Prüfungsfach: Sonstiges
Gedächtnisprotokoll:
Kernthema der Klausur Ein straßenverkehrsrechtlicher Sachverhalt mit zwei Tatkomplexen. Der besondere Fokus liegt auf aktuellen strafrechtlichen Problemen, insbesondere auf der neuen BGH-Rechtsprechung zu § 113 II Nr. 1 StGB. Prozessuale Schwerpunkte Verwertbarkeit: Aussage gegenüber einem Arzt trotz ausgeübten Schweigerechts; eine Polizistin ist anwesend. Das ist eine klassische Verwertbarkeitsfrage im Strafprozessrecht. Haftgrund Fluchtgefahr: Prüfung der Voraussetzungen der Fluchtgefahr als Haftgrund. Materiell-rechtliche Schwerpunkte § 113 II Nr. 1 StGB: Ein Kfz ist kein „gefährliches Werkzeug“. Bezug: BGH NStZ 2026, 35. § 315d I Nr. 3 StGB: Die Grenzgeschwindigkeit kann als „Zwischenziel“ relevant sein. Versuchter Verdeckungsmord: Durchbrechen einer Polizeisperre; Abgrenzung von Tötungs- und Gefährdungsvorsatz. Unmittelbarkeit (§ 224 I Nr. 2 StGB): Eine gefährliche Körperverletzung kann ohne direkten Kfz-Kontakt verneint werden. Thema war eine Polizeiflucht über 4 Tatkomplexe. Polizeikontrolle und danach Flucht mit Polizeisperre.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2026 im zweiten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

