Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom April 2025

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Täter versucht eine Straßenblockade der letzten Generation zu umfahren, weil sich in seinem Auto eine Person mit medizinischem Notfall befinden. Ein Demonstrant stellt sich vor das Fahrzeug und wird leicht angefahren. Es stellte sich die Frage nach Notwehr und Nothilfe. Notwehr war abzulehnen, da das Versperren des Weges durch den Demonstranten zwar eine Nötigung darstellt. Dabei ist ein Anfahren jedoch nichtmehr gerechtfertigt gewesen. Anders stellte sich die Situation bei der Nothilfe dar. Der Sachverhalt erklärte, dass die später erfolgte Medizinische Behandlung den Passagieren des Beschuldigten das Leben rettete und sie ohne die Handlungen des Beschuldigten verstorben wäre. Weiterhin wurde das Ereignis durch einen Blogger gefilmt. Dieser veröffentlichte das Videomaterial auf YouTube. Später löschte es das Video und sollte nunmehr als Zeuge vernommen werden. Es stellte sich die Frage nach einem Zeugnisverweigerungsrecht wegen Angehörigkeit zur Presse. Es sollte ausführlich diskutiert werden, ob dieses besteht oder nicht.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2025 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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