Repetitorium zum Kommunalrecht – Fall 4: Immerschön kontra Gelsengrün – Aufgabe

Dieser Fall befasst sich mit den Grundzügen des Kommunalwirtschaftsrechts sowie den Organisationsformen kommunaler Unternehmen.

Die Lösung zu diesem Fall wird am 19.03.2018 zur Verfügung gestellt!

Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen. 

Die Stadt G hatte bislang ihre städtischen Grünflächen teils durch ihr städtisches Grünflächen- und Friedhofsamt, teils durch Privatfirmen pflegen und unterhalten lassen. Zum 01.01.2004 hat die Stadt ihr städtisches Grünflächen- und Friedhofsamt in die „Gelsengrün GmbH“ umgewandelt. Dem liegt ein ordnungsgemäßer Ratsbeschluss zugrunde. Eine Eintragung der Gelsengrün GmbH ins Handelsregister ist erfolgt.
Grund für die Umwandlung war der Gedanke, dass bei einer GmbH der Personalbedarf und das Leistungsangebot flexibler zu steuern sind und man dann zukünftig auf den teuren Einkauf der Leistungen von Privatunternehmen verzichten könne. Dieser Gedanke hatte sich bereits bei der Umwandlung der örtlichen Verkehrs- und Versorgungsbetriebe in AG’s bewährt.
Eines der Unternehmen, welches die Stadt G zuvor schwerpunktmäßig mit der Durchführung von Aufgaben der Grünflächenpflege betraut hatte, ist der Garten und Landschaftsbaubetrieb „Immerschön“. Nach der Umwandlung des städtischen Grünflächen- und Friedhofsamtes in die Gelsengrün GmbH erhält die Fa. „Immerschön“ von der Stadt keine Aufträge mehr und stellt daher einen erheblichen Umsatzrückgang fest. Die Gelsengrün GmbH kann der Stadt G die Leistungen zu niedrigeren Preisen anbieten und erhält demnach gegenüber der Fa. Immerschön bevorzugt die anstehenden Aufträge.
Der Inhaber der Firma Immerschön (I) ist der Auffassung, dass die Stadt G sich durch die Gründung der Gelsengrün GmbH unzulässig erwerbswirtschaftlich betätige und fordert die Stadt vergeblich auf, den Betrieb der GmbH einzustellen.
I erhebt nunmehr Klage vor dem Verwaltungsgericht mit dem Antrag, die Stadt G zu verpflichten, den Betrieb der Gelsengrün GmbH einzustellen.
Wird er damit Erfolg haben?