Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Der Sachverhalt handelt um einen A der eine außereheliche Affäre hat und dessen Bilder auf dem Handy des O gespeichert sind. Der O lädt den A zu sich nach Hause ein, und droht ihm mit der Veröffentlichung der Bilder, wenn dieser ihm nicht innerhalb einer Woche einen gewissen Geldbetrag vorbeibringt. Daraufhin zerschlägt A dem O mit einer schweren Glas Vase den Kopf, sodass dieser innerhalb kürzester Zeit verstirbt. Bevor A das Haus verlässt, zündet A das Haus an. Dabei wurde noch erwähnt, dass sich zu dem Zeitpunkt des Brandes keine Menschen im Haus oder in der Nähe befunden haben und, dass das Haus abgelegen war. Im nächsten Tatkomplex setzte A einen Holzkasten in Brand. Das Feuer schlug auf einen Behälter um, welches eine Wasserstoffexplosion hervorrief. Durch die Wasserstoffexplosion kam es zu Beschädigungen in einem in unmittelbarer Nähe befundenen Laden, die Fensterscheiben des Ladens zersprangen. Zudem schlug das Feuer auch auf den Laden um. Bis auf die Wände ist alles niedergebrannt. Die Tat ereignete sich in der Nachtzeit und es erfolgt wieder der Hinweis, dass keine Menschen sich in der Nähe befanden. Gefragt war nach der Strafbarkeit des A.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2025 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.