Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Hells Angels Rocker wird mit seiner Waffe durch die Tür angeschossen. Davor mehrere Fragen zu einer Motorradreparatur und einer Prostituierten die wohl von dem Hells Angels Rocker geschlagen wurde. Fragen bezüglich etwaiger Beweisverwertungsverbote beschränkten sich hauptsächlich auf §479 StPO und eine TKÜ nach §101 StPO. Der Rocker saß im Gefängnis und wollte einem Rivalen die Ohren abtrennen, dies hat er einem befreundeten Rocker geschrieben. Dieser ging mit einem Komplizen zu dem Haus des verfeindeten Rockers und trat die untere Haustür ein, war aber noch nicht vor der Haustür des potentiellen Opfers angekommen, als die Polizei die beiden stoppte. Zu einem abschneiden der Ohren oder überhaupt einem Treffen mit dem potentiellen Opfer kam es nicht. Zusätzlich war geplant die Wohnung des Opfers auszuräumen und den Fernseher mitzunehmen. Bei sich trugen beide ein Messer. Vorstrafen haben beide gehabt, zuständig war wohl trotzdem das Schöffengericht. Fragen zu Untersuchungshaft mussten nicht beantwortet werden
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2024 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.