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Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch

Prüfungswissen: Der quasinegatorischer Unterlassungsanspruch §§ 823, 1004 BGB analog

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Rauchen auf Balkon als „sozialadäquates Verhalten“ (LG Potsdam; Urteil vom 14.03.2014 – 1 S 31/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Der quasinegatorische Unterlassungsanspruch analog §§ 823, 1004 BGB Der quasinegatorische Unterlassungsanspruch richtet sich gegen die drohende Beeinträchtigung „sonstiger Rechte“ und rechtlich geschützter Positionen. Da § 823 BGB nur eine Schadenskompensation vorsieht, eine Verletzungsabwehr gesetzlich in § 1004 BGB nur für Eigentumsverletzungen vorgesehen ist,…

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Prüfungswissen: Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB)

Von | Aktuelles, Prüfungswissen, Zivilrecht | Keine Kommentare

Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Keine Verwirkung für Gestattungswiderruf bei jahrzehntelanger Duldung (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1043) (BGH, Urteil vom 16.05.2014 – V ZR 181/13). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. 1. Allgemeines Während § 985 den Besitz des Eigentümers schützt, bietet § 1004 Schutz vor sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums. Als sog. Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch ist § 1004 analog anwendbar auf die sonstigen absoluten Rechte, welche von § 823 I BGB…

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