Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Berlin vom September 2025

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Das Kind C ist an Masern erkrankt. Die Eltern A und B haben von „Masern-Partys“ gelesen, bei denen gesunde, nicht gegen Masern geimpfte Kinder bewusst mit erkrankten Kindern zusammengebracht werden, damit sie sich anstecken und auf natürliche Weise immunisiert werden. Obwohl die Masernimpfung nahezu ungefährlich ist, sind A und B erklärte Impfgegner. A und B laden das Ehepaar D und E mit deren dreijähriger Tochter F ein. Obwohl D und E wissen, dass Masern zu den ansteckendsten Krankheiten gehören und zahlreiche Komplikationen auftreten können – auf etwa 10.000 Masernerkrankungen entfällt statistisch eine Erkrankung mit tödlichem Ausgang – beschließen sie, F zur Masern-Party zu bringen. F infiziert sich tatsächlich mit den Masernviren und entwickelt eine Gehirnentzündung (Masernenzephalitis), die etwa in 0,1% der Fälle auftritt und bei 10-20% der Betroffenen tödlich verläuft. Im Krankenhaus wird F von Dr. G behandelt. In der Juni-2025-Klausur wurde die Variable so verändert, dass das Kind F nicht starb, sondern infolge der Masernerkrankung taub wurde. Im zweiten Teil wurden Vermögensdelikte geprüft.​ Prozessuale Probleme waren überschaubar.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2025 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Leave a Reply