{"id":18132,"date":"2025-07-29T12:00:57","date_gmt":"2025-07-29T10:00:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/?p=18132"},"modified":"2025-08-13T07:53:40","modified_gmt":"2025-08-13T05:53:40","slug":"protokoll-der-muendlichen-pruefung-zum-1-staatsexamen-niedersachsen-vom-juni-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/protokoll-der-muendlichen-pruefung-zum-1-staatsexamen-niedersachsen-vom-juni-2025\/","title":{"rendered":"Protokoll der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung zum 1. Staatsexamen &#8211; Niedersachsen vom Juni 2025"},"content":{"rendered":"[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2>Pr\u00fcfungsthemen: Strafrecht<\/h2>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Vorpunkte der Kandidaten<\/h2>\n[\/vc_column_text][vc_column_text]\n<table style=\"width: 259px;\" width=\"265\">\n<tbody>\n<tr>\n<td style=\"width: 172.65px;\">\n<p style=\"text-align: left;\">Kandidat<\/p>\n<\/td>\n<td style=\"width: 71.5687px;\">\n<p style=\"text-align: center;\">1<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td style=\"width: 172.65px;\">\n<p style=\"text-align: left;\">Endpunkte<\/p>\n<\/td>\n<td style=\"width: 71.5687px;\">\n<p style=\"text-align: center;\">6,18<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td style=\"width: 172.65px;\">\n<p style=\"text-align: left;\">Endnote<\/p>\n<\/td>\n<td style=\"width: 71.5687px;\">\n<p style=\"text-align: center;\">4,32<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Zur Sache:<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Pr\u00fcfungsthemen: <\/strong>Versuchter Mord, versuchte gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung, gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung, Verfahrensmaxime der StPO<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Paragraphen: <\/strong><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/22.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 22 StGB: Begriffsbestimmung\">\u00a722 StGB<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/23.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 23 StGB: Strafbarkeit des Versuchs\">\u00a723 StGB<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/211.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 211 StGB: Mord\">\u00a7211 StGB<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/223.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 223 StGB: K&ouml;rperverletzung\">\u00a7223 StGB<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/224.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 224 StGB: Gef&auml;hrliche K&ouml;rperverletzung\">\u00a7224 StGB<\/a><strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><strong>Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch: <\/strong>Frage-Antwort-Diskussion, h\u00e4lt Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, hart am Fall, Fragestellung klar[\/vc_column_text][vc_column_text]\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch:<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Strafrecht war unsere zweite Pr\u00fcfung des Tages nach Zivilrecht. Eigentlich waren wir vier Pr\u00fcflinge aber eine Kandidatin ist unentschuldigt nicht erschienen. Die Pr\u00fcfung war auf vier Personen ausgelegt, weshalb wir die Pr\u00fcfung zu dritt nicht komtplett zuende gebracht haben. Wir kamen in den Raum. Auf unseren Pl\u00e4tzen lag ein umgedrehter Sachverhalt. Ich kann ihn nicht mehr wortw\u00f6rtlich widergeben, aber inhaltlich lautete er folgenderma\u00dfen: O und T spielen sind beide Mitglieder in einem Fu\u00dfballverein. An diesem Spieltag sa\u00df T das ganze Spiel \u00fcber auf der Bank ohne eingewechselt zu werden. O war hingegen das gesamte Spiel auf dem Spielfeld und schoss auch Tore. Das Team von T und O gewann das Spiel und im Anschluss an das Spiel wurde im Vereinsheim eine kleine ausgelassene Feier geschmissen. T war w\u00fctend, dass er nicht eingewechselt wurde und insgeheim auch neidisch, dass O Tore geschossen und dem Team zum Sieg verholfen hat. Er wollte sich deshalb an O r\u00e4chen. Als O nicht hinsah, goss T eine Fl\u00fcssigkeit in das von O unbeaufsichtigt stehen gelassene Bier. Diese Fl\u00fcssigkeit fand er im Ger\u00e4teraum des Platzwartes. Sie war Inhalt einer Plastikflasche, auf der ein Totenkopf mit gekreuzten Knochen abgedruckt war. Nachdem T die Fl\u00fcssigkeit in das Bier des O gesch\u00fcttet hatte, h\u00f6rte er, wie O \u00fcber seine kleine Tochter redete und das er ein stolzer Vater sei. Als O darauf die Bierflasche in die Hand nahm, um aus dieser zu trinken, \u00fcberkam T ein Gef\u00fchl der Reue. Mit einer schnellen Bewegung schlug er O die Flasche aus der Hand, welche daraufhin auf den Boden viel und kaputt ging. Obwohl T dem O die Flasche aus der Hand schlug, hatte er dennoch den Bedarf nach Rache an O. Unter dem Vorwand, er habe bei dem Fu\u00dfballspiel seine Halskette auf dem Fu\u00dfballplatz verloren und er br\u00e4uchte Hilfe bei der Suche, ging T mit O aus dem Vereinsheim. Als O sich in der N\u00e4he eines Tore mit dem R\u00fccken zu T gewandt b\u00fcckte, um eine verd\u00e4chtige Stelle zu untersuchen weil er dachte, er h\u00e4tte eine Kette gesehen, trat T von O nicht bemerkt an diesen heran. T packte O von hinten und schlug dessen Kopf gegen den Torpfosten worauf dieser eine Platzwunde am Kopf erlitt und (ohnm\u00e4chtig?) zu Boden viel. Strafbarkeit des T? Ich sollte damit beginnen, welche Straftatbest\u00e4nde in Betracht k\u00e4men. Ich gliederte den Sachverhalt zun\u00e4chst in zwei Abschnitte, Vereinsheim und Suche auf dem Fu\u00dfballplatz. Ich sagte zun\u00e4chst, dass bzgl. der Tat im Vereinsheim eine versuchte gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung in Betracht k\u00e4me. Aufgrund des Stresses habe ich schlicht vergessen andere Sachen vorher zu nennen. STA Nolzen fragte mich dann, ob vorher nicht eventuell noch andere schwerere Strafbarkeiten in Betracht k\u00e4men. Ich entgegnete daraufhin, dass der versuchte Totschlag bzw. Mord vorher gepr\u00fcft werden sollten. Ich sollte dann noch sagen, was der Unterschied zwischen Mord und Totschlag sei (die Mordmerkmale) und welche Gruppen der Mordmerkmale es gibt. Dabei habe ich noch den Streit angesprochen, ob Mord eine Qualifikation vom Totschlag oder ein eigenst\u00e4ndiges Delikt sei. Ich habe den Streit auch kurz erl\u00e4utert und gesagt das es eine Qualifikation sei. Nolzen fragte, ob das relevant f\u00fcr unsere Pr\u00fcfung sei. Ich habe dies verneint mit dem Hinweis, dass ich das nur kurz erl\u00e4utern wollte, da es eine grundlegende Meinungsverschiedenheit zwischen Rechtsprechung und Literatur sei. Das hat er dann angenommen und mich gebeten, das erste Mordmerkmal zu pr\u00fcfen, das mMn in Betracht kommt. Vorher habe ich aber die Vorpr\u00fcfung (Nichtvollendung und Versuchsstrafbarkeit angesprochen und die <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/22.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 22 StGB: Begriffsbestimmung\">\u00a7\u00a7 22<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/23.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 23 StGB: Strafbarkeit des Versuchs\">23<\/a> I StGB genannt). Ich habe dann die Heimt\u00fccke durchgepr\u00fcft und diese bejaht. Danach hat Nolzen die anderen beiden Pr\u00fcflinge nach deren Meinung gefragt. Diese haben mir zugestimmt. Da es sich um eine Versuchspr\u00fcfung handelte, sollte die n\u00e4chste Kandidatin den Tatentschluss definieren und Pr\u00fcfen. Dort wurde dann auch ein weiteres Mordmerkmal noch angesprochen und gepr\u00fcft (niedere Beweggr\u00fcnde). Sie sollte danach das unmittelbare Ansetzen anfangen, was dann (wenn ich mich recht erinnere) der andere Pr\u00fcfling zuende machen sollte. Rechtswidrigkeit und Schuld waren laut Nolzen einschl\u00e4gig. Der andere Pr\u00fcfling sollte dann noch sagen, was danach noch in Betracht kommt. Nach einigem \u00dcberlegen kam dieser dann auf den R\u00fccktritt und er sollte sagen, was dort dann gepr\u00fcft werden muss. Der Pr\u00fcfling kam nicht darauf, das der Versuch nicht fehlgeschlagen sein durfte. Nolzen gab dann an mich weiter. Ich nannte dann diesen Pr\u00fcfungspunkt, definierte und subsumierte ihn. Der n\u00e4chste Pr\u00fcfling sollte dann den R\u00fccktrittsvorbehalt pr\u00fcfen. Bei der Freiwilligkeit war der dritte Pr\u00fcfling wieder dran. Dieser hatte die Freiwilligkeit als ersten Pr\u00fcfungspunkt genannt. Deshalb wurde an mich weitergegeben und jetzt wieder zu ihm gegeben, damit er die Freiwilligkeit durchpr\u00fcfen konnte. Nolzen merkt sich also immer, dass wenn ein Pr\u00fcfling einen Pr\u00fcfungspunkt nennt der noch nicht an der Reihe ist, dieser Pr\u00fcfling diesen Punkt dann sp\u00e4ter auch durchpr\u00fcfen soll. Wir haben dann den R\u00fccktritt angenommen. Im Anschluss sollten wir eigentlich dann noch die versuchte gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung mit dem Bier und der Fl\u00fcssigkeit pr\u00fcfen, aber da wir nur drei Pr\u00fcflinge waren statt der eigentlich vier vorgesehenen und die Versuchspr\u00fcfung am Anfang etwas gedauert hat, sollten wir diese \u00fcberspringen und zum zweiten Abschnitt des SV springen. Hier haben wir (meine ich) kurz den versuchten Mord\/Totschlag angesprochen aber sofort abgelehnt mangels Tatentschluss. Dann sind wir sofort zur Pr\u00fcfung der gef\u00e4hrlichen K\u00f6rperverletzung \u00fcbergegangen. Hier sollte der dritte Pr\u00fcfling die Gesundheitssch\u00e4digung definieren. Danach hat Nolzen an mich weitergegeben und ich sollte die k\u00f6rperliche Misshandlung definieren. Peinlicherweise war ich in dem Moment schon bei den Qualifikationstatbest\u00e4nden und konnte nicht so schnell im Kopf umschalten. Ich habe irgendwas undeutliches gestammelt und die zweite Kandidatin sollte dann die Defintion geben. Der Grundtatbestand des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/223.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 223 StGB: K&ouml;rperverletzung\">\u00a7 223 I StGB<\/a> wurde bejaht. Bei der Qualifikation wurde dann Nr. 2 (Waffe und gef\u00e4hrliches Werkzeug) genannt. Die beiden sollten schnell definiert werden. Die Kandidatin die f\u00fcr mich die k\u00f6rperliche Misshandlung definiert hatte, sollte gef\u00e4hrliches Werkzeug definieren und hat &#8211; wie ich bei der k\u00f6rperlichen Misshandlung &#8211; auch einen Aufh\u00e4nger gehabt. Nolzen gab dann an mich zur\u00fcck und ich habe das gef\u00e4hrlich Werkzeug definiert. Ich sollte subsumieren und habe Gr\u00fcnde daf\u00fcr genannt warum der Torpfosten mMn ein gef\u00e4hrliches Werkzeug in dem Fall sein kann. Hier habe ich gesagt, dass im SV nicht ersichtlich ist ob es sich um ein einbetoniertes oder mobiles Tor handelt (wegen der Beweglichkeit des gef\u00e4hrlichen Werkzeugs). Ich bin noch auf die Beschaffenheit eingegangen und habe dahingehend argumentiert, dass in der konkreten Situation der Torpfosten als gef\u00e4hrliches Werkzeug qualifiziert werden kann, da gerade wenn der Kopf gegen ein Metall- bzw. Aluminiumst\u00fcck gehauen wird, Verletzungsgefahr besteht. Nolzen meinte, so kann man gut und vertretbar argumentieren da die Rechtsprechung das auch so sehe, hat befriedigt genickt und die anderen Pr\u00fcflinge gefragt, ob sie das auch so sehen. Die Kollegin hat danach Nr. 3 (mittels hinterlistigen \u00dcberfalls) definiert und gesagt das liegt wohl auch vor. Wir anderen beiden Pr\u00fcflinge wurden erneut gefragt ob wir das auch so sehen. Zuletzt sollte dann der dritte Pr\u00fcfling darauf eingehen, ob noch andere Qualifikationen vorliegen k\u00f6nnen. Es wurde Nr. 5 (lebensgef\u00e4hrliche Behandlung) genannt. Diese sollte definiert werden von ihm. Dabei ist er darauf eingegangen das eine konkrete Gefahr vorliegen m\u00fcsste. Nolzen hat mich dann gefragt, ob ich das auch so sehe, weil ich wohl (unbewusst) meinen Kopf gesch\u00fcttelt habe. Ich habe gesagt es sei umstritten ob eine konkrete oder abstrakte Gefahr notwendig sei und gesagt die Literatur fordere eine konkrete aber die hM eine abstrakte Gefahr. Ich habe dann ausgef\u00fchrt, dass es sich nicht um eine Erfolgsqualifikation handele und die anderen Qualifikationen des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/224.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 224 StGB: Gef&auml;hrliche K&ouml;rperverletzung\">\u00a7 224 StGB<\/a> im \u00fcbertragenen Sinne eine abstrakte Gefahr ausreichen lassen w\u00fcrden. Ich habe noch andere Argumente genannt, wei\u00df diese aber gerade nicht mehr. Ich sah die abstrakte als ausreichend an und best\u00e4tigte diese im Fall damit, dass generell Schl\u00e4ge auf den Kopf bzw. wenn der Kopf gegen harte Oberfl\u00e4chen geschlagen wird dies auch abstrakt zu Blutungen etc. f\u00fchren k\u00f6nnen. Nolzen war wohl zufrieden mit der Begr\u00fcndung und hat dann meine Sitznachbarin gefragt. Diese nannte auch noch Argumente und stimmte mir zu. Letztendlich haben wir die gef\u00e4hrliche KV angenommen, nachdem wir die restlichen TBM schnell gepr\u00fcft hatten. Irgendwo in der Pr\u00fcfung, ich glaube recht weit am Anfang, hatte Nolzen beim subjektiven Tatbestand gefragt was Vorsatz sei und welche Arten es davon gebe. Dann hatte er mich noch gefragt was den dolus eventualis ausmacht und wovon der abgegrenzt werden m\u00fcsste. Wir haben den dolus eventualis dann noch definiert. Nach Beendigung des zweiten Teils des SV hatten wir nicht mehr viel Zeit. Nolzen wollte noch eine Sache zur StPO wissen. Er hat uns darum gebeten, dass jeder von uns kurz in zwei S\u00e4tzen eine Verfahrensmaxime nennen sollte. Ich habe das in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/152.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 152 StPO: Anklagebeh&ouml;rde; Legalit&auml;tsgrundsatz\">\u00a7 152 II StPO<\/a> normierte Legalit\u00e4tsprinzip genannt und gesagt, dass Staatsanw\u00e4lte grunds\u00e4tzlich einschreiten m\u00fcssen, sobald sie mitbekommen, dass eine Straftat ver\u00fcbt wird. Nolzen hat mich darauf folgend gefragt, ob Staatsanw\u00e4lte immer einschreiten m\u00fcssen. Ich habe lustigerweise am Vorabend genau diesen Streit auf einer Karteikarte gelesen. Ich sagt ihm das nach eA Staatsanw\u00e4lte immer einschreiten m\u00fcssen, nach einer aA Staatsanw\u00e4lte in der Freizeit nicht einschreiten m\u00fcssen, da auch sie Erholung brauchen und die hM\/BGH eine vermittelnde Ansicht hat. Nach ihr\/ihm muss ein Staatsanwalt auch in seiner Freizeit einschreiten, da nur diese \u00f6ffentliche Klage erheben k\u00f6nnen. Da aber auch Staatsanw\u00e4lten die Freizeit nicht versagt werden darf, trifft diese nur zu, wenn es sich um Straftaten von gewisser Schwere handelt, also nicht unbedingt bei Diebst\u00e4hlen mit einem Wert von 100\u20ac aber z.B. bei K\u00f6rperverletzungen. Danach habe ich abgeschaltet und nicht mehr geh\u00f6rt was meine Mitpr\u00fcflinge gesagt haben. Im Anschluss war die Pr\u00fcfung vorbei und wir sollten wieder in den Aufenthaltsraum gehen. Staatsanwalt Nolzen legt wohl nicht allzu gro\u00dfen Wert darauf, ob man als Pr\u00fcfling die genauen Definitionen vom BGH kennt oder nicht. Er fragt eher Grundwissen ab, ist aber nicht abgeneigt, wenn man zwischendurch mal einen Streit darstellt. Grunds\u00e4tzlich kann man in jede Richtung gehen, solange man es gut argumentiert. Da er sich recht genau an den SV und die Pr\u00fcfung h\u00e4lt, sollte man die Schemata gut kennen und zumindest eine Definition (wenn auch nicht die vom BGH) nennen k\u00f6nnen. Dies war wohl seine erste m\u00fcndliche Pr\u00fcfung, da es bisher keine Protokolle gibt. von einer Protokollfestigkeit kann man also leider nicht sprechen. Da man im Internet auch nicht viel \u00fcber ihn findet und ich bis heute nicht wei\u00df, f\u00fcr was er als STA zust\u00e4ndig ist, w\u00fcrde ich raten das Strafrecht grundlegend zu lernen. Habt ihm Kopf, dass er eventuell mindestens eine kurze Frage zum Thema der StPO stellen kann\/wird. Wenn ihr mal etwas nicht wisst, ist das aber auch kein Grund zur Panik. Er gibt dann an den n\u00e4chsten Pr\u00fcfling weiter und ihr kommt danach wieder dran. Wichtig: Beantwortet nur das was er fragt. Ich habe zum Teil weiter ausgeholt (z.B. der Streit ob Mord eine Qualifikation oder eigenst\u00e4ndig ist). Als mir meine Note mitgeteilt wurde, meinte der Pr\u00fcfer, dass ich vom Inhalt, meinen Antworten und Auftreten eigentlich eine h\u00f6here Note bekommen h\u00e4tte. Da ich aber manchmal mehr gesagt habe als das was gefragt wurde, hat er Punkte abgezogen. Ihr habt es bald geschafft, gutes Gelingen!<\/p>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der\u00a0<strong>M\u00fcndlichen Pr\u00fcfung in Niedersachsen vom Juni 2025<\/strong>. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0<a href=\"http:\/\/www.juridicus.de\/pruefungsprotokolle\">Juridicus.de<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weggelassen wurden die Angaben zum Pr\u00fcferverhalten. Die Schilderung des Falles und die L\u00f6sung beruhen ausschlie\u00dflich auf der Wahrnehmung des Pr\u00fcflings.<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Pr\u00fcfungsthemen: Strafrecht [\/vc_column_text][vc_column_text] Vorpunkte der Kandidaten [\/vc_column_text][vc_column_text] Kandidat 1 Endpunkte 6,18 Endnote 4,32 [\/vc_column_text][vc_column_text] Zur Sache: Pr\u00fcfungsthemen: Versuchter Mord, versuchte gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung, gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung, Verfahrensmaxime der StPO Paragraphen: \u00a722 StGB, \u00a723 StGB, \u00a7211 StGB, \u00a7223 StGB, \u00a7224 StGB Pr\u00fcfungsgespr\u00e4ch: Frage-Antwort-Diskussion, h\u00e4lt Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, hart am&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1755,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2024,2010,55,1715],"tags":[],"class_list":["post-18132","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-1-staatsexamen","category-protokolle","category-magazin","category-strafrecht-rechtsgebiet"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18132","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1755"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=18132"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18132\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":18164,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/18132\/revisions\/18164"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=18132"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=18132"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=18132"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}