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gemeingefährliches mittel

Prüfungswissen: Der Tatbestand des Mordes, § 212, 211 StGB

Von | Prüfungswissen, Strafrecht, Urteile | Keine Kommentare

Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung:  Abreagieren frustrationsbedingter Aggressionen am Kind (BGH; Urteil vom 15.09.2015 – 5 StR 222/15 ) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Der Tatbestand des Mordes, § 212, 211 StGB I. Objektiver Tatbestand 1. Verwirklichung des Tatbestandes des § 212 StGB Es muss ein anderer Mensch getötet worden sein. 2. Objektive Mordmerkmale des § 211 II 2. Gruppe a) Heimtückisch handelt, wer – in feindseliger Willensrichtung…

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