Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Zu Beginn ein Urteil des OLG Köln (Urt. v. 11.06.2024. Az. 1 ORs 52/24). Es ging um die Frage, ob sich ein Security Mitarbeiter beim Flughafen strafbar macht, wenn er zu einem Polizisten sowas sagt wie ,,ich lass dich an der Schlange (Schlange für die Sicherheitskontrolle) vorbei, wenn du mir 50 Euro gibst. Entweder du gibst mir 50 Euro oder du musst dich in der Schlange normal anstellen).“ Ich kann mich an den genauen Wortlaut nicht erinnern, der SV entsprach aber exakt dem in dem Urteil, sodass hier nachgelesen werden kann, was genau gesagt wurde. Es sollten glaube ich Amtsdelikte geprüft und ausgeschlossen werden (Security Mitarbeiter ist kein Amtsträger). Dann versuchte Erpressung. Laut OLG Köln (-), weil nur in Aussichtstellen des Status quo und von einem Polizisten nicht ausgegangen werden kann, dass er auf das Angebot eingeht. Danach, ich erinnere mich leider nicht mehr so genau, ein Wohnungseinbruchsdiebstahl (2 Mittäter, eine Teilnehmerin glaube ich), ggf. im Versuch mit Sachbeschädigung in Tateinheit. Ein Mittäter war ggf. Angehöriger. Danach noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit KV.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2025 im zweiten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

