Repetitorium zum Verwaltungsrecht – Fall 9: Fälle zu Nebenbestimmungen – Aufgabe

Diese kleinen Fälle dienen der Einführung in die Problematik der Nebenbestimmungen.

Die Lösung zu diesem Fall wird am 08.10.2018 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen. 

Fall 9 – Fälle zu Nebenbestimmungen

Fall 1
M betrieb 20 Jahre ein Mietwagenunternehmen. Die erforderliche Genehmigung hierfür lag vor. In den letzten 5 Jahren wurde er häufiger straffällig und ist nunmehr mehrfach wegen Trunkenheit im Verkehr und Verkehrsunfallflucht vorbestraft. Aus diesem Grund wurde ihm die Genehmigung zum Betrieb des Mietwagenunternehmens entzogen. Um die Existenz der Familie zu sichern, beantragte daraufhin die Ehefrau des M, F, die Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb eines Mietwagenunternehmens. Diese wurde ihr mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt:
1. M darf zu keiner Zeit einen der Mietwagen für das Unternehmen steuern.
2. Für die Mietwagen ist ständig ein Fahrtenbuch mitzuführen, in das Art und Ziel der Fahrt sowie
der ausführende Fahrer einzutragen sind.

Fragen:
1) Was ist eine Nebenbestimmung?
2) Welche Arten von Nebenbestimmungen gibt es?
3) Wann können Nebenbestimmungen ergehen?
4) Sind die Nebenbestimmungen hier zu Recht erteilt worden?

Fall 2
B beantragt eine Gaststättenerlaubnis für eine Schankwirtschaft mit Platz für 250 Gäste. Die Erlaubnis hat folgenden Wortlaut:
Hiermit wird Ihnen die Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft in der Stadt V, Breite Straße 8 unter folgenden Bedingungen gestattet:
1. Ihnen wird untersagt, branntweinhaltige Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren auszuschenken.
2. Die Eingangstür ist aus Sicherheitsgründen so umzubauen, dass Sie sich nach außen hin öffnen lässt.
3. Sie sind verpflichtet, Ihre Gaststätte einmal jährlich für eine städtische Feier zur Verfügung zu stellen und die Gäste kostenlos zu bewirten. Mit diesen Nebenbestimmungen ist B nicht einverstanden.
Frage 1: Sind die Nebenbestimmungen rechtmäßig?
Frage 2: Welche Klageart ist einschlägig?

Fall 3
A möchte in der kreisfreien Stadt G in NW im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ein Mehrfamilienhauses mit 3 Stockwerken und einem Giebeldach errichten. Der Bebauungsplan sieht vor,
dass in dem betreffenden Baugebiet nur Einfamilienhäuser mit max. 2 Stockwerken in Bungalowbauweise, also mit Flachdächern errichtet werden. Er erhält die Baugenehmigung mit der Auflage, das Haus nur mit 2 Stockwerken zu bauen und ein Flachdach vorzusehen.
Welche Klageart ist einschlägig?