Repetitorium zum Schuldrecht AT – Fall 6: Der unsorgfältige Renovierer – Aufgabe

Dieser Fall beschäftigt sich mit den Rechtsfolgen bei Verletzung von Nebenpflichten.

Die Lösung zu diesem Fall wird am 24.07.2017 zur Verfügung gestellt!

Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen. 

A beauftragt B gegen Entgelt, seine Wohnung zu renovieren. Am ersten Tag stellt B das Wohnzimmer fertig, allerdings muss A zu seinem Erschrecken feststellen, dass dieser den Boden nicht fachgerecht abgedeckt und deshalb seinen Teppich stark verunreinigt hat. A ist hierüber zwar sehr verärgert, zahlt dem B jedoch den Arbeitslohn für diesen Tag.
Da dem A sehr an der Fertigstellung der Renovierung gelegen ist und er so schnell keinen Ersatz beschaffen kann, ermahnt er den B, sorgfältiger zu arbeiten. Gleichwohl sind am nächsten Tag auch die anderen beiden Zimmer, die B an diesem Tag fertiggestellt hat, stark verschmutzt. Daraufhin begleicht A den Arbeitslohn für diesen Tag, „kündigt“ aber dem B den Vertrag und fordert ihn auf, die nächsten Tage nicht mehr zu kommen.
1. Hat A gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verschmutzungen?
2. Kann B, als ihm am nächsten Tag, an dem die Renovierung fertiggestellt werden sollte, der Zutritt zur Wohnung verweigert wird, gleichwohl Zahlung des Arbeitslohns für diesen Tag verlangen?
3. Wenn A nun die Arbeiten von C fertig stellen lässt, diesem aber 100 € mehr zahlen muss, kann er diese Kostendifferenz als Schaden von B ersetzt verlangen?