Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Es wurde gefordert, die Entscheidung eines Gerichts zu fertigen – in diesem Fall ein Endurteil. Insgesamt gab es zwei verschiedene Tatgeschehen, bei denen einem alleinigen Angeklagten Straftaten zur Last gelegt wurden, die zwar thematisch miteinander zusammenhingen, jedoch ganz eigene Tatkomplexe bildeten. Im ersten Tatkomplex ging es um einen Vorfall in einem Supermarkt, wo der Angeklagte ein teures Getränk an sich nahm und dann an einer Selbstbedienungskasse nicht den richtigen Strichcode scannte, sondern eine günstigeres und dieses zahlte. Nachdem er vom Ladendetektiv entdeckt wurde, schubste er diesen, lief auf den Parkplatz und wurde dort gestellt. Dort beleidigte er die Polizei noch als „Schweine“. Problem war die Differenzierung zwischen einem Diebstahl und einem Betrug durch Täuschung aufgrund der Selbstbedienungskasse (inklusive der Computerproblematik) und des Vorgehens mit dem Strichcode. Ebenso der potenzielle räuberische Diebstahl oder Raubes. Im zweiten Tatkomplex schrieb er einen beleidigenden Brief an den seinen Fall bearbeitenden Ermittler, behauptete aber später er hätte sich beim Adressaten geirrt. Prozessrechtlich kamen ein kleines Problem eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses und eine Festnahme ohne die Belehrung über einen konsularischen Beistand hinzu, weil der Angeklagte kein deutscher Staatsbürger war. Entsprechend war die WKÜ abgedruckt und relevant zu prüfen. Des Weiteren ging es noch im Rahmen der Strafzumessung um vorhandene Einträge im Bundeszentralregister, bei denen eine Vorstrafe bereits getilgt hätte, werden müssen. Entsprechend wurden Normen des BZRG abgeprüft, vor allem die §§ 45ff. BZRG.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2024 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.