Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Der Fall betrifft einen Streit zwischen dem Mieter Markus Müller und der Vermieterin – der „Green Living OHG“ – über eine Mietminderung wegen Baulärms sowie weitere Folgeprobleme. Müller bewohnt seit August 2016 eine rund 80 m² große Drei-Zimmer-Wohnung in der Ruheplatzstraße 47a in Berlin-Wedding, die er wegen der besonders ruhigen Lage gemietet hatte. Gegenüber seiner Wohnung lag ursprünglich eine Kleingartenanlage, die ihm einen freien, grünen Ausblick gewährte. Im Oktober 2022 beschloss der Bezirk jedoch, die Anlage zu beseitigen und auf dem Gelände eine mehrgeschossige Wohnanlage zu errichten. Die Bauarbeiten begannen im Januar 2023 und dauerten bis Ende Dezember 2023 an. Trotz Einhaltung der Richtwerte der AVV-Baulärm fühlte sich Müller erheblich gestört, insbesondere da die täglichen Arbeiten von 7 bis 20 Uhr seine Erholung auf dem Balkon unmöglich machten. Er forderte von der Vermieterin zunächst die Übernahme von Hotelkosten oder eine Mietminderung, erhielt jedoch nur eine pauschale Ablehnung. Auf Empfehlung der Berliner Mieterhilfe minderte er daraufhin ab Juli 2023 seine Warmmiete von 1.200 € um 10 %, also 120 € monatlich. Insgesamt verlangt er die Rückzahlung der in den ersten sechs Monaten zu viel gezahlten 720 € sowie die Feststellung, dass er die Miete für Juli bis Dezember 2023 zu Recht gekürzt hat. Die Vermieterin, vertreten durch einen Rechtsanwalt, bestreitet ein Minderungsrecht, da die Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück stattgefunden hätten, das sie nach § 906 BGB entschädigungslos dulden musste. Zudem habe der Mieter sich erst spät gemeldet und könne daher für die ersten Monate keinen Ausgleich verlangen. Parallel dazu verlangt die Vermieterin die Zahlung der zurückbehaltenen Miete, Ersatz für einen durch die Mutter des Klägers verursachten Schaden an einem Wäschetrockner im gemeinschaftlichen Waschkeller (1.000 €) sowie die Entfernung einer von Müller bei Google veröffentlichten negativen Bewertung („Nur der Profit zählt, keine Rücksicht auf den Mieter“), die den Ruf des Unternehmens erheblich beeinträchtigt habe. Der Hausmeister habe den Brandvorfall dokumentiert und könne als Zeuge dienen. Die Klage des Mieters wurde am 10. Mai 2024 beim Amtsgericht Wedding eingereicht (Az. 7 C 81/24). Mit Verfügung vom 21. Mai 2024 wurde das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Der Rechtsstreit betrifft somit die Fragen, ob der Mieter aufgrund der Baumaßnahmen die Miete mindern durfte, ob die Vermieterin Ansprüche auf Nachzahlung und Schadensersatz hat und ob sie gegen die Online-Bewertung rechtlich vorgehen kann.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2025 im zweiten Staatsexamen in Hamburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

