{"id":2411,"date":"2014-10-24T08:00:36","date_gmt":"2014-10-24T06:00:36","guid":{"rendered":"http:\/\/examensrelevant.de\/?p=2411"},"modified":"2018-12-14T02:26:54","modified_gmt":"2018-12-14T01:26:54","slug":"grundlagenwissen-die-stufenklage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/grundlagenwissen-die-stufenklage\/","title":{"rendered":"Pr\u00fcfungswissen: Die Stufenklage"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>I. Allgemeines<\/strong><br \/>\n<strong>Grunds\u00e4tzlich<\/strong> muss nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/253.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 253 ZPO: Klageschrift\">\u00a7 253 II Nr. 2 ZPO<\/a> mit einem <strong>bestimmten Klageantrag<\/strong> geklagt werden, da die Klage <strong>sonst als unzul\u00e4ssig abgewiesen<\/strong> werden muss.<br \/>\nIn einigen F\u00e4llen ist es dem Kl\u00e4ger aber gar <strong>nicht m\u00f6glich<\/strong>, die Klage schon zu beziffern oder den Klageantrag sonst zu konkretisieren, da ihm noch <strong>erforderliche Informationen<\/strong> hierzu <strong>fehlen<\/strong>, die allein der Beklagte zur Verf\u00fcgung stellen kann. <!--more-->Er m\u00fcsste dann zun\u00e4chst seinen <strong>Informationsanspruch einklagen<\/strong> und ggf. durchsetzen. Erst <strong>danach<\/strong> w\u00e4re eine <strong>zweite Klage<\/strong> zu erheben, mit der dann der bezifferte oder sonst n\u00e4her bestimmte Anspruch verfolgt wird. Um das <strong>Verfahren<\/strong> insofern zu <strong>vereinfachen<\/strong> und es zu erm\u00f6glichen, <strong>beide Anspr\u00fcche in einem Verfahren<\/strong> zu verfolgen, stellt <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/254.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 254 ZPO: Stufenklage\">\u00a7 254 ZPO<\/a> die Stufenklage zur Verf\u00fcgung. Die Stufenklage ist damit ein <strong>Sonderfall der objektiven Klageh\u00e4ufung<\/strong>, ohne dass <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/260.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 260 ZPO: Anspruchsh&auml;ufung\">\u00a7 260 ZPO<\/a> Anwendung findet. Es bleibt dem Kl\u00e4ger jedoch unbenommen, auch zun\u00e4chst nur Auskunftsklage zur erheben; er ist nicht gehalten, diese im Rahmen einer Stufenklage schon zugleich mit dem unbezifferten Leistungsanspruch zu verbinden (vgl. OLG Saarbr\u00fccken FamRZ 1969, 230, 231).<br \/>\nDie Stufenklage hat f\u00fcr den Kl\u00e4ger den Vorteil, dass auch der Anspruch der Leistungsstufe trotz Unbestimmtheit schon rechtsh\u00e4ngig wird und damit auch die Verj\u00e4hrungshemmung des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/204.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 204 BGB: Hemmung der Verj&auml;hrung durch Rechtsverfolgung\">\u00a7 204 I Nr. 1 BGB<\/a> eintritt (vgl. BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=FamRZ%201995,%20729\" target=\"_blank\" title=\"FamRZ 1995, 729 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">FamRZ 1995, 729<\/a>; BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%201975,%201409\" target=\"_blank\" title=\"BGH, 14.05.1975 - IV ZR 19\/74: Unterbrechung der Verj&auml;hrung durch Erhebung der Stufenklage\">NJW 1975, 1409<\/a>, 1410; BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%201992,%202563\" target=\"_blank\" title=\"BGH, 17.06.1992 - IV ZR 183\/91: Verj&auml;hrungsunterbrechung bei Stufenklage\">NJW 1992, 2563<\/a>; BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW-RR%201995,%20513\" target=\"_blank\" title=\"BGH, 18.01.1995 - XII ARZ 36\/94: Bindungswirkung einer Verweisung im Rahmen einer Stufenklage\">NJW-RR 1995, 513<\/a>; BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW%20RR%201995,%20770\" target=\"_blank\" title=\"BGH, 08.02.1995 - XII ZR 24\/94: Verj&auml;hrung der Zugewinnausgleichsforderung\">NJW RR 1995, 770<\/a>, 771; OLG Stuttgart <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=NJW-RR%201990,%20766\" target=\"_blank\" title=\"OLG Stuttgart, 21.12.1989 - 16 WF 457\/89: Stufenklage; Unbezifferter Zahlungsantrag; Rechtsh&auml;ng...\">NJW-RR 1990, 766<\/a>).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>II. Die Stufen<\/strong><br \/>\nEine Stufenklage besteht regelm\u00e4\u00dfig aus mindestens 2 Stufen, aber auch 3 Stufen sind denkbar. Die erste Stufe ist auf <strong>Auskunftserteilung<\/strong>, <strong>Rechnungslegung<\/strong> oder <strong>sonstige Informationsgew\u00e4hrung<\/strong> gerichtet. Ist die Auskunftsklage erfolgreich und das Aus-kunftsbegehren erf\u00fcllt, so dass die erforderlichen Informationen vorliegen, wird dann auf der zweiten Stufe der Klageantrag bestimmt abgefasst. Denkbar <strong>zwischen den Stufen<\/strong> ist jedoch zus\u00e4tzlich auch noch eine Stufe, welche darauf gerichtete ist, die Richtigkeit der Auskunft oder Rechnungslegung an Eides statt zu versichern.<br \/>\nLiegen dem Kl\u00e4ger Teilinformationen vor, so kann er auch eine Teilklage mit schon bestimmtem Antrag erheben und nur hinsichtlich eines m\u00f6glichen weitergehenderen Anspruchs auf die Stufenklage zur\u00fcckgreifen.<br \/>\nDie Stufenklage kommt nicht zur dann in Betracht, wenn der Kl\u00e4ger einen Klageantrag nicht beziffern kann, sondern auch bei <strong>sonstiger Unsicherheit \u00fcber den Umfang des Anspruchs<\/strong>. Vor diesem Hintergrund kann eine Stufenklage auch dann erhoben werden, wenn Forderungen abgetreten, Sachen \u00fcbereignet, Besitz verschafft oder eine sonstige Leistung erbracht werden soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>III. Verfahren<\/strong><br \/>\nBei einer Stufenklage muss grunds\u00e4tzlich <strong>zu jedem Antrag eine m\u00fcndliche Verhandlung<\/strong> erfolgen. \u00dcber die Auskunftsstufe ist dann durch Teilurteil nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/301.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 301 ZPO: Teilurteil\">\u00a7 301 ZPO<\/a> zu entschieden. Erst nach Eintritt der Rechtskraft des Teilurteils kann nach Antrag auf Durchf\u00fchrung einer m\u00fcndlichen Verhandlung eine Entscheidung \u00fcber die Leistungsstufe oder \u00fcber den zwischengeschalteten Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung entschieden werden. Unterbleibt die Bezifferung trotz Obsiegens in der Auskunftsstufe so wird die Klage mangels Bestimmtheit als unzul\u00e4ssig abgewiesen.<br \/>\nEtwas anderes gilt nach h.M. nur dann, wenn das Gericht den Antrag auf Auskunftserteilung abweist und hierbei schon feststellt, dass ein Leistungsanspruch nicht bestehen kann. In einem solchen Fall kann die Klage auch schon insgesamt durch Schlussurteil abgewiesen werden.<br \/>\nErteilt der Beklagte die Auskunft vor der Entscheidung \u00fcber die Auskunftsklage und erkl\u00e4rt der Kl\u00e4ger den Rechtsstreit daraufhin f\u00fcr erledigt, ohne dass der Beklagte sich anschlie\u00dft, stellt sich die Frage, ob im Falle einer solchen <strong>einseitigen Erledigungserkl\u00e4rung<\/strong> eine <strong>Umstellung des Klageantrag auf die Feststellungsklage<\/strong> m\u00f6glich ist. Dies ist umstritten. W\u00e4hrend eine Auffassung dies nach den allgemeinen Grunds\u00e4tzen f\u00fcr m\u00f6glich h\u00e4lt, geht die <strong>h.M.<\/strong> davon aus, dass eine Feststellung der Erledigung durch Urteil bei Erledigung der Auskunftsstufe deshalb <strong>nicht m\u00f6glich<\/strong> ist, weil es sich bei der Auskunftsstufe ebenso wie bei dem Antrag auf eidesstattliche Versicherung lediglich um Hilfsmittel zur Bezifferung des eigentlichen Klageantrags handelt, die deshalb nur vorbereitenden und unselbst\u00e4ndigen Charakter haben (vgl. KG, NJW 1970, 903; OLG K\u00f6ln, FamRZ 1984, 1029; Bernreuther, JA 2001, 490, 492). Hinsichtlich der Problematik Erledigungserkl\u00e4rung ist dar\u00fcber hinaus zu ber\u00fccksichtigen, dass <strong>keine Erledigung der Leistungsstufe<\/strong> vorliegt, wenn die <strong>Auskunft erheben hat, dass kein Leistungsanspruch besteht<\/strong>. Weder kann in einem solchen Fall ein Beschluss nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/91a.html\" target=\"_blank\" title=\"&sect; 91a ZPO: Kosten bei Erledigung der Hauptsache\">\u00a7 91a ZPO<\/a> ergeben noch kommt eine Umstellung auf die Feststellungsklage in Betracht. Der Kl\u00e4ger hat dann lediglich einen <strong>materiellen Kostenerstattungsanspruch<\/strong>, den er aber u.U. im schon anh\u00e4ngigen Verfahren verfolgen kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ver\u00f6ffentlicht in der <a title=\"Zeitschriftenauswertung (ZA)\" href=\"http:\/\/www.juridicus.de\/ZA\/konzept.html\">Zeitschriftenauswertung (ZA)<\/a> Juni 2013<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>I. Allgemeines Grunds\u00e4tzlich muss nach \u00a7 253 II Nr. 2 ZPO mit einem bestimmten Klageantrag geklagt werden, da die Klage sonst als unzul\u00e4ssig abgewiesen werden muss. In einigen F\u00e4llen ist es dem Kl\u00e4ger aber gar nicht m\u00f6glich, die Klage schon zu beziffern oder den Klageantrag sonst zu konkretisieren, da ihm noch erforderliche Informationen hierzu fehlen, die allein der Beklagte zur Verf\u00fcgung stellen kann.<\/p>\n","protected":false},"author":1755,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[47,55,1703],"tags":[],"class_list":["post-2411","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","category-magazin","category-zivilrecht-rechtsgebiet"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2411","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1755"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2411"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2411\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4737,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2411\/revisions\/4737"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2411"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2411"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2411"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}