{"id":18605,"date":"2026-07-04T09:00:16","date_gmt":"2026-07-04T07:00:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/?p=18605"},"modified":"2026-06-25T07:16:13","modified_gmt":"2026-06-25T05:16:13","slug":"gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-2-staatsexamen-niedersachsen-vom-januar-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-2-staatsexamen-niedersachsen-vom-januar-2026\/","title":{"rendered":"Ged\u00e4chtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen &#8211; Niedersachsen vom Januar 2026"},"content":{"rendered":"[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2>Pr\u00fcfungsfach: \u00a0Sonstiges<\/h2>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2>Ged\u00e4chtnisprotokoll:<\/h2>\n<div>\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<p>Zu pr\u00fcfen war die Strafbarkeit des B und es sollte eine Anklage verfasst werden. Es war nur die Strafbarkeit nach dem StGB zu pr\u00fcfen und ein paar Normen waren ausgeschlossen, insbesondere <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/221.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 221 StGB: Aussetzung\">\u00a7 221 StGB<\/a>. Zun\u00e4chst war ein Polizeibericht abgedruckt. Es ging um einen Polizeieinsatz bei einer Privatwohnung in Osnabr\u00fcck. Die Gesch\u00e4digte Z wurde bei Eintreffen bereits not\u00e4rztlich versorgt und war nicht ansprechbar. Vor Ort war der Zeuge S, der auch den Notruf abgesetzt hatte. Dieser bekundete, dass er die Z auf dem Boden aufgefunden habe und er davon ausgehe, dass sie aus einem Fenster gesprungen sei. Es waren die Fenster von drei verschiedenen Wohnungen ge\u00f6ffnet. In zweien wohnten jeweils eine Frau und in der anderen ein Mann. Der Zeuge konnte schildern, dass die Gesch\u00e4digte noch sagte \u201eer h\u00e4tte sie sonst umgebracht\u201c. Die Polizisten haben daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss beantragt f\u00fcr die Wohnung der einzigen m\u00e4nnlichen Person, wo ein Fenster offenstand. Dabei handelt es sich um die Wohnung des B. Die zust\u00e4ndige Polizistin hat dabei gegen\u00fcber dem zust\u00e4ndigen Richter im Rahmen der Beantragung des Durchsuchungsbeschlusses erkl\u00e4rt, dass die Zeugin Z angegeben habe, dass sie der B umbringen wollte. Die Polizistin wusste nicht, dass sie etwas Falsches erkl\u00e4rt hat. Daraufhin wurde ein Durchsuchungsbeschluss erteilt. Bei der Durchsuchung wurde Videomaterial sichergestellt. Der B hatte seinen Wohnungsflur durch eine private Kamera \u00fcberwacht. Auf dem Video ist zu sehen, dass die Z in die Wohnung des B geht und diese sodann streiten und dann ins Wohnzimmer gehen (das nicht \u00fcberwacht ist). Sp\u00e4ter sieht man Z aus dem Wohnzimmer geht und am Hals nach hinten zur\u00fcck in das Wohnzimmer gezogen wurde. Danach sieht man wie B die bewusstlose Z in das Schlafzimmer bringt und die T\u00fcr dahinter abschlie\u00dft. Sehr \u00e4hnlich hat dies danach auch die Z bei ihrer Vernehmung geschildert. Diese hat auch den Streit bekundet und dass B ihr zun\u00e4chst eine Ohrfeige gab, sie sodann 30 Sekunden w\u00fcrgte, weshalb sie ohnm\u00e4chtig wurde und danach in das Schlafzimmer verbrachte. Als sie dort wieder zu sich kam, merkte sie das die T\u00fcr verschlossen war. B sagte zu ihr, dass wenn sie nochmal versuchen werde zu fl\u00fcchten, er sie umbringen w\u00fcrde. Aus Panik ist die Z deshalb aus dem Fenster (2. OG) gesprungen. B hat sich dazu auch gest\u00e4ndig eingelassen, jedoch angegeben, dass er sie nie habe verletzen wollen und dass er die T\u00fcr nicht abgeschlossen h\u00e4tte. Haftbefehl wurde gegen B erlassen. Im zweiten Tatkomplex hat B der Z mit dem Auto an einer Kreuzung aufgelauert, w\u00e4hrend diese auch mit ihrem Pkw unterwegs war. B fuhr zun\u00e4chst direkt auf Z zu (15 km\/h). Und versuchte sie sodann zu \u00fcberholen. Z unterband dies durch Zick-Zack-Fahren, da sie f\u00fcrchtete, dass B sie ausbremsen wollte, um mit ihr zu reden. Dabei sind die Pkw mehrfach seitlich kollidiert und Z erlitt ein Schleudertrauma. Es handelte sich um eine Stra\u00dfe wo 50 km\/h erlaubt waren und sie fuhren 70 km\/h. Zudem waren am Stra\u00dfenrand viele Autos geparkt. B versuchte die Z sowohl links als auch rechts zu \u00fcberholen. Erst als Z und B auf eine Polizeisperre trafen hat B aufgeh\u00f6rt die Z zu verfolgen, da Z bei den Polizisten anhielt. B der Angst hatte wegen der vorherigen Sache in der Wohnung erwischt zu werden fl\u00fcchtete daher vor der Polizei. Er wurde jedoch kurze Zeit sp\u00e4ter vorl\u00e4ufig festgenommen und er wurde in die JVA verbracht. In der Einlassung gab B an, dass er lediglich mit Z \u00fcber ihre Beziehung habe reden wollen. Die Rechtsanw\u00e4ltin des B gab an, dass die Durchsuchung rechtswidrig war und das Videomaterial nicht verwertbar sei. Zudem sei zu ber\u00fccksichtigen, dass Z den B nicht hat \u00fcberholen lassen und das Verhalten des B deshalb nicht strafbar sein k\u00f6nne.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Ged\u00e4chtnisprotokoll einer <strong>echten Klausur vom Januar 2026 im zweiten Staatsexamen in Niedersachsen.<\/strong>\u00a0Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs <a href=\"http:\/\/www.juridicus.de\/pruefungsprotokolle\">Juridicus.de<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Schilderung des Falles und die L\u00f6sung beruhen ausschlie\u00dflich auf der Wahrnehmung des Pr\u00fcflings.<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;full_width_background&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;]<div  class=\"divider-border\"><\/div>[\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Pr\u00fcfungsfach: \u00a0Sonstiges [\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;in_container&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Ged\u00e4chtnisprotokoll: Zu pr\u00fcfen war die Strafbarkeit des B und es sollte eine Anklage verfasst werden. 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