Repetitorium zum Polizei- und Ordnungsrecht – Fall 1: Eine Schlange zum Liebhaben – Aufgabe

Dieser Fall beschäftigt sich mit den Rechtmäßigkeitsanforderungen an eine Ordnungsverfügung nach der Generalklausel, den Gefahr- und Störerbegriffen sowie dem Problem der Bestimmtheit und der Teilrechtswidrigkeit.

Die Lösung zu diesem Fall wird am 06.06.2016 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen. 

Fall 1 – Eine Schlange zum Liebhaben

E ist Eigentümer einer schwarzen Mamba. Hierbei handelt es sich um Giftschlangen, deren Biss auch für Menschen lebensgefährlich sein kann. Er hält das an Menschen gewöhnte und umgängliche Tier in einem Terrarium, das in seinem Garten steht. Eines Tages entkommt die Schlange, weil E die Verschlussplatte des Glaskastens versehentlich nicht richtig aufgelegt hatte. Die Schlange kriecht zum Nachbargrundstück des N, der sich auf seiner Terrasse sonnt. Beim Anblick der auf ihn zu kriechenden Schlange erleidet N einen Herzinfarkt, den er glücklicherweise überlebt. Die Schlange kann wieder eingefangen werden.

Aufgrund dieses Ereignisses erhält E nach vorheriger Anhörung von der zuständigen städtischen Ordnungsbehörde unter Berufung auf § 121 OWiG eine schriftliche und begründete Verfügung, mit der ihm aufgegeben wird,

  1. die in seinem Haus lebende schwarze Mamba unverzüglich abzuschaffen

oder

  1. das Tier besonders gesichert aufzubewahren.

Ist die Ordnungsverfügung rechtmäßig?