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Prüfungswissen: Strafvereitelung, § 258 StGB

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Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Selbstbegünstigung und Vollendung bei Strafvereitelung (BGH; Urteil vom 24.06.2016 – 4 StR 205/16) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Strafvereitelung, § 258 StGB I. Regelungszweck Geschützt ist die deutsche Strafrechtspflege mit ihrer Aufgabe, den staatlichen Strafanspruch und die Maßnahmen i.S.d. § 11 I Nr. 8 StGB im Interesse einer wirkungsvollen Verbrechensbekämpfung durchzusetzen (BGH 43 84, 45 101, Cramer/Pascal MK 3, M/R-Dietmeier 1, Günther aaO….

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