn Sie um 23:59 Uhr jemanden in Untersuchungshaft nehmen wollen?\u201c Richtige Antwort: Eine Minute warten! Denn dann beginnt der Fristlauf zur Vorf\u00fchrung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/128.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 128 StPO: Vorf&uuml;hrung bei vorl&auml;ufiger Festnahme\">\u00a7 128 StPO<\/a> erst um 00:00 Uhr, wodurch man mehr Zeit gewinnt. Solche praxisnahen \u00dcberlegungen sollte man im Hinterkopf behalten. Mein Eindruck war, dass der Pr\u00fcfer hier nicht unbedingt ein vollst\u00e4ndiges Gutachten h\u00f6ren wollte, sondern sehen wollte, ob wir die systematischen Grundlinien der Untersuchungshaft kennen, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung der Grundrechte, die Praktikabilit\u00e4t und die Anforderungen an Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit. Aktuelle Rechtsprechung: Befangenheit der Staatsanwaltschaft besprochen wurde auch eine aktuelle Entscheidung des BGH zur Frage der Befangenheit auf Seiten der Staatsanwaltschaft. Ohne allzu tief in die Details einzutauchen, thematisierte der Pr\u00fcfer, ob und unter welchen Umst\u00e4nden auch Staatsanw\u00e4ltinnen und Staatsanw\u00e4lte als befangen abgelehnt werden k\u00f6nnten. Zwar gibt es im StPO keine ausdr\u00fcckliche Regelung wie bei Richtern (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/24.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 24 StPO: Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit\">\u00a7 24 StPO<\/a>), aber eine \u00fcbergreifende Diskussion \u00fcber den Einfluss der Staatsanwaltschaft auf das Verfahren wurde gef\u00fchrt. Das Signal war klar: Aktuelle Entscheidungen sollte man wenigstens \u00fcberblicksweise kennen \u2013 und bereit sein, sie juristisch einzuordnen. Klassiker mit Augenzwinkern: Error in objecto Dann wurde es unerwartet humorvoll: Der Pr\u00fcfer trug einen klassischen Fall aus dem dritten Semester vor \u2013 ein sogenannter \u201eError in objecto\u201c-Fall. A stiftet B dazu an, eine bestimmte Garage in Brand zu setzen. Diese geh\u00f6rt einem Dritten, der A beleidigt hat. B verwechselt jedoch die Garage und z\u00fcndet eine andere an. Die Frage: Strafbarkeit des A? Hier ging es nicht um eine abschlie\u00dfende L\u00f6sung, sondern um die juristische Auseinandersetzung mit dem Irrtum \u00fcber das Tatobjekt. Liegt ein beachtlicher oder unbeachtlicher Irrtum vor? Welche dogmatischen Folgen ergeben sich? Muss sich der Anstifter den Irrtum des Tatmittlers zurechnen lassen? Es gen\u00fcgte hier, erste Gedanken zu entwickeln und mit Begriffen wie Tatentschluss, Irrtumsdogmatik oder aberratio ictus zu arbeiten. Der Pr\u00fcfer honorierte jede ernsthafte Auseinandersetzung, ohne auf einem bestimmten Ergebnis zu beharren. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/153.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 153 StGB: Falsche uneidliche Aussage\">\u00a7 153 StGB<\/a> und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/28.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 28 StGB: Besondere pers&ouml;nliche Merkmale\">\u00a7 28 StGB<\/a> \u2013 Pers\u00f6nliches oder tatbezogenes Merkmal? Ein sehr interessanter Pr\u00fcfungspunkt war die Frage, ob das Merkmal \u201eZeuge\u201c im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/153.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 153 StGB: Falsche uneidliche Aussage\">\u00a7 153 StGB<\/a> ein besonderes pers\u00f6nliches Merkmal im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/28.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 28 StGB: Besondere pers&ouml;nliche Merkmale\">\u00a7 28 StGB<\/a> darstellt. Auch hier bestand keine Erwartung an auswendig gelerntes Wissen, sondern an die F\u00e4higkeit zur Argumentation. Ich vertrat die Ansicht, dass es sich nicht um ein t\u00e4terbezogenes Merkmal handelt, sondern um ein rein tatbezogenes \u2013 da die Eigenschaft \u201eZeuge\u201c nicht dauerhaft in der Person liegt, sondern allein durch die konkreten Umst\u00e4nde der Aussage entsteht (wer wann was gesehen hat). Daraus folgte f\u00fcr mich, dass <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/28.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 28 StGB: Besondere pers&ouml;nliche Merkmale\">\u00a7 28 StGB<\/a> keine Anwendung findet. Diese Argumentation wurde vom Pr\u00fcfer mit Interesse aufgenommen und als gut vertretbar anerkannt. Ermittlungsma\u00dfnahmen und Alternativen zur U-Haft Im letzten Pr\u00fcfungskomplex ging es nochmals um ein praxisnahes Thema: Wie l\u00e4sst sich verhindern, dass gegen eine Person Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr angeordnet werden muss? Hier war Kreativit\u00e4t gefragt. Ich schlug vor, eine fr\u00fchzeitige richterliche Vernehmung des Zeugen B durchzuf\u00fchren, um etwaige Beeinflussungsgefahren durch den Beschuldigten A zu neutralisieren. Der Pr\u00fcfer lobte diesen Vorschlag als praxisnah und rechtlich tragf\u00e4hig. Insgesamt wurde deutlich, dass er bei solchen Fragen besonders auf rechtsstaatliche Sensibilit\u00e4t achtet: Zwangsma\u00dfnahmen sollen nie zur bequemen \u201eStandardl\u00f6sung\u201c verkommen, sondern m\u00fcssen stets kritisch hinterfragt und durch mildere Mittel ersetzt werden, wo m\u00f6glich. Abschlie\u00dfende Eindr\u00fccke \u2013 ein pr\u00fcferischer Spagat zwischen Anspruch und Wohlwollen Zum Schluss bleibt mir vor allem eines zu sagen: Vor einer Pr\u00fcfung bei diesem Pr\u00fcfer muss man keine Angst haben. Er ist ein Pr\u00fcfer, der seinen Pr\u00fcflingen freundlich, aufmerksam und mit echtem Interesse begegnet. Ich hatte das Gef\u00fchl, dass er nicht nach Fehlern sucht, sondern nach Gelegenheiten, St\u00e4rken zu erkennen. Wenn er merkt, dass man sich verrennt oder in eine argumentatorische Sackgasse ger\u00e4t, versucht er, die Situation zu entspannen und auf neue Wege zu lenken. Besonders positiv fiel mir auf, dass der Pr\u00fcfer gro\u00dfen Wert darauflegt, dass man im Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch selbst denkt. Es ging ihm nicht darum, die perfekte L\u00f6sung zu pr\u00e4sentieren, sondern darum, strukturiert zu argumentieren, juristische \u00dcberlegungen plausibel zu begr\u00fcnden und zu zeigen, dass man das materielle Strafrecht und die Strafprozessordnung verstanden hat. Wer dies leisten kann \u2013 und sei es auch unter Nervosit\u00e4t \u2013 dem begegnet der Pr\u00fcfer mit Respekt und Wohlwollen. Er betonte mehrfach, dass es ihm nicht darum gehe, Studierende zu \u00fcberfordern oder blo\u00dfzustellen. Im Gegenteil: Er m\u00f6chte sehen, dass wir uns mit dem Strafrecht auseinandergesetzt haben, die praktischen und dogmatischen Fragen ernst nehmen und bereit sind, in der Pr\u00fcfungssituation mitzudenken. Wer das schafft, wird eine faire, anspruchsvolle, aber sehr humane Pr\u00fcfung erleben \u2013 und mit dem Gef\u00fchl herausgehen, dass hier wirklich das juristische Denken gepr\u00fcft wurde, nicht das blo\u00dfe Reproduzieren von Schemata. Allen k\u00fcnftigen Pr\u00fcflingen kann ich daher nur w\u00fcnschen: Geht mit Offenheit, Neugier und einem gewissen Spa\u00df an der Diskussion in die Pr\u00fcfung \u2013 es lohnt sich. Weitere Fragen zur Opportunit\u00e4t und deren Grenzen, Nachdem die grundlegenden Unterschiede zwischen \u00a7\u202f153 und \u00a7\u202f153a StPO abgefragt worden waren, wollte der Pr\u00fcfer au\u00dferdem wissen, ob und wie sich eine Einstellung nach \u00a7\u202f153a StPO im Bundeszentralregister auswirkt. Hier kam es darauf an zu erkennen, dass eine solche Einstellung zwar grunds\u00e4tzlich nicht als \u201eVerurteilung\u201c gilt, aber unter Umst\u00e4nden im Register auftaucht (\u00a7\u202f153a Abs.\u202f1 Satz\u202f5 StPO i.V.m. \u00a7\u202f32 Abs.\u202f2 BZRG). Er wies darauf hin, dass dies etwa f\u00fcr Berufsgruppen mit erh\u00f6hten Anforderungen an ihre Integrit\u00e4t (z.B. Lehrer, Beamte, Juristen) relevant sein kann. Ein vertieftes Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die praktischen Folgen einer Opportunit\u00e4tseinstellung wurde damit deutlich. Der Grundsatz \u201ein dubio pro reo\u201c und der Sitzungsvertreter anschlie\u00dfend entwickelte der Pr\u00fcfer aus der anf\u00e4nglichen scherzhaften Frage nach der Rolle des Sitzungsvertreters noch eine recht bedeutsame Diskussion. Es ging um das Verhalten des Sitzungsvertreters in einem Fall, in dem die Beweislage unsicher ist. Sinngem\u00e4\u00df fragte er: \u201eWas machen Sie, wenn Sie innerlich eigentlich vom Freispruch \u00fcberzeugt sind, aber Ihr Chef bei der Staatsanwaltschaft erwartet, dass Sie Berufung einlegen?\u201c \u2014 Dies zielte auf das Verh\u00e4ltnis von Hierarchie und \u00dcberzeugung im staatsanwaltlichen Dienst. Er wollte h\u00f6ren, dass sich die Staatsanwaltschaft bei jeder Entscheidung, insbesondere bei einer Berufung, an den Grundsatz der Objektivit\u00e4t und an das Legalit\u00e4tsprinzip zu halten hat. Wenn ein Freispruch aus Sicht der Sitzungsvertretung gerechtfertigt erscheint, ist es nicht zul\u00e4ssig, allein auf \u201eAnweisung von oben\u201c Rechtsmittel einzulegen. Diese Konstellation bot einen Anlass zur Diskussion \u00fcber dienstrechtliche Loyalit\u00e4t und individuelle Berufsethik \u2013 eine Thematik, die \u00fcber das reine Reproduzieren von Normen hinausgeht. Klassiker: Die Voraussetzungen der Untersuchungshaft Ein weiteres Herzst\u00fcck der Pr\u00fcfung war das Thema Untersuchungshaft. Die Fragen bewegten sich dabei zwischen konkreten Vorschriften und praktischer Erfahrung. Eine Teilnehmerin hatte etwa \u00a7\u202f112 StPO falsch zitiert, woraufhin der Pr\u00fcfer die Gelegenheit nutzte, um auf die Notwendigkeit der sorgf\u00e4ltigen Gesetzeslekt\u00fcre hinzuweisen. Besonders wichtig war ihm das Verh\u00e4ltnis von Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit (\u00a7\u202f112 Abs.\u202f1 Satz\u202f2 StPO) zur Dauer der U-Haft. In einem Beispiel stellte er einen 17-j\u00e4hrigen Erstt\u00e4ter vor, der eine T\u00fcte Chips gestohlen haben soll. Er fragte sinngem\u00e4\u00df: \u201eW\u00e4re es gerechtfertigt, diesen jungen Mann drei Monate in U-Haft zu nehmen?\u201c \u2014 Die Antwort sollte nat\u00fcrlich ein klares Nein sein, mit Hinweis auf das Missverh\u00e4ltnis von Tat und Ma\u00dfnahme. Der Pr\u00fcfer legte gro\u00dfen Wert auf solche wertenden \u00dcberlegungen. Ihm ging es nicht nur um Paragraphenkenntnis, sondern darum, ob man als Jurist f\u00e4hig ist, das Gewicht einer Ma\u00dfnahme gegen\u00fcber dem Anlass abzuw\u00e4gen. Exkurs: \u00a7\u202f126a StPO \u2013 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus In einem kurzen Exkurs fragte der Pr\u00fcfer dann auch nach der Unterbringung nach \u00a7\u202f126a StPO. Der Fall: Eine Beschuldigte, die offenbar an einer paranoiden Schizophrenie leidet, soll mehrfach Passanten mit einem Messer bedroht haben. Es ging darum, wie man in einem solchen Fall reagiert und welche Alternativen zur regul\u00e4ren Untersuchungshaft bestehen. Wer hier \u00a7\u202f126a StPO benennen konnte und wusste, dass es sich um eine besondere Sicherungsma\u00dfnahme zur Gefahrenabwehr handelt, konnte punkten. Auch \u00a7\u202f63 StGB wurde angesprochen, wobei hier klar werden sollte, dass dieser erst im Rahmen der Hauptverhandlung relevant wird, nicht jedoch im Ermittlungsverfahren. Vertiefung: Irrt\u00fcmer im Strafrecht \u2013 Error in Objecto vs. Aberratio Ictus Ein weiterer Themenblock betraf typische Irrtumsprobleme. Wie bereits erw\u00e4hnt, ging es in einem Beispiel um den sogenannten \u201eerror in objecto\u201c. A stiftet B dazu an, eine bestimmte Garage abzufackeln. B verwechselt jedoch das Zielobjekt und steckt eine andere Garage in Brand. In der Diskussion ging es darum, ob A sich wegen Anstiftung zu einer vors\u00e4tzlichen Brandstiftung strafbar gemacht hat, obwohl das konkret abgebrannte Objekt nicht dem urspr\u00fcnglich avisierten Opfer geh\u00f6rte. Der Pr\u00fcfer fragte hier nach den unterschiedlichen Theorien (konkrete vs. generelle Anstiftung) und nach den Argumenten f\u00fcr und gegen die Zurechnung der Tat. Auch wenn er betonte, dass die Pr\u00fcfung keine vertieften Kenntnisse aus dem AT I erfordere, war hier das Argumentationsverm\u00f6gen entscheidend. StPO-Praxis: Durchsuchung, Beschlagnahme, Belehrungspflichten In einem weiteren Pr\u00fcfungsteil wandte sich der Pr\u00fcfer den praktischen Ermittlungsma\u00dfnahmen zu. Konkret wollte er wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Wohnungsdurchsuchung zul\u00e4ssig ist (\u00a7\u00a7\u202f102 ff. StPO). Er stellte eine Szene nach: \u201eSie sind am Tatort. Ein Zeuge sagt Ihnen, der Verd\u00e4chtige wohnt gleich da hinten in der blauen T\u00fcr. Was machen Sie?\u201c \u2014 Wer hier \u00a7\u202f105 StPO kannte und wusste, dass ein richterlicher Beschluss notwendig ist, es jedoch Ausnahmen bei \u201eGefahr im Verzug\u201c gibt, lag richtig. Besonderes Augenmerk legte er darauf, ob wir in der Lage waren, eine konkrete Gefahreneinsch\u00e4tzung vorzunehmen. Dabei kam es auf die F\u00e4higkeit an, das Gesetz auf reale Situationen anzuwenden. Auch der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit spielte wieder eine Rolle. Befangenheit in der Staatsanwaltschaft \u2013 aktuelle BGH-Rechtsprechung Ein echtes Highlight der Pr\u00fcfung war die Frage nach der j\u00fcngsten Rechtsprechung des BGH zur Befangenheit eines Staatsanwalts. Es ging um die Entscheidung, in der ein Staatsanwalt bei einer Pressekonferenz Vorverurteilungen \u00e4u\u00dferte. Der Pr\u00fcfer fragte, ob sich daraus Konsequenzen f\u00fcr das Verfahren ergeben und wie ein entsprechender Befangenheitsantrag zu stellen sei. Hier war \u00a7\u202f22 StPO nicht einschl\u00e4gig \u2013 vielmehr war zu pr\u00fcfen, ob \u00a7\u202f24 StPO \u00fcbertragbar ist. Ein anspruchsvoller Teil der Pr\u00fcfung, der aber hervorragend zeigte, wie sehr der Pr\u00fcfer aktuelle Entwicklungen im Blick hat und erwartet, dass sich seine Pr\u00fcflinge auch mit neueren Entscheidungen auseinandersetzen. Spontane Fallgestaltung: Zeugeneigenschaft und \u00a7\u202f28 StGB Ein besonders spannender Abschnitt war die Frage, ob das Tatbestandsmerkmal \u201eZeuge\u201c im Rahmen von \u00a7\u202f153 StGB als besonderes pers\u00f6nliches Merkmal im Sinne des \u00a7\u202f28 Abs.\u202f1 StGB zu qualifizieren sei. Wer hier argumentativ differenzieren konnte \u2013 etwa dahingehend, dass der Begriff \u201eZeuge\u201c nicht allein personenbezogen, sondern situationsbezogen sei \u2013, konnte punkten. Es wurde deutlich, dass es dem Pr\u00fcfer nicht prim\u00e4r um die \u201erichtige\u201c L\u00f6sung ging, sondern darum, ob man sich juristisch klar ausdr\u00fccken und seine \u00dcberlegungen gut strukturieren kann. Eindruck zur Pr\u00fcfungsatmosph\u00e4re, Was die Stimmung in der Pr\u00fcfung betrifft, kann ich wirklich nur Positives berichten. Der Pr\u00fcfer ist ein sehr fairer Pr\u00fcfer. Er lie\u00df uns ausreden, stellte R\u00fcckfragen freundlich, aber pr\u00e4zise und versuchte, in jedem von uns das juristische Potenzial zu entdecken. Wenn jemand ins Stocken kam, half er mit kleinen Denkanst\u00f6\u00dfen weiter. Dabei war sein Humor pr\u00e4sent, ohne dabei die Ernsthaftigkeit der Situation aus den Augen zu verlieren. Auch wenn die Pr\u00fcfung teilweise sehr dynamisch verlief, hatte ich zu keinem Zeitpunkt das Gef\u00fchl, absichtlich in die Irre gef\u00fchrt zu werden. Im Gegenteil: Der Pr\u00fcfer zeigte deutlich, dass er Interesse daran hatte, uns ein faires, aber anspruchsvolles Pr\u00fcfgespr\u00e4ch zu bieten. Fazit abschlie\u00dfend l\u00e4sst sich sagen: Die Pr\u00fcfung bei diesem Pr\u00fcfer ist herausfordernd, aber durch und durch fair. Man sollte sich nicht davon irritieren lassen, wenn der rote Faden der Pr\u00fcfung nicht sofort erkennbar ist. Vielmehr geht es darum, flexibel zu reagieren, mitzudenken und keine Angst vor \u201eunfertigen\u201c Antworten zu haben. Der Pr\u00fcfer erwartet nicht das perfekte Repetitoriums-Wissen, sondern m\u00f6chte sehen, ob man in der Lage ist, sich unter Pr\u00fcfungsbedingungen juristisch sauber zu \u00e4u\u00dfern, mitzudenken und auch mit Unsicherheiten souver\u00e4n umzugehen. Wer sich mit aktuellen Entwicklungen besch\u00e4ftigt hat, das StPO-System im Groben \u00fcberblickt und ein gutes Gesp\u00fcr f\u00fcr praktische Wertungen mitbringt, ist bestens ger\u00fcstet. Ich w\u00fcnsche allen Pr\u00fcflingen, die noch bei diesem Pr\u00fcfer pr\u00fcfen, viel Erfolg \u2013 und vor allem: viel Freude an einer der letzten gro\u00dfen juristischen Herausforderungen!<\/p>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der <strong>M\u00fcndlichen Pr\u00fcfung in Sachsen vom Mai 2025.<\/strong>\u00a0Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0<a href=\"http:\/\/www.juridicus.de\/pruefungsprotokolle\">Juridicus.de<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weggelassen wurden die Angaben zum Pr\u00fcferverhalten. Die Schilderung des Falles und die L\u00f6sung beruhen ausschlie\u00dflich auf der Wahrnehmung des Pr\u00fcflings.<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;full_width_background&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;]<div  class=\"divider\"><\/div>[\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Pr\u00fcfungsthemen: Strafrecht [\/vc_column_text][vc_column_text] Vorpunkte der Kandidaten [\/vc_column_text][vc_column_text] Kandidat 1 Endpunkte 10,0 Endnote 12,0 Endnote 1. Examen 8,0 [\/vc_column_text][vc_column_text] Zur Sache: Pr\u00fcfungsstoff:\u00a0aktuelle F\u00e4lle Pr\u00fcfungsthemen: \u00a0Befangene StA &#8211; 28 StGB &#8211; Untersuchungshaft Paragraphen: \u00a0\u00a728 StBG, \u00a7153 StGB, \u00a7153 StPO, Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch: Frage-Antwort-Diskussion, h\u00e4lt Reihenfolge ein, Fragestellung klar, [\/vc_column_text][vc_column_text] [\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220;&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1755,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2025,2010,55,1715],"tags":[],"class_list":["post-18040","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-2-staatsexamen","category-protokolle","category-magazin","category-strafrecht-rechtsgebiet"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18040","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1755"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=18040"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18040\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":18044,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18040\/revisions\/18044"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=18040"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=18040"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=18040"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}