Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom Januar 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2019 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Die Aufgabe der S2 Klausur bestand darin, die Erfolgsaussichten einer Revision zu prüfen.
Als Verfahrenshindernis kam § 207 in Betracht.
An der Hauptverhandlung nahm ein Schöffe teil, über welchem zu dieser Zeit ein Ermittlungsverfahren schwebte. Erst nach Beendigung der Hauptverhandlung, an welcher er als Schöffe teilnahm, wurde er selbst verurteilt. Zudem verließ der ursprüngliche Verteidiger des Angeklagten während der Urteilsbegründung für kurze Zeit den Saal und kam erst nach ca. 10 Minuten zurück. Schließlich fehlte auch eine Unterschrift eines Richters unter dem Urteil.
Folglich mussten insbesondere Verfahrensfehler nach §§ 338 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5, 7. StPO geprüft werden.
Zusätzlich kamen weitere relative Revisionsgründe in Betracht. Im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung täuschte ein Polizeibeamter den Beschuldigten durch kriminalistische List, um ihn zu einer Aussage zu bewegen, sodass die Prüfung an dieser Stelle insbesondere die §§ 136, 136a StPo zum Gegenstand hatte.
Der materielle Teil bezog sich hauptsächlich auf eine Prüfung des § 211 StGB.