Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Es handelte sich um eine kombinierte Kläger/ Beklagten Klausur aus Anwaltssicht Beim Kläger erfolgte der Einstieg über das Mahnverfahren. Im Beklagtenteil gab es dann einen Urkundsprozess mit Beweisproblematik. Materiellrechtlich ging es im Klägerteil um den Onlinekauf von Konzerttickets und die Frage, welche Ansprüche gegen den den Verkäufer der Tickets und welche Ansprüche gegen den Veranstalter bestehen. Dabei war darauf zu achten, dass bei Leistungsstörungen im Veranstaltungsverhältnis aus dem im Ticket verkörperten, als Schuldverschreibung zu behandelnden Recht nach §§ 807, 793 Abs. 1 S. 1, 631 Abs. 1, 535 Abs. 1 BGB Ansprüche gegen den Veranstalter bestehen. Bei einer Nichtleistung stehen dem Kunden aufgrund des Charakters als relatives Fixgeschäft insbesondere Ansprüche auf Rückabwicklung aus Rücktritt gemäß §§ 346 Abs. 1, 323 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB sowie aus Schadensersatz statt der ganzen Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 Abs. 1, Abs. 2 Alt. 2, Abs. 5 BGB zu. Im Beklagtenteil gab es dann normales Kaufrecht.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2023 im zweiten Staatsexamen in Hamburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.