Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom Februar 2025

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Der Kläger ist Zahnarzt, die Beklagte als „Host-Providerin“ Betreiberin einer Internetseite auf der Bewertungen für Ärzte abgegeben werden können. Auf der Website der Beklagten erschien eine Bewertung einer Patientin, in der diese schildert, trotz Termins sei ihre Behandlung unter Vollnarkose abgelehnt worden. Sie hatte ein Attest einer Psychologin dabei, nach dem die Patientin panische Angst vor Spritzen habe und für die Behandlung in Vollnarkose gelegt werden müsste. Der Anästhesist lehnte daraufhin die Behandlung der Patientin zu diesem Zeitpunkt ab und man sagte ihr, sie solle einen neuen Termin vereinbaren, damit der Anästhesist Vorkehrungen treffen könne. Sie sagt auch, der Kläger habe ihr psychische Probleme unterstellt. Die Patientin bearbeitete den Beitrag wenige Tage später, in dem sie schrieb, dass der Kläger sie aufgefordert habe, den Beitrag zu entfernen. Die Patientin lehnte das ab. Der Kläger wandte sich dann an die Beklagten und forderte sie auf, den Beitrag zu entfernen. Dabei sagte er zunächst, die Patientin nicht zu kennen, was er später korrigierte. Die Beklagte verweigerte endgültig die Löschung des Beitrags. Nach einer weiteren Aufforderung zur Löschung innerhalb einer gesetzten Frist, erhebt der Kläger Klage und verlangt von der Beklagten klageweise die Löschung des Beitrages.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2025 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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