Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Saarland vom August 2023

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Es ging hierbei um eine klassische Klausur aus dem Bereich des Strafrechts. Der Sachverhalt war so, dass es zu einem Kraftfahrzeugrennen mit der Polizei gekommen ist. In der Folge, kam es zu mehreren beinahe Unfällen und einer anschließenden Fahrerflucht. Die Akte war so gebildet, dass es Zeugenvernehmungen der beteiligten Polizisten gab, eines Passanten der den Unfall und das Rennen miterlebt hat und eben die Lichtbilder des Unfalls. Der Beschuldigte selbst gab in seiner Einlassung nichts an. Man musste dann herausarbeiten, wann ein Kraftfahrzeugrennen vorliegt und wann nicht. Und das man auch ein Rennen gegen die Polizei fahren kann, auch wenn der primäre Vorsatz sich auf die Flucht bezogen hat. Man sollte hier also 315d bejahen. Dann sollte man noch auf eine mögliche Trunkenheitsfahrt eingehen, relative Fahruntüchtigkeit und ein eingriff in den Straßenverkehr. Danach ging es um eine kurze Prüfung der Unfallflucht, ob diese auch vorliegt, wenn der Beschuldigte wegläuft, um sich nicht sozusagen selbst zu belasten. Da konnte man einen § 142 bejahen oder nicht, da war die eigene Argumentation gefragt.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2023 im zweiten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.