Repetitorium zum Handelsrecht – Fall 4: Kfz-Handel – Aufgabe

Dieser Fall beschäftigt sich mit dem Gutglaubensschutz nach § 366 HGB sowie dem kaufmännischen Zurückbehaltungsrecht, §§ 369 ff. HGB im Vergleich mit § 273 BGB.

Die Lösung zu diesem Fall wird am 18.12.2017 zur Verfügung gestellt!

Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen. 

E gibt seinen Wagen bei dem Autohändler A in Reparatur. Bei der Auftragserteilung erwähnt E, dass er beabsichtige, den Wagen, sobald die Reparatur erfolgt sei, privat zu verkaufen. Deshalb hat er den Kfz-Brief auch schon vorsorglich ins Handschuhfach gelegt, um den Wagen, wenn ein Käufer kommt, sofort verkaufen zu können.
A findet durch Zufall den Kfz-Brief im Handschuhfach und nimmt ihn an sich.
Als ein alter Schulfreund S des A bei diesem auftaucht und sich nach Gebrauchtfahrzeugen erkundigt, veräußert A das Fahrzeug des E in dessen Namen zu einem sehr niedrigen Preis an S und händigt ihm auch den Kfz-Brief aus. S ging davon aus, A sei vertretungsbefugt, was tatsächlich nicht der Fall war. A dachte jedoch, E werde schon einverstanden sein. Dem ist jedoch nicht so. Im Gegenteil, E ist erzürnt, weil sein PKW weit unter Wert verkauft wurde.
Einige Wochen nach diesem Vorfall bringt der Inhaber eines kleinen Lebensmittelhandels am Ort, F, einen kleinen Firmen-LKW zur Reparatur zur A. A führt die geringfügige Reparatur an Ort und Stelle im Beisein des F durch. Als F daraufhin die Werkhalle des A mit seinem LKW unter Hinweis, Bezahlung erfolge doch sicherlich per Rechnung, wieder verlassen will, verweigert A die Herausgabe der Fahrzeugschlüssel. Er erklärt dem F, er werde den Wagen so lange zurückhalten, bis sämtliche Schulden des F bei ihm bezahlt seien. Im Einzelnen hat A folgende Forderungen gegen F:

1. Die Reparaturforderung über 250,– €,
2. Aufgelaufene Rechnungen aus dem letzten Jahr über insgesamt 3.750,– €,
3. Eine Werklohnforderung des Handwerkers H gegen F über 1.800,– €, die vor kurzem an A abgetreten worden ist.

Fragen:
1. Welche Ansprüche hat E gegen S?
2. Kann A durch das Einbehalten des LKW in rechtlich zulässiger Weise die Begleichung seiner Forderungen      1.- 3. durchsetzen?