Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Im Sachverhalt ging es um die Aufforderung zur Fremdtötung, wobei der Verstorbene selbst die letzte, lebensbeendende Maßnahme durchführte. Das lebensbeendende Medikament wurde durch einen Arzt gekauft, nachdem der später Verstorbene wiederholt seinen Sterbewunsch zum Ausdruck gebracht hat. Jedoch ergab sich aus dem umfangreichen Sachverhalt, dass der Verstorbene bereits zuvor an einer schizophrenen Störung litt und bereits in der Vergangenheit seinen Sterbewunsch zum Ausdruck brachte. Aus dem Sachverhalt ergab sich jedoch, dass er nach richtiger Medikamentierung diesen Sterbewunsch nicht aufrichtig erhielt. Dies war dem behandelnden Arzt auch bekannt. Schwerpunkt der Klausur war die Auswertung des umfangreichen Sachverhalts und die Abgrenzung zwischen Beihilfe zur Selbsttötung bzw. Täterschaft bei Fremdtötung. Im Sachverhalt waren zahlreiche Hinweise verteilt, ob der Verstorbene ein zurechenbarer Wille herausbilden konnte. Herausforderung in der Klausur war in erster Linie in der vorhandenen Zeit den Sachverhalt auszuwerten und mit einer wenig vertrauten Materie (Beihilfe zum Suizid) umzugehen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2025 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

