Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW im September 2024

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

In der Klausur wurden die Erfolgsaussichten einer Revision nach § 333, 335 StPO in Bezug auf den Verurteilten/Angeklagten geprüft. Im 1. Tatkomplex standen im Rahmen der Verfahrensrüge die Durchführung einer Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung durch einen Rechtsreferendar nach § 10 GVG im Vordergrund. Materiellrechtlich ging es u.a. um die Prüfung einer Strafbarkeit nach § 303 StGB in Verbindung mit der Frage, ob eine Notwehr nach § 32 StGB bei einem Angriff durch einen Hund vorliegt; hierbei war auch § 33 StGB (Überschreitung der Notwehr) zu prüfen. Im Rahmen der Angriffsabwehr war hier zu Lasten des Angeklagten auch § 904 BGB (Angriffsnotstand) bzgl. des Verwendens der Statue eines Dritten als Angriffsabwehrmittel zu diskutieren. 2. Tatkomplex: Materiellrechtlich war der Widerstand des Angeklagten gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB zu prüfen; zusätzlich zu prüfen galt es die Körperverletzung nach § 223, 224 StGB. Prozessual zu diskutieren waren weiterhin ein bis zwei Probleme im Rahmen des § 243 StPO (Gang der Hauptverhandlung).

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2024 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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