{"id":6801,"date":"2016-03-08T09:00:45","date_gmt":"2016-03-08T08:00:45","guid":{"rendered":"http:\/\/examensrelevant.de\/?p=6801"},"modified":"2018-12-14T02:26:19","modified_gmt":"2018-12-14T01:26:19","slug":"gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-2-staatsexamen-hessen-oktober-2015","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/gedaechtnisprotokoll-einer-echten-klausur-zum-2-staatsexamen-hessen-oktober-2015\/","title":{"rendered":"Ged\u00e4chtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen &#8211; Hessen Oktober 2015"},"content":{"rendered":"[vc_row][vc_column width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Ged\u00e4chtnisprotokoll einer <strong>echten Klausur vom Oktober 2015 im zweiten Staatsexamen in Hessen<\/strong>. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs\u00a0<a href=\"http:\/\/www.juridicus.de\/pruefungsprotokolle\">Juridicus.de<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Schilderung des Falles und die L\u00f6sung beruhen ausschlie\u00dflich auf der Wahrnehmung des Pr\u00fcflings.<\/p>\n[\/vc_column_text]<div  class=\"divider\"><\/div><div class=\"img-with-aniamtion-wrap left\"><img decoding=\"async\" class=\"img-with-animation \" data-delay=\"0\" height=\"100%\" width=\"100%\" data-animation=\"fade-in\" src=\"https:\/\/www.juridicus.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/06\/juridicus-examensrelevant.jpg\" alt=\"\" \/><\/div><div  class=\"divider\"><\/div>[vc_column_text]\n<h2>Pr\u00fcfungsfach:\u00a0 Zivilrecht<\/h2>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h2 style=\"text-align: justify;\">Ged\u00e4chnisprotokoll:<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Entscheidung des Landgerichts war zu entwerfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sachverhalt:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Der Kl\u00e4ger hat bei dem Beklagten, einem gewerblichen Gebrauchtwagenh\u00e4ndler, \u00fcber ebay einen Gebrauchtwagen (wenige Jahre alt, ca. 40-50 Tausend Kilometerstand) ersteigert. Nach einiger Zeit (also schon paar Tage nach der Abholung und Bezahlung) hatte der Wagen Startschwierigkeiten. Mal startete er, mal nicht. Der Kl\u00e4ger brachte dem Beklagten das Fahrzeug zur Reparatur. Der Beklagte hat an dem Auto irgendwo rumgeschraubt. Nachdem der Kl\u00e4ger das Fahrzeug wieder abgeholt hatte (und daf\u00fcr einen unterschriebenen Zettel vom Beklagten mit dem Zusatz \u201eGew\u00e4hrleistung\u201c erhalten hatte), funktionierte der Startvorgang f\u00fcr ein paar Tage. Dann tauchten die gleichen Startschwierigkeiten auf. Die gleiche Prozedur nochmal: zur Reparatur zum Beklagten, dann wieder zur\u00fcck mit dem Zettel \u201eGew\u00e4hrleistung\u201c und dann lief er wieder ein paar Tage. Doch dann tauchten erneut die Startschwierigkeiten in unregelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden auf. Dem Kl\u00e4ger wurde es zu bunt. Er suchte wieder den Beklagten auf, und forderte nun den Kaufpreis zur\u00fcck. Streitig ist hier, ob der Kl\u00e4ger dann doch noch einer weiteren Nacherf\u00fcllung durch den Beklagten zugestimmt hat. Jedenfalls nahm er das Fahrzeug wieder mit. Wenige Tage sp\u00e4ter ging der Kl\u00e4ger zum Rechtsanwalt und forderte den Beklagten zur R\u00fcckzahlung des Kaufpreis Zug um Zug gegen Herausgabe des Wagens nebst Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 250 \u20ac (f\u00fcr die inzwischen gefahrenen 5.000 km)[1] auf, worauf der Beklagte nicht reagierte.<\/li>\n<li>Nachdem der Kl\u00e4ger vom Beklagten den Wagen erworben hatte, wollte er vom Beklagten noch ein paar Reifen ersteigern und stellte sein Gebot 2 Tage vor Auktionsende ein. Das war zu dem Zeitpunkt das H\u00f6chstgebot. Einen Tag vor Auktionsende beendet der Beklagte die Auktion, nahm das Angebot aus eBay raus und teilte dem H\u00f6chstbietenden Kl\u00e4ger mit, dass er die Reifen nicht erhalten werde, da sein Gebot gestrichen wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die eBay Bedingungen waren abgedruckt:<br \/>\nDanach ist die R\u00fccknahme von Angeboten bis 12 Stunden vor Angebotsende grunds\u00e4tzlich ohne Einschr\u00e4nkung m\u00f6glich. Der Anbieter hat dann zwei M\u00f6glichkeiten: 1. Gebot Streichen oder 2. Angebot an den H\u00f6chstbietenden. F\u00fcr die Gebotsstreichung muss jedoch ein berechtigter Grund f\u00fcr die vorzeitige Beendigung vorliegen, bspw. Irrtum beim Einstellen, zwischenzeitige unverschuldete Besch\u00e4digung oder Verlust der Sache, oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verf\u00fcgbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Prozessverlauf:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Klageschrift mit den Antr\u00e4gen:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>(wie vom RA gefordert, s.o., R\u00fcckzahlung Zug um Zug gg. Herausgabe und Nutzungsentsch\u00e4digung)<\/li>\n<li>Lieferung der Reifen<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr Ziff. 1 beruft sich der Kl\u00e4ger auf sein R\u00fccktrittsrecht auf Grund des Mangels.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr Ziff. 2 meint der Kl\u00e4ger, der Kaufvertrag sei geschlossen worden. Er war H\u00f6chstbietender.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der Klageerwiderung:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>bestreitet der Beklagte die Mangelhaftigkeit, insbesondere sei der Wagen bei \u00dcbergabe ok gewesen. Beweisangebot: Sachverst\u00e4ndigengutachten. Der Kl\u00e4ger ist doch immerhin 5.000 km damit gefahren. Abgesehen davon habe der Kl\u00e4ger einer weiteren Reparatur durch den Beklagten zugestimmt, die Reparaturen vorher seien lediglich aus Kulanz erfolgt. Als Beweis f\u00fcr die Behauptung, der Kl\u00e4ger habe einer weiteren Nacherf\u00fcllung zugestimmt, benennt der Beklagte seine Frau als Zeugin, welche bei dem Gespr\u00e4ch dabei war.<\/li>\n<li>meint der Beklagte, es sei kein Kaufvertrag zustande gekommen. Einen Tag vor Auktionsende kam ein Kunde in sein Verkaufsgesch\u00e4ft, und interessierte sich f\u00fcr den Kauf eines Mercedes. Der Kunde wollte den Mercedes jedoch nur nehmen, wenn er diese Reifen, die da rumstanden (die aus der Auktion) mit erwerben k\u00f6nnte. Der Beklagte willigte ein. Daher seien die Reifen ohne sein Verschulden nicht mehr verf\u00fcgbar gewesen, was ihn zum Rausnehmen der Auktion und der Streichung des Gebots berechtigen w\u00fcrde. Das m\u00fcsse f\u00fcr ihn im Rahmen seiner unternehmerischen Freiheit schon m\u00f6glich sein.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eReplik Kl\u00e4ger\u201c: widerspricht insbesondere der Darstellung, er habe einer weiteren Nacherf\u00fcllung zugestimmt.<br \/>\nDaraufhin Beweisbeschluss: zur Frage des Vorliegens eines Mangels durch Anh\u00f6rung eines Sachverst\u00e4ndigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der m\u00fcndlichen Verhandlung:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beklagter erkl\u00e4rt, er habe dem Kl\u00e4ger die Reifen vorbeigebracht und der Kl\u00e4ger hat die Reifen bezahlt. Die Parteien erkl\u00e4ren diesbez\u00fcglich den Rechtsstreit \u00fcbereinstimmend f\u00fcr erledigt, jedoch unter Verwahrung gegen die Kostenlast. Der Beklagte ist nach wie vor der Ansicht, er habe die Reifen nicht liefern m\u00fcssen.<br \/>\nDer Sachverst\u00e4ndige wird vernommen und berichtet von seiner vorgenommenen Pr\u00fcfung des Wagens. Er hat ebenfalls diese Startschwierigkeiten festgestellt. Es l\u00e4sst sich keine Regelm\u00e4\u00dfigkeit feststellen. Mal startet der Wagen, mal nicht, h\u00e4ufiger nicht. Er hat die Ursache gefunden. Ein Wackelkontakt an Kabeln. Das sei ein einfach zu findender Mangel, der bei diesen aufgetretenen Startschwierigkeiten als erstes h\u00e4tte \u00fcberpr\u00fcft werden m\u00fcssen. Damit lasse sich auch die Unregelm\u00e4\u00dfigkeit erkl\u00e4ren. Dieses Problem habe jedenfalls ein paar Tage nach der \u00dcbergabe schon vorgelegen.<br \/>\nKl\u00e4ger und Beklagter werden pers\u00f6nlich angeh\u00f6rt. Beklagter sagt, der Kl\u00e4ger hat Nacherf\u00fcllung zugestimmt. Kl\u00e4ger bestreitet das. Die Frau des Beklagten war jedenfalls anfangs noch dabei.<br \/>\nDie Frau des Beklagten wird als Zeugin vernommen. Besonders \u00fcber ZVR belehrt, sie will aussagen: Sie war anfangs bei dem Gespr\u00e4ch dabei. Danach nicht mehr, sie stand entfernt bei einem anderen Kunden. Hat dann nichts mehr geh\u00f6rt. Aber sie meint, der Kl\u00e4ger habe einer weiteren Nacherf\u00fcllung zugestimmt. Denn sie sollte schon mal ein Ersatzfahrzeug f\u00fcr den Kl\u00e4ger raussuchen und f\u00fcr den Tag bereithalten, wenn der Kl\u00e4ger das Fahrzeug zur Reparatur vorbeibringt, meinte der Beklagte zu ihr. Das sei so \u00fcblich, wenn ein Kunde ein Fahrzeug zur Reparatur vorbeibringt. Warum der Kunde jedoch nicht gleich das Fahrzeug zur Reparatur dort gelassen habe, wisse sie auch nicht mehr.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">[1] Nach Bearbeitervermerk in der H\u00f6he angemessen.<\/p>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row type=&#8220;full_width_background&#8220; bg_position=&#8220;left top&#8220; bg_repeat=&#8220;no-repeat&#8220; parallax_bg_speed=&#8220;slow&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220;][vc_column width=&#8220;1\/1&#8243;]<div  class=\"divider-border\"><\/div>[\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]\n<h3>Du suchst die optimale Vorbereitung auf deine M\u00fcndliche Pr\u00fcfung?<\/h3>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][vc_column_text]\n<p>Du suchst Gesetzestexte und Kommentare f\u00fcr deine M\u00fcndliche Pr\u00fcfung und den Aktenvortrag? 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