Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Saarland im Februar 2025

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Die erste Klausur im Strafrecht war eine Klausur aus Sicht des Staatsanwalts. Es lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Obdachloser betrat einen Backshop an einem Bahnhof und fragte, ob er sich etwas aus der Auslage nehmen können. Der Verkäufer, der gerade schließen wollte, erlaubt dies dem Obdachlosen. Der Obdachlose entschied sich für Croissants. Allerdings entschied er sich, nicht nur eins, sondern so viel Croissants zu nehmen, wie er tragen konnte. Daraufhin verließ er den Backshop. Der Verkäufer verfolgte den Obdachlosen und wollte ihn festhalten, worauf dieser den Verkäufer schlug und der Verkäufer zu Boden fiel. Die Frau des Verkäufers schaute alles mit an. Der Obdachlosen setzte seine Flucht fort, aber der Verkäufer lief ihm weiter nach. Dabei verlor der Obdachlose die Croissants, die auf den Boden fielen und somit unbrauchbar wurden. Die Polizei nahm den Obdachlosen danach fest. Dieser wehrte sich bei der Maßnahme in der Wache gegen die Beamten und bespuckte und beleidigte sie.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2025 im zweiten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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