Repetitorium zum Erbrecht – Fall 4: „Ein Höflichkeitsbesuch“ – Aufgabe

Dieser Fall beschäftigt sich mit verschiedenen Fragen der Erbenhaftung.

Die Lösung zu diesem Fall wird am 04.09.2017 zur Verfügung gestellt!

Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen. 

Der Privatmusiklehrer P grämte sich schon seit vielen Jahren über seine Klavierschüler, die nach seiner Ansicht über die Maßen dumm und faul und nicht minder arrogant seien, jedoch nicht das geringste Empfinden für die Musik mitbrächten. Solcherlei Enttäuschungen lähmten seinen Lebensmut immer mehr, so dass er nur noch das Allernötigste tat, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Sein Haus, einst ein Schmuckstück, das er sich in besseren Zeiten mühsam zusammengespart hatte, war inzwischen an allen Ecken und Enden reparaturbedürftig. Seit Wochen schon war das Treppengeländer am Hauseingang schadhaft, die Regenrinne am Dach undicht.
Eines Tages erregte sich P abermals derart über die Ignoranz eines Schülers, dass er einen Herzanfall erlitt und verstarb, kaum dass der Schüler das Haus verlassen hatte. Als einige Stunden später der nächste Schüler S das Haus betreten wollte, regnete es in Strömen. S wollte dem Wasserfall ausweichen, der sich aus der Regenrinne ergoss, lehnte sich an das Treppengeländer, stürzte und wachte im Krankenhaus wieder auf.
Dort erhielt S Besuch von Frau N, Nichte und einzige noch lebende Verwandte des P. Sie hatte bei der Beerdigung des P von dem tragischen Unfall gehört und hielt es für ein Gebot der Höflichkeit, S gute Besserung zu wünschen.
S erwartet indes mehr. Er verlangt von N wegen des Unfalls Ersatz der Heilbehandlungskosten. Zu Recht?